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Notbeleuchtung Wo steht was?


Von ER-Elektronik.de

Die ER-Elektronik GmbH ist Hersteller und somit Ansprechpartner bei allen Begebenheiten rund um das Thema Notbeleuchtung. Zudem gibt es viele Einrichtungen wo Sie Informationen erhalten können.
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Als im Jahr 1981 das Arbeitsstättenverordnung ASR 7/4 Sicherheitsbeleuchtung verabschiedet wurde, hielten Planungsbüros, Baubehörden und ausführende Elektrofachbetriebe erstmals ein umfassendes Werk zum Thema Notbeleuchtung in ihren Händen. Es enthielt fast alle Bestimmungen, die den Einsatz von Notleuchten in Betriebsräumen regelten und bezog sich auch eingeschränkt auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsräumen. Wesentliche Bestandteile dieser Urfassungzur Notbeleuchtung sind auch heute noch gültig und die ASR 7/4 ist eine der wichtigsten Regelungen. Dennoch wurde sie im Jahr 2010 durch ein umfangreiches Gesetzeswerk novelliert und ergänzt, welches sich an der Arbeitsstättenverordnung ArbStättV von 08/04 mit der Aktualisierung von 07/10 bezüglich Notbeleuchtung orientiert. Sie schließt eine Gefährdungsanalyse für Brandschutz ein, dies sich unter anderem mit dem Verhalten von Menschenansammlungen bei Brandgefahr befasst. In ihr enthalten sind die Bestandteile der Notbeleuchtung, Fluchtwegkennzeichnungen, Feuerwehrlaufkarten und weiteren Komponenten der Notabsicherung im Brandfall.
Die Definierung einer Sicherheitsbeleuchtung aus elektrotechnischer Sicht wird seitdem in der Euronorm EN 50172, DIN VDE 0108-100 und deren Details zur Notbeleuchtung geregelt.
Diese Veränderungen beziehen sich weniger an der Veränderung von Anforderungen an Fluchtwege etc., sondern resultieren aus den veränderten technischen Möglichkeiten moderner Notleuchten und aller anderen Komponenten der Notbeleuchtung.
Die genannten Vorschriftenwerke untergliedern sich seitdem in jeweils mehrere Teilbereiche zu Notleuchten, die sich auf Besonderheiten von Arbeitsstätten (medizinische Nutzung, Bäder etc.) beziehen. Deshalb sind sie zu umfangreich, um jede einzeln zu betrachten. Aus elektrotechnischer Sicht der Notbeleuchtung ist es ähnlich und mit den Zugriffen auf die DIN VDE 0108-100 und DIN VDE 0100-718 bzw. 560 wird auf kurzen Wegen ein Überblick auf detaillierte Aussagen bezüglich Notleuchten geschaffen.

Wer weiß was?

Wie bei jedem Gesetz- und Normenwerk ist das Selbststudium auch bei Notleuchten zwar sehr nützlich und für den Anwender ergeben sich daraus viele Aussagen, die sein Wissen in das Konzept seiner Sicherheitsbeleuchtung erweitern. Erst die Praxis verschafft jedoch einen klaren Überblick zu Notleuchten. Jedes Bauwerk ist anders konzipiert und deshalb wird sich nie allein aus den Vorschriftentexten heraus eine klare Meinung zur Beschaffenheit einer Notbeleuchtung treffen lassen. Die Fachleute sind es, die aus ihrer täglichen Praxis heraus die Zweckmäßigkeit und Zuverlässigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung bewerten können.
Baubehörden sind potente Ratgeber, wenn sich Betreiber von Arbeitsstätten oder Versammlungsstätten über die Notwendigkeiten der Ausstattung ihrer Räumlichkeiten mit einer Sicherheitsbeleuchtung informieren wollen. Sicherlich wird nicht jedes Bauamt einer Gemeinde aussagekräftig sein können. Dazu ist das Thema Notbeleuchtung viel zu speziell. Aber auch die dortigen Mitarbeiter leiten die entsprechenden Wege ein, um ihre fachkundigen Kollegen einzubeziehen.
Das Gleiche bezieht sich auf Ingenieurkammern. Auch sie werden sich bemühen, auf jede Anfrage zu Notleuchten kompetent antworten zu können. Sie greifen jedoch auf die Aussagen ihrer untergeordneten Planungsbüros oder Gutachter zurück. Deshalb ist der direkte Weg zum Planungsbüro zumindest zeitlich gesehen die effizientere Lösung.
In gewissem Umfang geben auch Technische Überwachungsvereine Auskunft. Ihre Arbeit bezieht sich jedoch mehr auf die Überprüfung bestehender Anlagen.

Auch der direkte Weg ist möglich

Seit vielen Jahren gibt es Elektroinstallationsbetriebe, meist die mit einer größeren Beschäftigtenzahl, die Projektierung und Ausführung von elektrotechnischen Anlagen unter ihrem Dach vereinen. Notbeleuchtung ist eines ihrer Aufgabengebiete. Betreiber von Arbeitsstätten oder Versammlungsstätten finden hier ihre Partner in Sachen Sicherheitsbeleuchtung, die sie beraten und ihre Notleuchten mit allen anderen Komponenten der Sicherheitsbeleuchtung im System planen. Sie kennen aus ihrer täglichen Arbeit die Vor- und Nachteile einzelner Notleuchten und den technisch sinnvoll umsetzbaren Weg zur Sicherheitsbeleuchtung.
Notleuchten in einer Anlage der Notbeleuchtung praktisch und wirtschaftlich tragbar zu installieren, gehört in die Hände erfahrener Fachleute, die die zahlreichen Vorschriften der Sicherheitsbeleuchtung kennen, verstehen und umsetzen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Sascha Knoblich (Tel.: 02588 93230), verantwortlich.

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