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BGV A3 Prüfung: Prüfplakette dient als Beweisurkunde


Von E+Service+Check GmbH

Örtliche Anlagen müssen regelmäßig nach BGV A3-TRBS 1201 geprüft werden
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Kommt es zu einem Unfall im Betrieb ist es äußerst wichtig, dass das betreffende Unfallverursachende-Gerät im vorgeschriebenen Prüfmodus (vorher) getestet wurde. Denn wenn ein verantwortlicher (Firmen-)Betreiber in einen Schadensprozess verwickelt ist, muss dieser nachweisen das er seiner Sorgfaltspflicht gemäß BGV A3 Sorge getragen hat. Die Schadenersatzansprüche reichen schnell in die Millionen.
Die Messprotokolle sind wichtige Beweisurkunden für die Durchführung der BGV A3 Prüfungen. Geprüft werden die Elektroinstallation, die Schutzeinrichtungen und auch Personenschutzautomaten jeglicher Art. Schutzeinrichtungen in der Verteilung und Schutzeinrichtungen für Blitzschlag und Überspannung gehören ebenfalls hierzu. Zur Sicherheitsgewährleistung der Personen die derartig betreffende Geräte nutzen, sind derartige Prüfungen sehr wichtig.
Auch "normale" Geräte wie beispielsweise ein Wasserkocher, die Kaffeemaschine oder der Kopierer müssen durch die BGV A3 Prüfung untersucht werden. Nur so ist im Regelfall die Gewissheit gegeben, dass ein Schadensersatzanspruch beansprucht werden kann. Mit der BGV A3 Prüfung werden Fehler und Mängel vom Fachmann korrekt und gewissenhaft behoben. Ortsveränderliche Geräte müssen im Normalfall jedes Jahr, bzw. in Ausnahmesituationen alle zwei Jahre durch die BGV A3 Prüfung "gehen".
Besonders beanspruchte Geräte im gewerblichen Bereich, unterliegen einer gesonderten Regelung für die BGV A3 Prüfung. Ortsfeste Anlagen im gewerblichen und privaten Bereich sollten alle 4 Jahre einer BGV A3 Prüfung unterzogen werden. Die Firma E+Service+Check GmbH aus Laucha steht für seriöse und kompetente BGV A3 -Prüfdienstarbeiten - in allen Gewerbebetrieben. Das erfahrene Team fährt bundesweit an den gewünschten Einsatzort, um dort die nötige BGV A3 Prüfung vornehmen zu können. Für Rückfragen zu Elektrische Anlagen und deren vorschriftsässige Wartung können sich Interessierte an Herrn Marc Langguth wenden, Telefon: +49 (034462) 6962-0 - Webseite: www.e-service-check.de.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Marc Langguth (Tel.: +49 (034462) 6962-0), verantwortlich.

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