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Klimawandel betrifft Wohngebäudeversicherung.


Von HJM Finanz- und Versicherungsmakler

Angesichts der sich häufenden Unwetter und der damit verbundenen Schäden sind Immobilienbesitzer gut beraten, die Unterlagen ihrer Wohngebäudeversicherung zu prüfen.
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Experten sind sich einig, durch klimatische Veränderungen steigt die Gefahr von Naturkatastrophen stetig an. Wir alle sehen in regelmäßigen Abständen die schrecklichen Bilder in den Nachrichten, wo Überschwemmungen ganze Landstriche in Seenlandschaften verwandeln, wo kleinere Bäche zu reißenden Flüssen werden. Häufig ist es aber nicht nur der Fluss in der Nähe, der zur Überschwemmung führt, sondern der Starkregen, der nicht mehr von der Kanalisation aufgenommen werden kann, so geschehen am Pfingstwochenende in Nordrhein-Westfalen. Meist bleibt nicht mal die Zeit, Vorkehrungen zu treffen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden sind in der Regel enorm. Die bittere Erkenntnis: Vielfach sind Verbraucher nicht oder nur unzureichend gegen die Folgen abgesichert. Die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen sind für die Betroffenen verheerend.

Regelmäßig prüfen gibt Sicherheit
Viele Verbraucher haben oft unzweckmäßige oder veraltete Versicherungsbedingungen. Einmal abgeschlossen, werden die Policen in der Regel abgeheftet und wandern ins Regal. Ein gutes Geschäft für die Versicherungen, ein Schlechtes für die Verbraucher. Angesichts der sich häufenden Unwetter und der damit verbundenen Schäden sind Immobilienbesitzer gut beraten, die Unterlagen ihrer Wohngebäudeversicherung zu prüfen, ob der Versicherungsumfang noch den aktuellen Umständen entspricht. In der Regel beinhaltet der Basisschutz die folgenden Gefahren: Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagel. Diese Form wird auch als verbundene Wohngebäudeversicherung bezeichnet, weil sie verschiedene Risiken miteinander verbindet. Über diesen Basisschutz hinaus sollte der Versicherungsschutz um die sogenannten Elementarschäden erweitert werden.

Elementarschäden - Eigenheimbesitzer nur unzureichend abgesichert
Nach neuester Umfrage sind lediglich 30% der Eigenheimbesitzer in Deutschland gegen Elementarschäden abgesichert. Dabei steigt die Gefahr von Unwettern und Naturkatastrophen. Neben Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben und Starkregen zählt Schneedruck ebenfalls zu den Elementarschäden. Letztgenanntes kann auch zu erheblichen Schäden am Gebäude führen. Ist Schneedruck nicht durch eine Elementardeckung abgesichert, sind auch die Folgeschäden, die durch Schneedruck entstehen, nicht versichert. Viele rechnen im Notfall bei Elementarschäden mit staatlicher Hilfe. Dieses könnte sich allerdings als folgenschwerer Irrtum erweisen. Denn der Staat springt nur für nicht versicherbare Schäden ein, d.h. nur wer nachweisen kann, dass er keine Versicherung abschließen konnte, kann mit staatlicher Hilfe rechnen. In erster Linie dient die Wohngebäudeversicherung dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums, aber sie ist auch Sicherheitsleistung bei Realkrediten. Deshalb sollte man unbedingt über eine Elementarversicherung nachdenken.

In diesem Zusammenhang ist es ebenso wichtig, zusätzlich entstehende Aufwendungen und Folgekosten abzusichern. Hierzu zählen Abbruch- und Aufräumungskosten, Abtransport von dekontaminiertem Erdreich bei einem ausgelaufenen Öltank, Kosten für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen oder die Wiederherstellung der Gartenanlage. Unterbringungskosten im Hotel oder Mietausfall bei vermieten Objekten zählen ebenfalls zu den Folgekosten, wenn das Gebäude unbewohnbar ist.
Unser Tipp: Elementarschäden sollten auch unbedingt in der Hausratversicherung abgesichert sein!

Wie werden die Beiträge berechnet?
Die Beitragsberechnung zur Wohngebäudeversicherung erfolgt entweder nach dem Wert 1914 oder über die Wohnfläche. Teilweise werden von Versicherungsgesellschaften beide Versicherungsformen angeboten. Genereller Unterschied der beiden Versicherungsformen ist, dass der Unterversicherungsverzicht bei der Berechnung der Versicherungssumme mit der korrekten Angabe der Versicherungssumme erfolgt (Wert 1914 + gleitender Neuwertfaktor) und bei der Berechnung nach Wohnfläche der Unterversicherungsverzicht mit der korrekten Angabe der Wohnfläche gewährt wird. Die Wohnfläche kann anhand von Grundrissen ermittelt werden.

Neuwertfaktor
Die Wohngebäudeversicherung mit gleitender Neuwertversicherung stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer in einem Schadensfall die Kosten für eine fachgerechte Reparatur bzw. für den Wiederaufbau zum ortsüblichen Neubauwert erstattet bekommt.

Unterversicherungsverzicht
Die meisten Versicherer gewähren dem Versicherungsnehmer nur volle Entschädigung, wenn das zu versichernde Gebäude auch zum vollen Wert versichert ist. Ist die Versicherungssumme oder die Wohnfläche zu niedrig gewählt, kann der Versicherer die Entschädigung im entsprechenden Verhältnis kürzen. Beispiel: Tatsächlicher Gebäudewert zum Zeitpunkt der Antragstellung 300.000 EUR, gewählte Versicherungssumme 225.000 EUR. Es besteht eine Unterversicherung in Höhe von 25%. Im Falle eines Schadens kürzt der Versicherer die Entschädigung deshalb um 25%.

Allgefahrendeckung: Einige Anbieter bieten bereits eine sogenannte Allgefahrendeckung an. Dieser Versicherungsschutz geht erheblich über die Leistungen einer klassischen oder auch verbesserten Wohngebäudeversicherung hinaus. Auf die gewohnte Aufzählung von versicherten Gefahren wie z. B. Feuer, Leitungswasser oder Sturm wird verzichtet, da grundsätzlich alle Gefahren - auch bislang unbekannte Gefahren, die sich erst z. B. aufgrund von Klimaveränderungen oder anderen Entwicklungen ergeben, im Versicherungsschutz enthalten sind. Mit einer Entschädigungssumme bis zu 1.500.000 EUR ist keine ausführliche Wertermittlung nötig. Die Prämienberechnung erfolgt allein aufgrund der Wohnfläche.

Im Schadensfall sollten Betroffene in erster Linie ihren Versicherer anrufen, ehe sie tätig werden, Aufräumarbeiten beginnen oder Reparaturen durchführen bzw. beauftragen. Schäden sollten zudem ausreichend dokumentiert werden.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Hans-Jürgen Müller (Tel.: 02273-9389550), verantwortlich.

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