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FIOPORT unterstützt Immobilienmakler bei Widerrufsrecht


Von FIO SYSTEMS AG

Ab dem 13.06.2014 tritt eine neue EU-Verbraucherrichtlinie in Kraft, die auch das Maklergeschäft entscheidend beeinflusst

Durch diese neue Verordnung fallen Maklerverträge, die "außerhalb von Geschäftsräumen" abgeschlossen werden unter das Fernabsatzgesetz und können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Bereits das Anfordern eines Exposees, z.B....
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Leipzig, 13.06.2014 - Durch diese neue Verordnung fallen Maklerverträge, die "außerhalb von Geschäftsräumen" abgeschlossen werden unter das Fernabsatzgesetz und können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Bereits das Anfordern eines Exposees, z.B. über das Kontaktformular eines Internetportals, führt dazu, dass ein Maklervertrag mit dem Interessenten zustande kommt. Immobilienmakler müssen somit Interessenten an dieser Stelle über ihr Widerrufsrecht belehren. Erfolgt die Widerrufsbelehrung nicht, kann der Interessent innerhalb einer Frist von 12 Monaten und 14 Tagen von seinem Vertrag zurücktreten. In der Regel hat der Makler in dieser Zeit seine Leistung bereits erbracht, so dass ein Widerruf den Verlust des Provisionsanspruchs bedeuten würde. Hat der Interessent jedoch vom Makler eine sofortige Erbringung der Dienstleistung verlangt und widerruft den Vertrag dann innerhalb der Widerrufsfrist, hat der Makler Anspruch auf Wertersatz in Provisionshöhe.

In FIOPORT wird der Versand einer Widerrufsbelehrung in nur wenigen Schritten ausgelöst. Der Interessent erhält nach Kontaktaufnahme einen Link zu einem Online-Formular, in welchem er den Erhalt und das Verstehen der Widerrufsbelehrung bestätigen muss. Wünscht er die sofortige Erbringung der Maklerleistung, wird direkt das angefragte Objektangebot automatisch an ihn verschickt. Wünscht der Interessent nicht die sofortige Erbringung, erhält er das Exposé erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen. Für den Makler ergibt sich kein Mehraufwand - jeder Prozessschritt ab Absendung der Widerrufsbelehrung bis zur Statusrückgabe in der Software wird automatisiert durch FIOPORT gesteuert.

Für den Interessenten und für den Makler wurde mit dem Online-Formular eine unkomplizierte und rechtssichere Lösung zur Dokumentation einer Zustimmung geschaffen.

Dank der webbasierten Architektur von FIOPORT steht die Neuerung jedem Nutzer automatisch zur Verfügung.


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