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Kündigungsklausel der Sparkassen unwirksam


Von Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Kündigungsklausel in den AGB von Sparkassen für unwirksam erklärt
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Die von (bayerischen) Sparkassen verwendete Kündigungsklausel "Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine Laufzeit noch einen abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelnde Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die Sparkasse, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen. Für die Kündigung eines Zahlungsdienstrahmenvertrages (z.B. Girovertrag oder Kartenvertrag) durch die Sparkasse beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate" ist nach einer Entscheidung des Landgerichtes Nürnberg-Fürth vom 24.9.2013, Az. 7 O 1146/13 unwirksam. Geklagt hatte der Verbraucherschutzverband Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. , der seit 14 Jahren die Interessen von Verbrauchern auf dem Gebiet des banken- und kapitalmarktrechlichen Verbraucherschutzes wahrnimmt. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die für unwirksam erklärte Klausel in unzulässiger Weise die Kündigung von Verträgen auf Guthabenbasis zulasse. Das sei mit dem in § 5 Sparkassenverordnung nicht vereinbar, wonach die Sparkassen verpflichtet seien, Girokonten zu führen. Rechtsanwalt Dorst kommentierte diese Entscheidung für die Rechtsanwaltskanzlei Benedikt-Jansen, Fenger und Dorst, die diese Entscheidung für die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. erstritten hatte: "Mit dieser Entscheidung ist ein Meilenstein im Kampf gegen Kontendiskriminierung sozial schwächerer Mitbürger gelegt". Ebenso begrüßte der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. Jörg Schädtler die Entscheidung. Ein wichtiges Anliegen der Schutzgemeinschaft sei vor allem der Schutz sozial schwächerer Mitbürger, der durch die Entscheidung gestärkt wird. Die Schutzgemeinschaft kämpft für das Konto für Jedermann.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Jörg Schädtler (Tel.: 4917622841355), verantwortlich.

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