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Zur WM werden Online-Shops zu Leihhäusern


Von Trusted Shops GmbH

Zur Fußball-WM in Brasilien verzeichnen Online-Händler einen Anstieg bei den Bestellungen. Dies gilt vor allem für Unterhaltungselektronik und hier speziell für großformatige TV-Geräte, Heimkinoanlagen und Beamer. Allerdings werden diese Artikel auch...
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Köln, 01.07.2014 - Zur Fußball-WM in Brasilien verzeichnen Online-Händler einen Anstieg bei den Bestellungen. Dies gilt vor allem für Unterhaltungselektronik und hier speziell für großformatige TV-Geräte, Heimkinoanlagen und Beamer. Allerdings werden diese Artikel auch öfter als sonst innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist an den Händler zurückgeschickt. Ist der Online-Handel zum Leihhaus im Internet geworden?

Trusted Shops hat in einer Stichprobe bei Online-Händlern in Deutschland zu Beginn der WM nachgefragt. Befragt wurden nur Händler von Unterhaltungselektronik, da diese im Vergleich zu Händlern mit Fanartikeln oder Waren ohne direkten Bezug zur WM eine weitaus höhere Relevanz für die Retouren ausweisen. Die Ergebnisse:

- Auch in diesem Jahr gehen über zwei Drittel der Online-Händler von steigenden Bestellungen vor und während der WM bei Artikeln aus dem Bereich Unterhaltungselektronik aus.

- Über die Hälfte der Versender prognostizieren für die WM einen Anstieg der Rücksendungen für ihre Shops.

- Mehr als die Hälfte der Online-Händler erwartet im Zuge der WM für ihre Online-Shops gezielte Leihhausbestellungen. Also Bestellungen, mit denen keine Kaufabsicht verbunden ist.

- Ein Viertel der Online-Händler geht davon aus, dass die Leihhausbestellungen in ihren Shops während der WM nur Einzelfälle sind.

"Auch wenn es paradox klingen mag. Die Leihhausbestellung ist aus rechtlicher Seite vollkommen legal", weiß Dr. Carsten Föhlisch, Experte für Verbraucherrecht des europäischen Online-Gütesiegels Trusted Shops. "Das Gesetz erlaubt dem Verbraucher eine im Internet bestellte Ware 14 Tage lang zu testen. Gefällt sie ihm nicht, kann er die bestellte Ware innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückschicken", so Föhlisch weiter. Auch das neue Verbraucherrecht wird daran voraussichtlich nichts ändern. "Natürlich können sich die Online-Händler bei Bestellungen seit dem 13. Juni die Retourenkosten vom Verbraucher bezahlen lassen, aber bei Fernsehgeräten von beispielsweise über 1.000 Euro wäre dies für die Leihhausbesteller bei Sport-Großveranstaltungen immer noch sehr attraktiv", so Föhlisch.



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