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Contaxe erstattet Strafanzeige in Sachen Google Wettbewerbsbeschwerde und Adblock Plus


Von CONTAXE AG

Im Zusammenhang mit dem vielfachen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google, wie auch im Fall AdBlock Plus, hat Contaxe zwischenzeitlich Strafanzeige erstattet.
Thumb

Im Zusammenhang mit

- unserer Wettbewerbsbeschwerde gegen Google
- dem Vorgang Adblock Plus, in den Google ebenfalls involviert ist

hat CONTAXE zwischenzeitlich Strafanzeige aufgrund einer Vielzahl von Delikten erstattet. Während es sich beim Vorgang Adblock Plus im wesentlichen um Betrugsstraftatbestände handelt, geht die Strafanzeige im Zusammenhang mit unserer Wettbewerbsbeschwerde gegen Google weit darüber hinaus.

Nach unserem jetzigen Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass die Untersuchungen der EU-Kommission gegen Google einschliesslich der erfolgten Marktbefragung nur eine Farce ist, mit der die Öffentlichkeit getäuscht werden soll. Mehr noch, gehen wir davon aus, dass die weiterhin tagtäglich massenhaft stattfindenden Rechtsverstösse von Google u. a. bei

- der Datenerfassungs- und Verarbeitungspraxis
- der Manipulation von Suchergebnissen
- willkürlichen Bindung, Umleitung und Kontrolle von Internet-Traffic
- willkürlichen Beeinflussung von Kaufentscheidungen
- Strategie der Quersubventionierung aus Gewinnen seiner marktbeherrschenden Suchmaschine
- in der Verknüpfung von Diensten mit seiner marktbeherrschenden Suchmaschine
- Vermeidung von Steuerzahlungen durch Überweisung der Gewinne auf Konten von Scheinfirmen in Steueroasen

zum eigenen finanziellen Vorteil und zum Schaden von Verbrauchern und Wettbewerbern ohne ein erhebliches Mass an Regierungskriminalität nicht möglich wäre, denn der volkswirtschaftliche Schaden des "Systems Google" ist sowohl für Verbraucher und klein- und mittelständige Unternehmen enorm, was man nicht zuletzt auch den EU-Arbeitsmarktzahlen und anderen Indikatoren ablesen kann, wie z. B. der stetig steigenden Selbstmordrate Betroffener in vielen Ländern Europas, die sich zu Unrecht als Versager fühlen.


Substantiierter Beschwerdeschriftsatz mit vielen Beweisen

So haben wir der EU-Kommission im Rahmen unserer Beschwerde auf rund 80 Seiten ausführliche Analysen über die Tracking-Praktiken im Zusammenhang mit Behavioral Targeting bei rund 90 Google-Diensten geliefert. Zugleich haben wir Nachweise dafür geliefert, dass die Selbstregulierungspraxis der deutschen und europäischen Werbewirtschaft im Zusammenhang mit Behavioral Targeting ein Täuschungsmanöver von Verbrauchern ist.

Die eingehende Bezugnahme auf die geltende Rechtslage hat einen Umfang von rund 60 Seiten, einschliesslich der Ausführungen über die erhebliche strafrechtliche Relevanz des Marktverhaltens. Die Beschwerde wurde in der Form einer Klageschrift verfasst, enthält rund 1700 Seiten Anlagen, darunter eingehende Studien namhafter Institutionen und Experten, zahlreiche Beweise mit sehr engem Sachbezug, und Medien-Veröffentlichungen. Desweiteren wurden namhafte Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift genannt. Der gesamte Schriftsatz entspricht vollumfänglich der von einer Wettbewerbsbeschwerde verlangten Form und kann von interessierten Medien mit einer (wegen des Aufwands) entsprechenden Reichweite eingesehen werden.

Dennoch schreibt uns die EU-Kommission per E-Mail am 7. Oktober d. J. erstaunlicherweise,

"...dass wir Ihr Schreiben... nicht als förmliche Beschwerde im Sinne von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag durch die Kommission (Amtsblatt Nr. L 123 vom 27/04/2004 S. 0018 - 0024, abrufbar unter: http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uriCELEX:32004R0773 :DE:HTML)

einordnen... (der Link im EU-Schreiben führt bezeichnenderweise ins Nirvana.)

