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Damit alles gut geht, wenn etwas daneben geht - Zum Start ins neue Jahr ein Check!


Von Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Weniger rauchen, mehr Zeit für die Familie, öfter Sport treiben: Das sind die typischen Vorsätze, mit denen viele von uns ins neue Jahr starten. Aber warum nicht mal einen sicheren Vorsatz fassen?
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Denn in den meisten Familien kann es nützlich und wichtig sein, den Versicherungsordner aus dem Schrank zu holen und zu prüfen, ob alle Versicherungen noch das halten, was es zu schützen gilt.
Wurden vielleicht im letzten Jahr neue Möbel, Bilder oder Teppiche angeschafft? Wurde das Dach neu gedeckt oder eine modernere Heizungsanlage eingebaut? Die familiäre Lebenssituation hat sich durch Heirat oder Nachwuchs, durch Start in das Berufsleben oder Ruhestand geändert? Oder die Kinder haben eine Berufsausbildung angefangen? Ob Hausrat-, Privathaftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung, Unfall- oder Glasversicherung - vieles ändert sich innerhalb eines Jahres.
"Deshalb ist es wichtig, regelmäßig - mindestens einmal pro Jahr - den Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um eine Unter- oder auch Überversicherung zu vermeiden, aber auch neue, erweiterte Versicherungsmöglichkeiten zu nutzen", rät Andreas Hackbarth, Versicherungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung.
Ein gutes Beispiel hierfür ist der Einschluss von grober Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz. Gelangt beispielsweise ein Einbrecher durch ein gekipptes Fenster in das Haus und räumt dies leer oder lässt man eine Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen und kommt es zu einem Wasserschaden, so könnte ein Versicherer die Leistung ganz oder teilweise wegen "grober Fahrlässigkeit" ablehnen. "Doch das muss nicht sein", erklärt Andreas Hackbarth. Denn es gibt seit einiger Zeit Tarife, die bei grober Fahrlässigkeit leisten, also auch dann, wenn einem mal ein größerer Schnitzer passiert.
Und da häufig ein Einbrecher, Leitungswasserschaden oder Brand nicht nur den Hausrat beschädigt, sondern meist auch am Gebäude einen nicht unerheblichen Schaden hinterlässt, rät Hackbarth weiter, Hausrat und Wohngebäude am besten in einer Hand zu versichern. Denn sind Hausrat und Wohngebäude bei zwei verschiedenen Versicherern abgeschlossen, kann es schnell mal zu Differenzen kommen, wer für einen Schaden am Parkett oder an der Einbauküche aufkommt. Ein Ansprechpartner und eine Schadenmeldung ersparen diese Diskussionen.



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