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Fast 70 % der Berater-Webseiten verstoßen gegen die aktuellen Datenschutzregeln beim Auswerten der Besucher


Von Erste Seite Internet Marketing GmbH

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In der aktuellen Studie der Erste Seite Internet Marketing GmbH wurde festgestellt, dass 69 Prozent der Webseiten nicht datenschutzkonform das Tracking-Programm Google Analytics auf ihren Webseiten einsetzen. Bereits vor einem Jahr wurde eine ähnliche Prüfung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht durchgeführt. Während dieser Prüfung wurde festgestellt, dass gerade nur drei Prozent der untersuchten Seiten das Tracking-Programm daten- schutzkonform einsetzen.

Ein großer Anteil an Webseitenbetreibern setzen sogenannte Tracking-Software-Lösungen auf ihren Homepages ein, welche das Besucherverhalten über einen bestimmten Zeitraum auswerten können. Diese Programme können unter anderem Informationen über die Anzahl der Nutzer, die ihre Seite besuchen, die Anzahl der Seitenaufrufe, die Herkunft der Besucher, den Webseitenbetreibern liefern. Dadurch werden die Daten über die Besucher und ihre eventuelle Identifikation in diesen Systemen gespeichert. Zusätzlich können aus diesen Daten sogenannte Benutzerprofile (Zielgruppen) gebildet und für Werbezwecke verwendet werden. Ein weitverbreitetes Programm ist Google Analytics, dieses Programm wird von Google kostenlos angeboten und ist der Marktführer mit ca. 65 Prozent Marktanteil in Deutschland. Aus diesem Grund wurden in dieser Studie alle Webseiten mit Google Analytics ausgiebig getestet und auf den datenschutzkonformen Einsatz geprüft.

Mit einem eigens dafür programmierten Programm wurden insgesamt 5.922 Berater-Webseiten auf mögliche Datenschutzverstöße und eingesetzte Tracking-Programme ausgewertet. Es hat sich herausgestellt, dass insgesamt 1.226 Webseiten auf Google Analytics als Tracking-Programm für die Auswertung von Nutzerverhalten setzen. Insgesamt sind es 20,7 Prozent der untersuchten Seiten, die die US-amerikanische Nutzerverhaltensanalyse-Lösung im Einsatz haben. In einem weiteren Schritt der Prüfung wurde die Verschlüsselung der IP-Adresse ausgewertet. Diese Verschlüsselung der IP-Adresse müsste in jedem Fall eingeführt sein, andernfalls ist das Auswerten der Nutzerzahlen nicht datenschutzkonform und kann gesetzlich belangt werden. Von diesen 1.226 Webseiten haben 69 Prozent der Webseiten die Verschlüsselung der IP-Adressen nicht eingeführt. Diese 69 Prozent der Webseiten entsprechen nicht den aktuellen Datenschutzbestimmungen, welche sowohl vom Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht als auch durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit festgelegt wurden.

Damit die eigene Webseite und das Tracking-Programm den festgelegten Datenschutzbestimmungen entspricht, müssen insbesondere einige Einstellungen sowohl im Quellcode als auch in der Datenschutzerklärung vorgenommen werden. Im ersten Schritt sollte die IP anonymisiert werden, damit keine direkte Identifikation der Besucher stattfinden kann. Danach sollte ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google geschlossen werden und ein sogenanntes Deaktivierungs-Add-On den Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Im letzten Schritt bedarf es der kompletten Löschung der bereits gesammelten Daten.

Zur aktuellen Studie - Klicken Sie hier!


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