PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Tierschutz lässt sich nicht downloaden


Von Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. Berlin

Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) kritisiert neue Regelungen zum Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein scharf
Thumb

Seit dem 17. März 2014 können Touristen in Schleswig-Holstein im vereinfachten Verfahren per Internet einen Urlauberfischereischein erwerben. Die nach dem Tierschutzgesetz vorgeschriebene Sachkunde für die Tötung der Fische für ungeübte Angler soll mit einem Online-Merkblatt des Ministeriums abgedeckt werden. Bis zu 56 Tage können Touristen nun mit diesem Zertifikat in Schleswig-Holstein angeln.

Für den Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. verstößt die Regelung gegen fundamentale Bestimmungen des Tierschutzrechts und setzt ein fatales Signal.
Es ist unstrittig, dass das Betäuben und Töten von Wirbeltieren zu den sensibelsten Bereichen des Tierschutzrechts gehört. So verlangt das Tierschutzgesetz (§ 4 Abs. 1 Satz 3 TierSchG) unter anderem, dass ein Wirbeltier nur von Personen getötet werden darf, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Ganz wesentlich dabei sind die praktischen Erfahrungen und das Geübt-Sein in der jeweiligen Methode.

"Das Downloaden einer kleinen Broschüre aus dem Internet kann diese gesetzlich vorgeschriebenen Fertigkeiten nicht vermitteln", kritisiert Torsten Schmidt, wissenschaftlicher Mitarbeiter des bmt. "Mit der nun getroffenen Regelung wird die nach Tierschutzgesetz geforderte Sachkunde bei der Tötung von Fischen ad absurdum geführt".
Nach Ansicht des bmt opfert Schleswig-Holstein mit der neuen Regelung den Tierschutz für den Angeltourismus. Unverständlich schon deshalb, weil das Schmerzempfinden von Fischen mittlerweile wissenschaftlich anerkannt ist, was die besondere Verantwortung des Verordnungsgebers bei der Vergabe von Angellizenzen unterstreicht. Gerade das Angeln kann, wenn es nicht fachgerecht ausgeübt wird, die ohnehin hohen Belastungen für die Tiere noch erheblich verschärfen.

"Es kann deshalb nicht sein, dass sich die Landesregierung aus ihrer Verantwortung stiehlt und es bei der Betäubung und Tötung von Fischen bei gut gemeinten Ratschlägen für Touristen belässt", so Schmidt abschließend. Der bmt wird sich dafür einsetzen, dass die Regelungen im Sinne des Tierschutzrechtes korrigiert werden.


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 1 Bewertung bisher (Durchschnitt: 3)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Claudia Lotz (Tel.: 030/80583338 ), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 314 Wörter, 2508 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!