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IDV Köln - Pflegeversicherung - Was leistet der Staat ?


Von IDV Privatinstitut für Deutsche Verbraucher GmbH

Die IDV Köln am Hansaring in Köln hat ermittelt was der Staat in punkto Pflegeversicherung leistet und wofür es sich lohnt zusätzlich vorzusorgen.
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(Köln, IDV) Seit 1995 bildet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung die sog. "fünfte Säule" im deutschen Sozialversicherungssystem. Im Falle der Pflegebedürftigkeit hat somit jeder Bürger Anspruch auf bestimmte Leistungen. Doch private Pflegeversicherung wird mit jedem Jahr immer beliebter und zwar als Ergänzung zu den staatlichen Leistungen. Warum ist das so? Die IDV Köln kennt die Antwort:

Was leistet der Staat bei Pflegebedürftigkeit?

Wenn einem Menschen Pflegebedürftigkeit anerkannt wird, erhält er sowohl Geld-, als auch Sachleistungen, die von der Pflegekasse finanziert werden. Diese Leistungen sind nach den Pflegestufen gestaffelt und unterscheiden sich in ihrem Umfang abhängig davon, ob der Patient ambulant oder stationär gepflegt wird. Als Beispiel: Wenn ein Demenzkranker mit Pflegestufe 0 zu Hause gepflegt wird, dann stehen ihm (ihr) EUR 120,- zu, der Höchstsatz für einen Härtefall bei der Pflegestufe III beträgt EUR 1918,- monatlich.

Das Problem der Versicherungslücke

Die Leistungen der Pflegekassen garantieren zwar die Grundversorgung im Pflegefall, sagt Peter Niemüller vom Privatinstitut für Deutsche Verbraucher, decken aber leider nicht die real anfallenden Kosten für die Pflege. Wenn ein Angehöriger seinen (ihren) Job kündigt, um einen Pflegebedürftigen daheim zu versorgen, reichen EUR 120,- monatlich nicht zum Leben. Auch die Leistungen der ambulanten Pflegedienste lassen sich allein mit dem Geld vom Staat nicht finanzieren. Noch schwieriger wird es, wenn ein Kranker ins Pflegeheim umziehen muss, denn im Durchschnitt kostet ein Platz bei vollstationärer Pflege ca. EUR 3.000,-. Wenn der Pflegebedürftige keine hohe Rente erhält bzw. große Ersparnisse hat, dann entsteht eine Versorgungslücke. Somit kann Pflegebedürftigkeit erhebliche finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen, so der IDV Sprecher weiter.

Pflege-Bahr

Diese Problematik blieb den staatlichen Institutionen nicht verborgen, daher fördert der Staat den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Seit dem 1. Januar 2013 wurde die zusätzliche Pflegeversicherung, der sog. "Pflege-Bahr" eingeführt. Demnach wird vom Staat eine Zulage in Höhe von EUR 60,- pro Jahr gezahlt, wenn eine Person einen Vertrag über die private Pflegeversicherung abschließt. Die Voraussetzung für die Auszahlung der Zulage ist, dass der jährliche Beitrag beim Vertrag mind. EUR 120,- beträgt und die Leistung im Pflegefall EUR 600,- bei Pflegestufe III nicht unterschreitet. Der Vorteil von Pflege-Bahr: Für die Aufnahme in dieses Programm ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Nachteil: Nach den Einschätzungen der IDV Köln reichen die geförderten Tarife nicht aus, um tatsächliche Betreuungskosten zu decken.

Private Pflegeversicherung - unterschiedliche Varianten

Dass jeder eine zusätzliche private Pflegeversicherung braucht, wird immer offensichtlicher. Private Pflegeversicherung leistet in der Regel nach dem Prinzip: Sobald eine Pflegestufe anerkannt wird, erhält ein Patient oder seine (ihre) Angehörigen Zahlungen in der vertraglich vereinbarten Höhe. Der Tagessatz ist, wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung, nach Pflegestufen gestaffelt, allerdings kann der Versicherungsnehmer beim Vertragsschluss die Höhe der künftigen Zahlungen nach eigenem Ermessen und entsprechend von eigenen finanziellen Möglichkeiten selbst bestimmen. Die beliebteste Police ist daher die flexible Pflegetagegeldversicherung. Etwas günstiger, aber auch weniger flexibel ist die Pflegekostenversicherung, bei der von dem Versicherungsträger Betreuungskosten bis zur vereinbarten Höhe übernommen werden. Die flexibelste und auch die teuerste Variante der privaten Pflegeversicherung ist die Pflegerentenversicherung. Vom Prinzip her ist diese Versicherungsart der Pflegetagegeldversicherung ähnlich aufgebaut. In der Regel bietet eine private Pflegeversicherung neben der Geldleistung auch umfangreiches Service von der telefonischen Beratung über Hilfe bei der Suche nach geeignetem Pflegeheim bis hin zur Unterstützung beim Umzug an.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Peter Niemüller (Tel.: 022129191600), verantwortlich.

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