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Der Anspruch des Phoenix Kapitaldienstes GmbH im Konkurs in Höhe von ungefähr 25.000.000 Euro ist verjährt.


Von Advokaterne Sankt Knuds Torv P/S

Das See- und Handelsgericht in Kopenhagen hat nicht zu den Gunsten Phoenix Kapitaldienst GmbH im Konkurs entschieden, und die Konkursmasse muss eine Anspruch von ungefähr 25.000.000 Euro vergessen.
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Am 11. März 2005 empfing das Konkursgericht in Frankfurt am Main einen Konkursantrag von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH, und am 1. Juli wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Phoenix Fondsmæglerselskab A/S in Dänemark fungierte als ein Handelsvertreter für Phoenix Kapitaldienst GmbH. Phoenix Fondsmæglerselskab A/S erhielt Provision für jede Anmeldung der Anleger. Die Gesellschaft hat zusätzlich ein Honorar als ein Prozentsatz der Wertsteigerung der Kapitaleinlage erhalten. In 2005 trat Phoenix Fondsmæglerselskab A/S in Dänemark in Liquidation, und 2008 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Phoenix Kapitaldienst GmbH im Konkurs eröffnete 2009 ein Gerichtsverfahren gegen Phoenix Fondsmæglerselskab A/S im Konkurs am See- und Handelsgericht in Kopenhagen mit dem Anspruch, dass die Phoenix Fondsmæglerselskab A/S im Konkurs einen Anspruch aus dem Insolvenzverfahren anerkennen solle, der später auf eine Höhe von ungefähr 25.000.000 beziffert wurde.

Das See- und Handelsgericht hat zuerst dazu Stellung genommen, ob dänisches oder deutsches Recht angewendet werden sollten. Das Gericht hat entschieden, dass deutsches Recht gilt.

Danach hat das See- und Handelsgericht festgestellt, dass Phoenix Kapitaldienst GmbH im Konkurs 2005 genügend Informationen hatte, um den Anspruch geltend zu machen, obwohl der Anspruch nicht genau beziffert werden konnte.

Die Verjährungsfrist begann Ende 2005 und beträgt 3 Jahre. Die Verjährungsfrist wurde nicht nachfolgend verlängert und ist somit Ende 2008 abgelaufen.
Phoenix Kapitaldienst GmbH im Konkurs hat erst am 9. Januar 2009 seinen Anspruch angemeldet. Das war nach Ablauf der Verjährungsfrist, und der Anspruch ist somit verjährt.

Vor diesem Hintergrund hat das See- und Handelsgericht in Kopenhagen im Februar 2014 die Klage abgewiesen, und Phoenix Kapitaldienst GmbH im Konkurs wurde auferlegt, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.

http://www.fachanwalt-transportrecht-schleswig-holstein.de/daenemark-anwaelte-transportrecht.html
http://www.experten-branchenbuch.de/rechtsanwalt/anders-stig-vestergaard-aarhus-c


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Anders Stig Vestergaard (Tel.: +45 86 13 06 00), verantwortlich.

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