...lhre Eingabe enthält als Beweisangebote an vielen Stellen lediglich Eintrage auf Blogs oder Webseiten, deren Beweiswert gering ist, da sie von reinen Meinungsäußerungen kaum zu unterscheiden sind. Dort wo Sie Aussagen natürlicher Personen als Beweismittel anführen, muss Name und Anschrift der Personen, die den in der Beschwerde dargestellten Sachverhalt bezeugen können, angegeben werden. Auch dieses Erfordernis ist nicht erfüllt..."

Da diese Aussagen nachweislich falsch oder für ein Wettbewerbs-Beschwerdeverfahren ohne Belang sind, gehen wir davon aus, dass die EU-Kommission unseren ausführlichen Beschwerdeschriftsatz nicht gelesen, oder ihn aus rein politischen Gründen mehr als drei Monaten in der Schublade belassen, sprich auf Druck der US-Administration und ihrer Hintermänner Google & Co., nicht bearbeitet hat. Man stelle sich einmal vor, dass in einem Gerichtsverfahren die Anklageschrift zurückgewiesen wird, weil das Gericht der Auffassung ist, dass ein Teil der Beweise keinen genügend hohen Beweiswert haben. Dies ist im Grunde nur in totalitären Regimen möglich.

Das deutsche Kartellamt in Berlin hat die Bearbeitung unserer Wettbewerbsbeschwerde ohne Angabe von Gründen abgelehnt, und uns auf das EU-Verfahren hingewiesen. Auf Nachfrage wurden personelle Gründe genannt, weswegen eine Bearbeitung nicht möglich wäre.

Die Schweizer Wettbewerbsbehörde fragte uns, ob unsere Beschwerdeschriftsatz Geschäftsgeheimnisse enthält, falls sie Inhalte davon für eine Stellungnahme an Google weiterreicht. Wir haben daraufhin mitgeteilt, dass es diese Geschäftsgeheimnisse heute so gut wie nicht mehr gibt, und auf unsere diesbezüglichen Ausführungen hinsichtlich Tracking und Datenerfassung und dem Spionageprogramm PRISM hingewiesen, dessen wichtiger Bestandteil Google ist. Nachdem auf weitere E-Mails und Schreiben unsererseits keine Reaktion mehr erfolgte, erhielten wir nach einer telefonischen Nachfrage am 30. 9. die Mitteilung, dass die Angelegenheit eine niedrige Priorität habe, und man deshalb noch nichts weiter unternommen habe, aber in nächster Zeit - ohne mitzuteilen wie - tätig werden wolle.

Die österreichische Wettbewerbsbehörde befasst sich seit einer Woche mit unserer Beschwerde. Dort soll die personelle Auslastung auch sehr hoch sein, und es wird deshalb noch etwas dauern, wurde uns mitgeteilt - nicht zuletzt auch, weil die Thematik an sich sehr anspruchsvoll ist.


IT-Technologien und Tracking schwer nachzuvollziehen

Generell konnten wir aus unseren Gesprächen mit den Juristen der Wettbewerbsbehörden in Erfahrung bringen, dass der Themenbereich IT-Technologien und Tracking schwer nachzuvollziehen ist, auch weil gemeinhin immer noch die irrige Annahme besteht, dass lediglich die IP-Adresse den eindeutigen Personenbezug zulässt. Dass dies nicht so ist haben wir in unserer Beschwerde substantiiert dargelegt, weshalb schon aus diesem Grund das Verhalten der EU-Kommission ein Skandal ist, und man bei der Ausarbeitung der neuen EU-Datenschutzrichtlinie das Allerschlimmste befürchten muss.

Da es hier letztendlich nicht nur um die Verletzung der Privatsphäre geht, weil das von Google und anderen im Zusammenhang mit Behavioral Targeting praktizierte Tracking Rückschlüsse auf

- die politische Meinung
- weltanschauliche Überzeugung
- rassische und ethnische Herkunft
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Gesundheit
- sexuelle Präferenzen
- private und berufliche Kontakte

zulässt, sondern auch um Verrat von Geschäfts- und Dienstgeheimnissen, sind hier u. E. Straftatbestände aus den Bereichen Spionage und Landesverrat anzuwenden. Ebenso zu klären ist aus unserer Sicht die Rolle einzelner Behörden und Politikvertreter, nicht zuletzt vor dem Hintergrund

- des bisherigen Marktverhaltens von Google und seiner zukünftigen Unternehmensstrategien.
- der bisherigen Erkenntnisse aus dem Spionageskandal PRISM/Tempora.
- der Entscheidungen von Regierungsvertretern im Zusammenhang mit der Verlagerung nationaler Befugnisse hin zur EU-Ebene.

