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Zurück in die Steinzeit oder erfolgreich beraten


Von Deutsche Software Engineering & Research GmbH

Freie Finanzberater, die nach § 34f lizensiert sind, dürfen seit Juli nicht mehr im Namen ihrer Kunden Wertpapiere ordern. Die Software der DSER bietet mit der elektronischen Unterschrift die Lösung.
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Seit dem 19. Juli 2014 ist es offiziell: Das Kreditwesengesetz (KWG) wurde dahingehend geändert, dass freie Finanzberater, die eine Lizenz nach § 34f Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) haben, künftig keine Abschlussvermittlung mehr im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG durchführen dürfen. Die Deutsche Software Engineering & Research GmbH (DSER) bietet mit ihrer Softwarelösung und der Funktion der elektronischen Unterschrift den 34f-Beratern die Möglichkeit, trotz der gesetzlichen Beschränkung der Ordervollmacht, ihre Kunden auch weiterhin professionell zu beraten und rechtskonform zu ordern.

Die neue Gesetzesregelung bedeutet, dass Berater, die nach § 34f lizensiert sind, ihre Kunden zwar zukünftig beraten, nicht aber Orderaufträge in ihrem Namen ausführen dürfen, wie dies vorher oft der Fall war. Statt den Beratungsservice für den Kunden zu verbessern, indem der Berater ihm jegliche Arbeit abnimmt, ist der Aufwand für den Kunden damit enorm viel größer als zuvor. Viele Berater schimpfen deshalb, dass die Gesetzgebung ein Schritt zurück in die Steinzeit sei.

Die gesetzlichen Hürden lassen sich mit der Softwarelösung MUNIO, die speziell für Beratungsprozesse im Wertpapiergeschäft und das Portfoliomanagement entwickelt wurde, überwinden. Beratungsprotokolle, Transaktionslisten und Orderformulare können in MUNIO elektronisch, von einem Smartphone oder Tablet aus, vom Kunden unterschrieben werden. Im Rahmen des Beratungsgesprächs, welches durch den automatisierten Beratungsprozess begleitet wird, stellt der Berater das digitale Endgerät zur elektronischen Unterschrift zur Verfügung. Alle Dokumente werden daraufhin im elektronischen Kundenportal hinterlegt. Sowohl der Kunde als auch der Berater haben Zugriff auf das Portal, in dem alle kunden- und beratungsrelevanten Dokumente hinterlegt, abgerufen und eingesehen werden können.

Entscheidet sich der Kunde einige Tage später für eine Order, kann dieser das Orderformular im elektronischen Kundenportal öffnen und elektronisch unterschreiben. Dem Berater steht das Orderdokument sofort zur Weiterverarbeitung zur Verfügung und kann an die Transaktionsbank geleitet werden. Die digitalisierte, papierlose Order ist somit problemlos möglich.

Dank der elektronischen Unterschrift wird der administrative Aufwand für Berater und Kunden auf ein Minimum reduziert. Die Sorge, die sich aus der Gesetzesänderung ergibt, wird den Beratern dank der Softwarelösung MUNIO genommen. Papierlos, digital und direkt kann der Kunde die nötigen Dokumente von überall her unterschreiben. Kein Mehraufwand für Kunden und Berater sondern Zeit- und Kostenersparnis für alle Beteiligten. So kann das Banking von heute sogar schneller gehen als das Banking vor der gesetzlichen Regulierung.

Weitere Informationen zu MUNIO finden Sie auf unserer Webseite unter www.dser.de



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Johann Horch (Tel.: 03581 - 37 4 99 0), verantwortlich.

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