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Vorerst keine Rückzahlung von Rentenbeiträgen für Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs


Von Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)

Die befürchtete Rückzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen wird nun doch nicht fällig und lässt viele mittelständische Unternehmer aufatmen. Trotzdem warnt der Präsident des Bundesverbandes deutscher Mittelstandsberater e.V. (BVDM) vor weiteren Belastun

Berlin. 07.04.2006. Der Bundesverbandspräsident, Andreas Kroll, zeigt sich erleichtert über die Entwicklung hinsichtlich des neuesten Urteils des Bundessozialgerichts vom 24.11.2005, wonach das Schreckgespenst einer Rentenversicherungspflicht mit rückwirkenden Rentenversicherungszahlungen von selbständigen GmbH-Geschäftsführern abgewendet zu sein scheint. Kroll nahm hierzu bereits Stellung und befürchtete, dass bis zu 30.000 mittelständische Unternehmen unmittelbar betroffen und in ihrer Existenz bedroht gewesen wären. Nach Presseberichten des Handelsblatt und der Süddeutschen Zeitung wird die von Arbeitsminister Müntefering beabsichtigte Änderung des Scheinselbständigengesetzes von 1999 nun doch nicht, wie erst befürchtet, durchgesetzt.
Thumb Im Februar wurde das Urteil des Bundessozialgerichts mit Entsetzen unter mittelständischen Unternehmen, im Speziellen von GmbHs, aufgenommen. Demnach sollten selbständige GmbH-Geschäftsführer zu den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung mit einbezogen werden und mit Rückzahlungen in die Rentenkasse rechnen müssen. Betroffen sollten alle sein, die ausschließlich für ihre GmbH als Auftraggeber arbeiten und keine weiteren Angestellten außerhalb der GmbH vorweisen konnten. Andreas Kroll, Präsident des Bundesverbandes deutscher Mittelstandsberater e.V., sah sich bestätigt in seiner Einschätzung vom 13.03.2006, dass die Rückzahlungen als Existenzbedrohung besonders für kleinere Unternehmen zu identifizieren sei. Dennoch warnt Kroll vor weiteren Vorstößen dieser Art durch das Bundessozialgericht: „die Rechtssprechungen unserer obersten Gerichte entziehen sich heutzutage teils jeglicher volkswirtschaftlichen Verantwortungsübernahme. Als Verband werden wir auch in Zukunft wachsam sein und die Interessen mittelständischer Unternehmer und deren Berater aktiv vertreten“. So verweist der Präsident des BVDM auf den Stellenwert der mittelständischen Unternehmen für die Wirtschaft: „die Folgen der Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes wären für den Mittelstand fatal gewesen, nun heißt es nach vorn zu schauen und sich auf die eigenen Stärken zu besinnen.“ Mit der Initiative „Du bist deutscher Mittelstand“ will der Verband diesem Ziel gerecht werden. Nähere Informationen zu den Aufgaben und Angeboten des Bundesverbandes deutscher Mittelstandsberater finden Sie unter: www.bvd-mittelstandsberater.de Mehr über seine Initiative finden Sie unter: www.du-bist-deutscher-Mittelstand.de Für weitere Auskünfte oder Bildmaterial stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Pressekontakt: MARKTPOSITION Consult GmbH Veit Schumacher (PR & Öffentlichkeitsarbeit) Marienstraße 25 10117 Berlin Tel.: + 49 (0)30 - 240878 - 0 Fax: + 49 (0)30 – 240878 – 29 e-Mail: veit.schumacher@marktposition.de Der Bundesverband Deutscher Mittelstandsberater e.V. hat das Ziel, Mittelstandsberatung zu qualifizieren sowie konzeptionelle Lösungsansätze zur Entlastung mittelständischer Betriebe zu entwickeln. Der Verband konzipiert ein eigenes Zertifikat, welches mittelständische Unternehmen auszeichnet, die im abgelaufenen Geschäftsjahr nachweislich einen neuen Arbeitsplatz geschaffen haben.

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