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Förderungsmöglichkeiten für Gastronomiebetriebe in Wien


Von Culinarius Beteiligungs und Management GmbH

Thumb Eine gute Geschäftsidee alleine reicht in der Regel nicht aus, um im unternehmerischen Alltag zu bestehen. Gerade in der Gastronomie ist die Unternehmensgründung und -fortführung zumeist mit erheblichen Kosten verbunden. Um den geschäftlichen Alltag ein wenig zu erleichtern, gibt es aber zahlreiche Förderungen für Gastronomiebetriebe. Die gemeinsame Kreditaktion der Wirtschaftskammer Wien und der Stadt Wien dient zur Durchführung von Investitionen, zur Finanzierung von Betriebsmitteln und auch zur Überbrückung von Zahlungsengpässen. Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien können sich für einen Kredit von bis zu € 8.000,-, Jungunternehmer bis zu € 10.000,- bewerben. Voraussetzung ist, dass der steuerliche Reingewinn nicht über € 40.000,- liegt. Die Sicherstellung hat mittels Bürgschaft oder durch dingliche Besicherung zu erfolgen. Der Kredit ist über eine maximale Laufzeit von 4 Jahren mit 3% fix verzinst und läuft über diverse Partnerbanken. Das erste Jahr kann wahlweise rückzahlungsfrei gestellt werden. Der ERP-Kleinkredit dient der Investition in Modernisierung und Erweiterung, dem Aufbau neuer Dienstleistungen oder Geschäftsfelder bzw. der Erweiterung ebendieser. Förderbar sind sowohl Kosten für materielle als auch für immaterielle Investitionen, wobei die Summe der förderbaren Projektkosten zwischen € 10.000,- und € 100.000,- liegt. Förderungswerber sind kleine Unternehmen aller Branchen mit weniger als 10 Mio. € Umsatz oder maximal 10 Mio. € Bilanzsumme. Die Laufzeit beträgt 6 Jahre, wobei das erste Jahr tilgungsfrei mit 0,5%, die darauf folgenden Jahre mit 1,5% fix verzinst sind. Besichert wird der Kredit mittels Bank- oder aws-Haftung bzw. ÖHT-Haftung für Tourismus und Freizeitwirtschaft, wobei die Kosten der Haftung den Fördereffekt vermindern. Bei der Nahversorgeraktion wird für Investitionen, etwa für Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen abhängig von Art und Ausmaß ein Zuschuss in Höhe von 10% bis 20% gewährt. Gefördert werden Projekte, die die Struktur und Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens verbessern und langfristig wirtschaftlich sinnvoll sind. Die höchstmögliche Förderung beträgt insgesamt € 10.000,- innerhalb von drei Jahren. Der Betrieb muss seit mindestens zwei Jahren bestehen, mindestens 4% des letzten Jahresumsatzes bzw. € 4.000,- investieren und weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Der Betriebsübernahmezuschuss dient, wie der Name schon sagt, der Förderung von Betriebsübernahmen. Förderungswerber sind aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien mit Standort Wien, die einen bestehenden Betrieb übernehmen und weiterführen. Voraussetzung ist, dass der zu übernehmende Betrieb nicht länger als sechs Monate geschlossen war. Eine reine Anlagenübernahme gilt nicht als förderungswürdig. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 8% des zu aktivierenden Kaufpreises gewährt, wobei der maximal förderbare Kaufpreis € 75.000,- beträgt. Wird der Kaufpreis durch geförderte Kredite mitfinanziert, wenden diese von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen, nämlich bei Zuzählung des Kredites durch die zuständige Bank und 30 Monate darauf. Die Wiener Gastroaktion, eine Aktion der Wiener KreditbürgschaftsgesmbH, dient dazu, Wiener Gewerbebetriebe durch Haftungsübernahmen bei Investitionstätigkeiten zu fördern, und somit eine Qualitätssteigerung im Betrieb zu erzielen. Das Investitionsvolumen beträgt zwischen € 30.000,- und € 350.000,-. Es kommt zu einer 60% bis 80%igen Haftungsübernahme. Die maximale Laufzeit beträgt sieben Jahre. Von der Kredithöhe wird einmal eine Prüf- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% eingehoben, zusätzlich fällt eine jährliche Bürgschaftsprovision von bis zu 2% an. Der Innovationsscheck des BMVIT und BMWFJ dient als Förderungsinstrument für Klein- und Mittelbetriebe und soll kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit ermöglichen. Gefördert werden z.B. Studien zur Umsetzung innovativer Ideen, Vorbereitungsarbeiten, Prototypentwicklungen, Konzepte zum technischen Innovationsmanagement und forschungsbasierte Ideenstudien. Zur Auswahl stehen der Innovationsscheck € 5.000,- und der Innovationsscheck PLUS € 10.000,- mit Selbstbehalt. Ersterer dient dem Einstieg in Forschung und Innovation während zweiterer dazu da ist, das bereits vorhandene Wissen zu vertiefen. Unternehmen können sich mit dem Scheck an einlöseberechtigte Forschungseinrichtungen wenden und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Fördermöglichkeiten gibt es also mehr, als man denkt. Mit einem verlässlichen Partner, der einen tatkräftig in finanziellen Angelegenheiten unterstützt, fällt es leichter, sich auch zurechtzufinden und die richtigen Entscheidungen zu treffen. http://www.culinarius.at http://culinariusat.wordpress.com


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Franz Bernthaler, verantwortlich.

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