Zwar ist der (Technologie-) Wissensvorsprung von Google enorm, aber wieso wird - wenn man selbst den Durchblick nicht hat - von dem Heer der Juristen unter den Politikvertretern im Zweifelsfall nicht, wie in allen Gerichtssälen bei jedem Eierdieb gemeinhin üblich, die aus der allgemeinen Lebenserfahrung begründete tatsächliche Vermutung in Anwendung gebracht? Oder Murphys Gesetz, welches Grundlage vieler Technologieentwicklungen ist? Oder besser noch, beides zusammen? Alles andere ist grob fahrlässig.

Da wir erkannten, dass die Ergebnisse unserer Analysen in ihren volkswirtschaftlichen und politischen Auswirkungen ausserordentlich gravierend sind, haben wir die Parteien des Deutschen Bundestag, nahezu alle Landesdatenschutzbehörden und die Bundesdatenschutzbehörde informiert. Das Ergebnis hat uns schockiert.

Obwohl neben dem hohen volkswirtschaftlichen Schaden auch längst das friedliche Zusammenleben in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefährdet ist, nicht zuletzt weil die erfassten Daten gemäss der allgemeinen Lebenserfahrung

- zur Durchsetzung von politischen und wirtschaftlichen Interessen
- zur Wirtschaftsspionage
- zur Erpressung von Politikvertretern und Wirtschaftsmanagern
- zur Ausschaltung eines wirksamen Wettbewerbs und damit zum Nachteil hiesiger Unternehmen und Verbraucher

verwendet werden, scheint niemand Interesse daran zu haben den Unrechtszuständen zu begegnen.
Klientel-Lobbyismus nach US-amerikanischem Vorbild auch längst in Europa?

Im Gegenteil, gehen wir davon aus, dass das System des Klientel-Lobbyismus nach US-Vorbild, wo mit teils exorbitant hohen Sach- und Geldzuwendungen (Lobbying Fees), sogar offen und unverblümt gefordert, willfährige Entscheidungen in Politik und Verwaltung herbeigeführt werden, und dass dem System der Schutzgeldzahlung organisierter Kriminalität nicht unähnlich ist, mittlerweile auch in Europa Einzug gehalten hat.

So hat die Datenschutzbehörde von Hamburg, welche sich seit Jahren federführend mit der Datenerfassungspraxis von Google befasst, und von der ein Aussenstehender den Eindruck gewinnen könnte, dass es diese Behörde mit dem Datenschutz tatsächlich ernst meint, eine u. E. fingierte Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung zwischen Google und Websitebetreibern hochoffiziell genehmigt und damit Google ermöglicht personenbezogene Nutzerdaten in das Drittland USA zu transferieren, wo diese Daten dann der US-Administration und US-Geheimdiensten zugeführt wurden und auch immer noch werden.

Diese Behörde reagierte auf mehrere E-Mails und Schreiben nicht, und teilte nach zwei Monaten in einer telefonischen Anfrage mit, es seien keine E-Mails und Briefe angekommen, und die E-Mails seien auch nicht im Spamordner gelandet. Als wir dann erklärten in diesem Fall die Strafverfolgungsbehörden informieren zu wollen, da irgendjemand die Zustellung verhindert haben muss, kamen kurze Zeit später zwei E-Mails von zwei verschiedenen Stellen dieses Amtes, dass unsere Schreiben doch angekommen waren. Wie ist dies zu erklären? Ist es nicht peinlich genug, dass ausgerechnet ein Unternehmen der Werbewirtschaft Analysen und Informationen über Nutzertracking liefert, die dem Datenschutz dienlich sind?

