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Der Gerichtsstand ist in Kassel, Deutschland und nicht beim See- und Handelsgericht in Kopenhagen, Dänemark.


Von Advokaterne Sankt Knuds Torv P/S

DSV Air & Sea A/S und DSV Ocean Transport A/S hatten eine Klage gegen den Landesbetrieb Hessen-Forst beim See- und Handelsgericht in Kopenhagen erhoben mit dem Anspruch auf Zahlung von 3.200.000 Euro.
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Der Rechtsstreit ging um die Frage, ob der Gerichtsstand beim See- und Handelsgericht in Kopenhagen, Dänemark oder beim Gericht in Kassel, Deutschland war.

DSV Air & Sea A/S und DSV Ocean Transport A/S beantragten, dass die Transporte von DSV Air und DSV AIR mit Hessen-Forst als Absender ausgeführt wurden.

Das See- und Handelsgericht bemerkte, dass DSV Air und Hessen-Forst eine Vereinbarung getroffen hatten, woraus zu ersehen war, dass alle Zwistigkeiten beim Gericht in Kassel und nach deutschem Recht entschieden werden sollen.

DSV Air und DSV AIR wollten, dass sie nicht eine Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Hessen-Forst getroffen haben, und dass ein rechtswirksamer Vertrag nicht mit Hessen-Forst vorliegt, gerade da ein Rembours zwischen den Parteien nicht vorliegt.

Das EU-Gericht hat früher festgestellt, dass das Gericht gemäß einer gültig vereinbarten Gerichtsstandsklausel die Zuständigkeit zu entscheiden hat, ob der Vertrag mit der Gerichtsstandsklausel gültig ist.

Danach hat das See- und Handelsgericht in Kopenhagen nicht die Zuständigkeit zu entscheiden, ob der Vertrag ungültig war, sondern das Gericht in Kassel. Vor diesem Hintergrund wurde die Klage von DSV Air abgewiesen.

Aus den allgemeinen Bedingungen in der Bill of Ladings geht hervor, dass alle Zwistigkeiten vor dem Gericht stattfinden sollen, an dem der Frachtführer sein Unternehmen hat. Als Frachtführer war in der Bill of Ladings DSV Ocean angeführt. Gemäß Bill of Ladings war die Fracht im Voraus bezahlt.

Da DSV Ocean keine Forderung auf Seefracht gegen den Landesbetrieb Hessen-Forst hatte, wurde der Landesbetrieb Hessen-Forst freigesprochen.

Das See- und Handelsgericht in Kopenhagen entschied, dass die Klage abgewiesen wird, und DSV AIR & DSV Ocean Transport A/S wurde auferlegt, die Kosten in Höhe von 815.000 DKK an den Landesbetrieb Hessen-Forst zu zahlen.

http://www.experten-branchenbuch.de/rechtsanwalt/anders-stig-vestergaard-aarhus-c
http://www.fachanwalt-transportrecht-schleswig-holstein.de/daenemark-anwaelte-transportrecht.html



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Anders Stig Vestergaard (Tel.: 0045 86 13 06 00), verantwortlich.

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