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Studie bestätigt Eignung geschlossener Windbeteiligungen für die Portfolio-Allokation von Stiftungen


Von Lacuna AG

Stiftungen brauchen zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks vor allem eines: stabile, positive Erträge. Mit festverzinslichen Wertpapieren kann das nur schwerlich gelingen.
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Regensburg, 2. Juli. Stiftungen brauchen zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks vor allem eines: stabile, positive Erträge. Mit festverzinslichen Wertpapieren kann das nur schwerlich gelingen, sie erwirtschaften kaum mehr Erträge oberhalb der Inflationsrate. Ottmar Heinen, Vertriebsdirektor bei Lacuna und hier u.a. zuständig für die Betreuung von Stiftungen, erläutert: "Wir beobachten seit Längerem eine steigende Nachfrage von Stiftungsseite nach geschlossenen Beteiligungen, die wir im Windbereich anbieten. Das Problem dabei: Stiftungen befürchten, dass Beteiligungen in diesem Segment die eigene Gemeinnützigkeit gefährden, da Windfonds und andere Erneuerbare-Energien-Beteiligungen sogenannte Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erwirtschaften." Dass dieses Szenario nicht pauschal gilt, bestätigt die von Lacuna beauftragte Studie "Geschlossene Fonds als Anlagemöglichkeit für Stiftungen", die von Prof. Dr. Gregor Dorfleitner und Julia Weigert, beide Universität Regensburg, durchgeführt wurde. "Sofern die individuellen Anlagerichtlinien einer Stiftung Investments in geschlossene Fonds zulassen, können vor allem Windbeteiligungen eine sinnvolle, Portfolio stabilisierende Alternative bieten", so Heinen weiter. "Zudem kommen Beteiligungen im Windbereich dem Ewigkeitsprinzip von nachhaltigen, kalkulierbaren Ausschüttungen der Stiftungen sehr entgegen und passen zu deren moralisch-ethischen Vorstellungen."

Geschlossene Windfonds als Portfolio-Baustein für Stiftungen - steuerliche Regelung
Gewerblich erzielte Einkünfte müssen versteuert werden, soweit die halbe Wahrheit. Denn liegen diese Einkünfte unterhalb der gesetzlich festgelegten Freigrenze von 35.000 Euro, kann die Stiftung ihre Gemeinnützigkeit beibehalten und muss die Einkünfte zudem auch nicht versteuern. Es entsteht eine partielle Steuerpflicht, wenn die Erträge diesen Betrag übersteigen. Allerdings gilt die Besteuerung auch dann nur für die gewerblichen Erträge aus dem Investment. Dazu Heinen: "In der Studie wurde auch dieses Szenario anhand eines beispielhaften Windfonds berücksichtigt. Im Ergebnis lagen die gemittelten Erträge auch nach Steuern mit jährlich knapp vier Prozent deutlich über denen von beispielsweise Bundesanleihen."

Auch das Risiko von Verlusten - die wiederum zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen können - ist beschränkbar, so ein weiteres Ergebnis der Studie von Prof. Dorfleitner. "Stiftungen sollten folglich gezielt nachfragen, ob der Anbieter über einen erfolgreichen Track Record verfügt. Auch die Ausgestaltung des Rendite-Risiko-Profils ist entscheidend. Wichtige Parameter bieten hier u.a. eine Ausschüttungsprognose auf Basis konservativer, prüfbarer Gutachten und das Vorhandensein namhafter Kreditgeber", stellt Heinen einige der Faktoren dar, die Indikatoren für ein stabiles Investmentkonzept eines seriösen Anbieters sein können.

"Auch wenn Windenergie in Deutschland aktuell kontrovers diskutiert wird, bieten sich für Stiftungen hier derzeit gute Einstiegschancen", betont Heinen. "Dafür spricht nicht zuletzt die 20-jährige EEG-Einspeisevergütung, die für Projekte gilt, die noch 2014 in Betrieb genommen werden. Investoren sollten daher auf dem Markt gezielt nach Angeboten suchen, die dieses Kriterium erfüllen", schließt Heinen.

Information:
Lacuna wird am Donnerstag, 3. Juli, auf dem Portfolio Institutionell Summit in Düsseldorf vertreten sein. Auf der mit dem Investmentthema "Infrastruktur" überschriebenen Veranstaltung wird das Regensburger Investmenthaus u.a. die oben vorgestellte Studie präsentieren. Interessierte können sich vor Ort informieren oder auch gerne per E-Mail das Studienmaterial anfordern. Schicken Sie hierzu einfach eine Mail an: info@lacuna.de, Stichwort: Lacuna-Studie "Geschlossene Fonds für Stiftungen".


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Ottmar Heinen (Tel.: +49 (0) 941 99 20 88 0), verantwortlich.

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