Wir haben desweiteren angeboten, unsere "sauberen" Technologien unter Mitbeteiligung der Datenschutzbehörden in eine genossenschaftlich geführte, also nicht gewinnorientierte, Unternehmung einzubringen, bei der Behavioral Targeting und anderen nicht rechtskonforme Trackingmethoden ausgeschlossen sind. Man gab uns zu verstehen, dass man neutral bleiben müsse. Aber wenn die Hamburger Datenschutzbehörde tatsächlich neutral sein will, wieso sorgt sie dann aktiv dafür, dass Google die Nutzerdaten mit einer derart konstruierten Auftragsdatenvereinbarung in die USA transferieren kann? Das Verhalten dieser Behörde in der Causa Google wirkt auf uns wie ein Schattenboxen, so wie auch das Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission.


Interessen hiesiger Verbraucher und Unternehmer wichtiger

Sollten hier nicht die Interessen hiesiger Unternehmen und Verbraucher Berücksichtigung finden, statt die Interessen multinational operierender Konzerne und deren massgebliche Anteilseigner und kooperierenden Nutzniesser, welche die US-Administration und deren Geheimdienste und in der Folge auch befreundete Dienste für ihre Geschäftsinteressen einsetzen? Dass dabei Politik und Öffentlichkeit sowohl hinsichtlich Praktiken, als auch Motive und Strategien, getäuscht, als Motiv regelmässig "Terroristen" vorgeschoben werden, die - sofern es sie wirklich gibt - ohne eben jene Geheimdienste und deren Verbündeten und Hintermänner vermutlich erst gar nicht existieren würden, rundet das ganz noch in negativer Hinsicht ab.

Diese und gleichartige Fragen beschäftigen zunehmend auch liberal-konservativ denkende Menschen, wie wir dies sind, weswegen dringend ein Umdenken und Handeln auch in den Strafverfolgungsbehörden stattfinden muss, auch und besonders wenn hohe politische Mandatsträger glauben über dem Gesetz zu stehen, oder sie ihre Zeit lediglich für die Optimierung ihrer Einkommens- und Lebensverhältnisse zu verwenden.

Wir möchten uns in diesem Zusammenhang für zahlreichen Hinweise und Solidaritätsbekundungen bedanken, die wir bis jetzt erhalten haben. Wir bitten diejenigen um Verständnis, die darauf hoffen, dass wir den kausalen zeitgeschichtlichen Zusammenhang zwischen der Datenerfassungspraxis und anderen Unternehmensstrategien von Google stärker im Zusammenhang mit den Motiven der Hintermänner und ihrer Erfüllungsgehilfen in der US-Administration deutlicher darstellen - dies übersteigt leider unsere Kapazitäten und Kraft. Selbstverständlich haben auch wir nach nun schon rund 9 Monaten intensiver Recherche davon gehört, dass die Google-Dienste Earth und Maps ursprünglich von einem CIA Tochterunternehmen gegründet sein sollen und schon deshalb die Nähe von Google zu den US-Geheimdiensten bereits seit vielen Jahre besteht.

Um dies alles sollen sich jedoch andere, sowie Politik und Justiz, kümmern. Wir selbst kämpfen in einem schmutzigen Wettbewerb ums überleben, und beabsichtigen nun ein Zivilverfahren gegen Google anzustrengen, in dem dann auch ein Gesamtzusammenhang öffentlich gemacht werden kann. Wir benötigen hierfür jedoch Unterstützung von möglichst vielen, auch finanzieller Art, denn sonst können wir diesen Kampf David gegen Goliath keinesfalls gewinnen. Mit den richtigen Argumenten alleine kommt man heute leider nicht mehr weiter.

Diejenigen in den bundesdeutschen Parteien, die wir, mit Ausnahme der Linken, allesamt über die Missstände informiert haben, und denen es scheinbar egal war, obwohl dies ein ideales Wahlkampfthema gewesen wäre, möchten wir an einen treffenden Ausspruch des römischen Philosoph Augustinus von Hippo erinnern:

"Nimm das Recht weg - was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande."

Dies gilt auch für die Journalisten der Massenmedien. Man sagte uns, dass es dort keine echte Pressefreiheit mehr gäbe, weshalb alle den Schwanz einziehen und nur noch stromlinienförmige PR-Berichterstattung praktizieren. Ihnen allen wünschen wir etwas mehr Rückgrat, trotz des alltäglichen Überlebenskampfes, für den wir allerdings großes Verständnis haben.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Matthias Hofmann (Tel.: 0041525112277), verantwortlich.

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