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Pflegebedürftigkeit - der Handlungsbedarf steigt


Von HJM Finanz- und Versicherungsmakler

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert und bietet nur eine Grundabsicherung.
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Durch den Fortschritt der Medizin und die steigende Lebensqualität werden die Menschen immer älter. Doch der Wunsch, auch dann noch aktiv und selbstbestimmt zu leben, erfüllt sich oft nicht. Denn je älter man wird, umso mehr erhöht sich leider das Risiko, bei den alltäglichen Dingen des Lebens Hilfe zu benötigen. Mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen - Tendenz stark steigend. In den nächsten 20 Jahren steigt die Zahl voraussichtlich um weitere 50 %. Bei jungen und aktiven Menschen ist das Thema Pflege meist in weiter Ferne. Was dabei jedoch häufig übersehen wird, ist die Tatsache, dass jeder durch Unfall oder Erkrankung pflegebedürftig werden kann. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert und bietet nur eine Grundabsicherung. Weder die Pflegestufe und die sich daraus ergebenden Kosten noch die Pflegedauer lassen sich voraussagen. Im Einzelfall kann sich die Pflegedauer jedoch auch auf einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren oder sogar länger erstrecken.

Folgende Bedingungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, um Leistungen der Pflegepflichtversicherung beziehen zu können:

Die Person muss pflegebedürftig sein,
eine bestimmte Vorversicherungszeit aufweisen (Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat jeder Versicherte, der zum Zeitpunkt seiner Antragsstellung mindestens zwei Jahre in einer Pflegekasse versichert war) und
einen Antrag auf Leistungen gestellt haben.

Gesetzliche Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung übernehmen die gleichen Leistungen. Die jeweilige Pflegestufe wird bei allen gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Bei privat Krankenversicherten wird die Gesellschaft MEDICPROOF zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt.

Die Geld- und Sachleistungen, die ein Pflegebedürftiger von der Pflegeversicherung erhält, richten sich nach dem Grad seiner Hilfsbedürftigkeit. Der Gesetzgeber unterscheidet hier drei Pflegestufen. Zusätzlich gibt es eine Härtefallregelung.

Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig
mindestens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität.
Zeitaufwand: mindestens 90 Minuten pro Tag, davon mindestens 45 Minuten für Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität, mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegestufe II: schwer pflegebedürftig
mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität.
Zeitaufwand: im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden, davon mindestens zwei Stunden für Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität, mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig
Der Pflegebedarf ist hier so groß, dass Tag und Nacht jederzeit eine Pflegeperson verfügbar sein muss.
Zeitaufwand: im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden, davon mindestens vier Stunden für Körperpflege, Ernährung und/oder Mobilität.
Bei besonders schweren Fällen (wie beispielsweise einer Krebserkrankung im Endstadium) kann eine Anerkennung als "Härtefall" beantragt werden.

Leistungsübersicht:
Monatliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung bei einer häuslichen Pflege durch Pflegedienste (professionelle Pflege) in der eigenen Wohnung gezahlt werden :

Häusliche Pflege durch professionelle Pflegedienste
Pflegestufe I 450 Euro (mit Demenz 665 Euro)
Pflegestufe II 1.100 Euro (mit Demenz 1.250 Euro)
Pflegestufe III 1.550 Euro (Besondere Härtefälle 1.918 Euro)

Monatliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung bei einer häuslichen Pflege durch Familienangehörige oder andere Privatpersonen übernommen werden:

Häusliche Pflege durch Verwandte oder Bekannte
Pflegestufe I 235 Euro (mit Demenz 305 Euro)
Pflegestufe II 440 Euro (mit Demenz 525 Euro)
Pflegestufe III 700 Euro (Besondere Härtefälle nur in extremen Ausnahmefälle)

Monatliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung für eine stationäre Pflege (z. B. im Pflegeheim) übernommen werden:

Vollstationäre Pflege
Pflegestufe I 1.023 Euro
Pflegestufe II 1.279 Euro
Pflegestufe III 1.550 Euro (Besondere Härtefälle 1.918 Euro)

Auch Ehepartner und Kinder müssen zahlen
Sollten die Leistungen der Pflegekasse, die Rente und das eigene Vermögen nicht mehr ausreichen, um die laufenden Pflegekosten zu bezahlen, dann zahlt das Sozialamt die zusätzlich anfallenden Kosten. Doch das Sozialamt tritt nur in Vorleistung und versucht, das ausgelegte Geld von der nahen Familie zurückzufordern. Zuerst vom Ehepartner, danach von den Kindern. Im Zweifelsfall wird geprüft, ob und wie von den Kindern der Leistungsempfänger Unterstützung eingefordert werden kann. Grundsätzlich sind die Kinder verpflichtet, ihren Eltern in einer finanziellen Notlage zu helfen. Bevor es Hilfe vom Sozialamt gibt, müssen Pflegebedürftige und deren unterhaltspflichtige Angehörige ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen.

Da sich nicht einmal ansatzweise Richtwerte für aufkommende Pflegekosten errechnen lassen, erscheint eine Pflege-Zusatzvorsorge in jeder Hinsicht als die geeignetere Lösung.

Grundsätzlich werden drei Versicherungsmodelle unterschieden:

Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung erstattet im Pflegefall die zweckgebundenen Zusatzkosten, die nicht durch die (gesetzliche oder private) Pflegepflichtversicherung abgedeckt werden. Je nach Tarif werden die Zusatzkosten vollständig oder teilweise übernommen. Der Versicherte bzw. dessen Angehörige müssen diese Kosten genau nachweisen.

Pflegetagegeldversicherung
Wenn die Pflegebedürftigkeit des Versicherten bescheinigt ist, zahlt diese Versicherungsvariante einen fest vereinbarten Betrag für jeden anfallenden Pflegetag. Die Höhe des Tagessatzes hängt von der Pflegestufe, nicht aber von der Art der Pflege ab. Der Tagessatz bleibt gleich, unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Heim oder zu Hause, von Fachpersonal oder den Familienangehörigen gepflegt wird.

Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung ist die variantenreichste und flexibelste der drei Versicherungsformen. Ab dem Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte monatlich eine feste Rente in der vertraglich vereinbarten Höhe. Die Höhe der Rente hängt von der Pflegestufe ab. Von Lebensversicherern werden verschiedene Varianten der Pflegerentenversicherung angeboten.

Für den Laien ist es äußerst schwer, im Tarifdschungel der verschiedenen Angebote den Durchblick zu bewahren. Manche Regelungen sind sehr unterschiedlich und wenig transparent. Eine unabhängige Beratung wird aus diesem Grund dringend empfohlen.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Hans-Jürgen Müller (Tel.: 02273-9389550), verantwortlich.

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