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Blitzumfrage des BVMW: Pflichtrente für Mittelständler könnte Insolvenzwelle auslösen


Von Medienbüro Sohn

Thumb Bonn/Berlin – Nach Ansicht von Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmwonline.de, muss der Gesetzgeber der Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer eine Absage erteilen. Ohoven begrüßte, dass sich der Bundesrat dieses Thema annehmen wolle. Der Beschluss der Deutschen Rentenversicherung Bund http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de, dass Urteil des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern bis auf Weiteres als Einzelfallentscheidung zu betrachten, gehe in die richtige Richtung, so Ohoven:. „Allerdings bedeutet dies noch keine Rechtssicherheit für den Mittelstand in dieser existenziellen Frage.“ Die Tragweite einer möglichen Ausweitung der Versicherungspflicht über den Einzelfall hinaus hat der BVMW in einer Blitzumfrage ermittelt. Danach wären von den mehr als 1.000 befragten mittelständischen Unternehmern 66 Prozent von der Entscheidung des Bundessozialgerichts betroffen. Dabei kämen auf ein knappes Viertel der Geschäftsführer (23 Prozent) rückwirkende Beitragszahlungen von mehr als 60.000 Euro zu. Weitere 18 Prozent bleiben mit bis zu 60.000 Euro knapp darunter; 19 Prozent der Unternehmer müssten bis zu 40.000 Euro aufbringen. Immerhin noch elf Prozent müssten mit Nachforderungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro rechnen, so das Ergebnis der BVMW-Stichprobe. „Wenn die Unternehmer zusätzlich zu ihrer privaten Altersvorsorge diese Summen an die Rentenkassen entrichten müssten, würde dies für Tausende GmbH das Aus bedeuten“, warnte der Mittelstandspräsident. In der Umfrag gaben 31 Prozent der Geschäftsführer an, dass sie bei einer Rentennachzahlung Insolvenz anmelden müssten. Weitere 20 Prozent könnten die Summe nur durch einen Kredit finanzieren. „Damit das Überleben dieser Unternehmen gesichert ist, bedarf es jetzt einer definitiven Klarstellung durch die Politik“, betonte Ohoven.


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