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So bereiten Sie sich auf die Betriebsprüfung vor


Von strategam.de

Jedes Unternehmen bekommt früher oder später Besuch vom Finanzamt.
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Nahezu jedes Unternehmen bekommt früher oder später Besuch vom Finanzamt - das kann bei großen Unternehmen quasi permanent der Fall sein, während kleine Unternehmen nur alle paar Jahre mit einer steuerlichen Außenprüfung rechnen müssen. Hierbei treiben die Finanzbeamten im Jahr etwa 20 Milliarden Euro zusätzlich in die Staatskasse ein. Viele der Nachforderungen ergeben sich aber aus den unterschiedlichen steuerrechtlichen Beurteilungen hinsichtlich der Lebenssachverhalte. Falls Ihre Werte davon allzu stark abweichen, sollten Sie auf jeden Fall eine plausible Erklärung dafür parat haben.

Die richtige Strategie - Tipps und Tricks:

Vorab ist es empfehlenswert, sich mit dem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Sie sollten einen geeigneten Raum für den Prüfer bereitstellen.
Sie sollten alle nötigen Unterlagen und Belege bereit haben.
Sie sollten sich für mögliche Fragen präparieren. Das muss kein Knopf im Ohr sein, sondern eher ein ausreichender Überblick über die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens.

Dem Prüfer ist es erlaubt, auf elektronisches Dokumentenmanagement zurückzugreifen. Das beinhaltet alle Dokumentverwaltungsprogramme mit allen Unterlagen bezüglich Finanzen. Auch wenn es sich um vertrauliche Unterlagen handelt. Sie sollten, falls Sie nicht möchten, dass sich das Finanzamt überall einmischt, darauf achten, die Lese- und Schreibrechte des jeweiligen elektronischen Aktenordners zu klären. Sie können bereits im Voraus erkennen, ob Sie mit einem Besuch des Finanzprüfers rechnen müssen, indem Sie einen Blick auf Ihren Steuerbescheid werfen: Dort steht der Passus, dass Sie nach Paragraf 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) unter den Vorbehalt einer Nachprüfung fallen. Für diese Jahre ist dann oft mit einer Prüfung in Ihrem Betrieb zu rechnen, wobei das Finanzamt immer drei Jahre am Stück prüft - zumindest im Regelfall.

Es kommt auch vor, dass sie als kleines Unternehmen einmal mehrere Jahre nicht geprüft werden. Dies soll keinesfalls ein Anreiz zur Steuerhinterziehung sondern vielmehr ein Anreiz dafür sein, mit Recht und vor allem mit Ordnung an die Sache ranzugehen und sicherzustellen, dass auch bei ausbleibenden Kontrollen alles mit ihrem Betrieb in Ordnung ist. Was definitiv nicht geht, ist die Buchhaltung nur auf Grund mangelnder Kontrollen zu vernachlässigen. Das führt schnell dazu, dass Sie zum einen den Überblick und zum anderen die Kontrolle über Ihre eigenen Finanzen verlieren und so am Ende doch unerwartet vom Amt geprüft werden - das kann Folgen haben. Auch ist es möglich, bereits nach einem halbe Jahr wieder geprüft zu werden. Das wird deswegen gemacht, um den "Überraschungseffekt" möglichst aufrecht zu erhalten und auch zu nutzen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Andreas Schilling (Tel.: +49(0)3581.64 90 321), verantwortlich.

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