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Action mit viel Spaß: Wer haftet beim Kindergeburtstag?


Von Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Ob Schwimmbad, Spielplatz, Kletterpark oder einfach auch nur in Wohnung und Garten: Kindergeburtstage sind für Eltern des Geburtstagskindes immer wieder eine Herausforderung mit großer Verantwortung.
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Denn mit der Einladung zum Kindergeburtstag übernimmt man für die Zeit der Geburtstagsparty die Aufsichtspflicht für die kleinen Gäste. Verletzt sich ein Kind oder richtet es einen Schaden an, haften die Gastgebereltern.

Auch wenn im Einzelfall entschieden wird, ob man der Aufsichtspflicht nachgekommen ist, ... hat man sie verletzt, ist mit Konsequenzen zu rechnen und es kann teuer werden. Dabei gilt: Je kleiner die Kinder und umso gefährlicher die Aktivitäten, je mehr müssen die kleinen Gäste beaufsichtigt werden. Dabei sind die Eltern nie vollständig von der Aufsichtspflicht entbunden, auch dann nicht, wenn eine weitere Aufsichtsperson, wie z. B. im Schwimmbad ein Bademeister da ist.

Deshalb rät die Grundeigentümer-Versicherung, möglichst mit anderen Eltern oder Erwachsenen gemeinsam die Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder zu übernehmen. Je nach Gruppengröße oder geplanten Aktivitäten macht es auch Sinn, die Zahl der Gäste zu beschränken oder die Gruppe aufzuteilen. Bei besonders abenteuerlichen Vorhaben sollte man sich überlegen, ob das vorgesehene Programm für alle eingeladenen Kinder passt, gegebenenfalls mit den Eltern der eingeladenen Kinder sprechen.

Entspannt einem Kindergeburtstag entgegen sehen können die Eltern, die eine private Haftpflichtversicherung haben - die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt. Denn ohne eine private Haftpflichtversicherung kann aus einer kleinen Unachtsamkeit ein finanzielles Desaster werden. Denn jeder, der im privaten Bereich einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügt, haftet nach dem Gesetz.

Gleichzeitig ist eine private Haftpflichtversicherung aber auch eine Art Rechtsschutzversicherung, denn im Rahmen des zur Verfügung gestellten Versicherungsschutzes führt nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Entschädigungsleistung durch die Haftpflichtversicherung. Denn Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es bedingungsgemäß, berechtigte Schadenersatzforderungen zu befriedigen und ungerechtfertigte, für die dem Versicherten kein Verschulden anzulasten ist, auch in dessen Namen abzulehnen.

Mehr Informationen hierzu finden Sie unter https://www.grundvers-direkt.de/versicherungen/privathaftpflicht.html.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Jessica Braun (Tel.: 040 37663 131), verantwortlich.

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