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Soldan Institut untersucht Bedeutung der Rechtschutzversicherungen für deutsche Kanzleien


Von Soldan

(Essen, 13. März 2006) – 20% des Honoraraufkommens der deutschen Anwaltschaft werden von Rechtsschutzversicherungen gezahlt, so Schätzungen der Versicherungsbranche. Das Verhältnis zwischen Anwälten und Versicherern ist gleichwohl nicht unproblematisch: Anwälte klagen über eine kleinliche Erstattungspraxis und Versuche, die Preise unter das staatliche Tarifgesetz zu drücken. Rechtsschutzversicherer stören sich an steigenden Anwaltsgebühren und dem Rechtsdienstleistungsmonopol der Anwaltschaft, das sie auf die bloße Kostenerstattung beschränkt. Dieser Befund war Anlass für das Soldan Institut, die Bedeutung rechtsschutzversicherter Mandate für die Anwaltschaft rechtstatsächlich zu untersuchen.
Thumb Die mehr als 1.000 befragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte schätzen, dass 31% aller von ihnen bearbeiteten Mandate rechtsschutzversichert sind. Anwälte, die sich aufgrund ihres Rechnungswesens nicht auf Schätzungen beschränken müssen, sondern verlässliche Daten besitzen, kommen allerdings mit 23% auf einen um acht Prozentpunkte niedrigeren Wert. Immerhin 16% der Anwälte bearbeiten mehr als 50% ihrer Mandate für Mandanten, die rechtsschutzversichert sind. Die Bedeutung rechtsschutzversicherter Mandate für eine Kanzlei hängt stark von ihrer Größe ab: Während sie bei Einzelanwälten und kleineren Kanzleien mit bis zu fünf Anwälten einen Anteil von 32% bzw. 31% erreichen, machen rechtsschutzversicherte Mandate in größeren Kanzleien mit mehr als zehn Rechtsanwälten nur noch 12% des Mandatsaufkommens aus. Dr. Matthias Kilian, Vorstand des Soldan Instituts: „Unsere Zahlen belegen die Bedeutung der Rechtsschutzversicherungen für den Rechtsdienstleistungsmarkt, die im weltweiten Vergleich einmalig ist. Die Anwaltschaft leistet zum Funktionieren dieser Partnerschaft, die zugleich die staatlichen Prozesskostenhilfebudgets entlastet, einen erheblichen Beitrag: Mehr als 90% der Rechtsanwälte übernehmen nach unseren Erkenntnissen in rechtsschutzversicherten Mandaten die versicherungstechnische Abwicklung für ihren Mandanten kostenlos, obwohl sie hierfür nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein Honorar verlangen könnten“. (2.218 Zeichen) Hinweis für die Redaktionen: Die Gesamtstudie „Vergütungsvereinbarungen deutscher Rechtsanwälte“ wird das Soldan Institut für Anwaltmanagement im Mai 2006 zum 57. Anwaltstag in Köln in Buchform vorstellen. Einzelergebnisse der Untersuchung werden vorab im Anwaltsblatt präsentiert. Der ausführliche Bericht zum Thema „Rechtschutzversicherungen und Anwaltschaft“ findet sich in AnwBl. 2006, S. 200f.


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