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Software Escrow im Wandel der Zeit


Von Software Escrow International GmbH

Software ESCROW, die Hinterlegung eines Software-Quellcodes und seiner Dokumentationen bei einem Software ESCROW Treuhand-Unternehmen, ist seit mehreren Jahren ein Thema für viele größere Mittelstandsfirmen, Großkunden in Konzernen sowie Bundes- und Landesverwaltungen...
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Bonn, 08.10.2013 - Software ESCROW, die Hinterlegung eines Software-Quellcodes und seiner Dokumentationen bei einem Software ESCROW Treuhand-Unternehmen, ist seit mehreren Jahren ein Thema für viele größere Mittelstandsfirmen, Großkunden in Konzernen sowie Bundes- und Landesverwaltungen geworden. In Deutschland gibt es nur wenige Unternehmen, die dieses etwas schwierige Thema beherrschen. Märkte und Technologien entwickeln sich rasant und kontinuierlich weiter, darum ist Software ESCROW heute Dreh- und Angelpunkt für die Sicherung und kontinuierliche Fortführung von softwaregesteuerten Unternehmensprozessen und immer mehr Teil eines unternehmensweiten Continuity Management im IT-Bereich.

Neue Technologien bergen Risiken

Der Blick auf die Wirtschaft offenbart: In den Zeiten der globalen Wirtschaftskrise ist das Risiko nicht mehr so gering, dass ein Softwarehersteller in die Insolvenz schlitterte - und seine Quelltexte mit in den Untergang nahm. Ebenso bedeutsam sind die technologischen Entwicklungen der jüngeren Zeit, vor allem die des Cloud Computing und Big Data. Die Unsicherheiten der Wirtschaftskrise hat jeder mehr oder weniger hautnah spüren oder zumindest an anderen wahrnehmen können. Auch vor dem Hintergrund neuer Technologien hat das Source Code Escrow Verfahren weiterhin seine Bedeutung, gerade auch im Hinblick auf die jetzt bekanntgewordenen Aktivitäten der NSA aus den USA oder auch von ähnlichen Diensten anderer Ländern.

Die Risiken, die sich hinter den Chancen des Cloud Computing verbergen, sehen selbst viele Manager nicht, deren Ruf, Erfolg und Arbeitsplatz von einer falschen Software-Wahl abhängen könnte. Kein Wunder: Themen wie Cloud Computing und Cloud-Dienstleistungsmodelle wie Software as a Service (SaaS) sind komplex; und die dort agierenden Firmen richten ihr Marketing natürlich auf die Vorteile und Chancen aus, statt auch die Risiken zu beleuchten, die durch den SaaS Anbieter entstehen können.

Software Escrow wird immer anspruchsvoller

Die Anforderungen an Software ESCROW Dienstleister wachsen darum weiter:

- Software wandelt sich, wird gepatcht oder per Updates auf einen neuen Versionsstand gebracht. Der bei einem Software ESCROW Treuhänder hinterlegte Quellcode und seine Dokumentationen muss ebenso aktuell gehalten werden wie möglicherweise die Update-Historie beim Softwarehersteller.

- Die persönlichen Daten des Anwenders ändern sich immer schneller und sollten möglichst tagesaktuell in Sicherheit gebracht werden.

- Die Hinterlegung des Quellcodes bedeutet noch nicht, dass er auch nutzbar ist: Teile könnten fehlen oder an besondere Hardware oder Bedingungen gebunden sein. Daher sollte der Software ESCROW Treuhänder auf Wunsch des Anwenders auch eine technische Verifizierung und einen Compiler-Lauf anbieten und durchführen können.

- Gesicherte Daten und Quellcodes gehören in eine zugangsgeschützte, videoüberwachte, unterirdische, klima- und abstrahlungssichere Aufbewahrung und auf Wunsch des Anwenders - was eher selten verlangt wird - auch gleichzeitig an verschiedenen Orten.

- Physische Teile des Software ESCROWS wie spezielle Handbücher oder Geräte lassen sich nicht über verschlüsselte Datenleitungen übertragen, sondern müssen von geprüften und versicherten Kurieren transportiert werden.

- Standard-Escrow-Verträge können vom Software-Anbieter und Software-Anwender um spezifische Forderungen ergänzt werden. Sie müssen eine hohe Qualität haben, damit die Juristen der beteiligten Parteien - oft Generalisten - darauf aufbauend individuelle Vertragsergänzungen ausarbeiten können. Dabei hat auch der Software ESCROW Treuhänder auf den fairen Ausgleich der Interessen zu achten; schließlich vertritt er beide Seiten Software Anwender & Softwarehersteller neutral und unabhängig beratend.

Quellen: EDV-Recht & IT/TK-Recht, Urheberrecht, Vertragsrecht



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