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Schutz für Hab und Gut bei Starkregen und Unwetter


Von Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Schwere Gewitter und Starkregen haben die letzten Tage und Wochen das Wetter deutschlandweit gekennzeichnet.
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Feuerwehren waren unermüdlich im Einsatz, Straßen überschwemmt und Keller vollgelaufen. Viele Gebäude wurden beschädigt. Die Aufräumarbeiten sind vielerorts noch im Gange. Wen es bislang noch nicht getroffen hat, sollte daran denken, jetzt vorzusorgen, denn vielleicht steht schon in Kürze das nächste Unwetter mit Blitz, Donner und starken Regenfällen vor der Türe. Doch welche Versicherung leistet für was?

Kommt es durch einen Sturm zu Schäden am Haus, leistet hierfür in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Doch wann ist für eine Versicherung ein Sturmschaden auch ein Sturmschaden? Von einem Sturmereignis wird in der Versicherungsbranche ab Windstärke 8 gesprochen. Dann leistet der Versicherer für Schäden, die sich unmittelbar und auch mittelbar aufgrund des Sturms ereignet haben, also für Schäden durch die direkte Einwirkung des Sturms, zum Beispiel für das abgedeckte Dach, andererseits aber auch für Schäden an der Immobilie und an mitversicherten Grundstücksbestandteilen durch herabfallende Äste oder entwurzelte Bäume. Ist das Gebäude noch im Rohbau, hilft bei Sturmschäden und Starkregen die Bauleistungsversicherung.

Doch meistens bleibt es nicht nur beim Sturm. Einher gehen häufig auch Starkregen und Gewitter. Kommt es aufgrund eindringenden Regenwassers als Folge eines Sturmschadens am Gebäude zu Beschädigungen im Haus, z. B. an Bodenbelägen, Tapeten und Wandanstrichen, sind diese Schäden in der Wohngebäudeversicherung mitversichert.

Und oftmals werden neben dem Gebäude auch Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände aufgrund der unmittelbaren Einwirkung des Sturms oder in der Folge durch das Regenwasser beschädigt oder zerstört. Hier kommt die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden auf. Ob Sturm oder nicht, besteht eine Glasversicherung, so übernimmt diese Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben.

Häufig stehen allerdings auch Keller nach Starkregenfällen unter Wasser, weil z. B. die Kanalisation die großen Wassermassen nicht mehr bewältigen kann. Hierbei handelt es sich dann um einen sogenannten Überschwemmungsschaden, der in der Regel nicht durch die Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt ist. Sie leisten bei Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden. Überschwemmungsschäden sind im jeweiligen bedingungsgemäßen Umfang durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, wenn dieser zusätzliche Schutz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Allerdings besteht nur für rund ein Drittel aller Wohngebäude eine Elementarschadenversicherung!

Deshalb rät die Grundeigentümer-Versicherung angesichts der zunehmenden Wetterereignisse allen Immobilienbesitzern, ihren Versicherungsschutz für Haus und Inventar zu überprüfen, ob z. B. auch Leistungen für Gebäudeschäden durch Regen- und Schmelzwasser und weitere Elementarschäden im Versicherungsschutz enthalten sind.

Mehr Informationen hierzu auch auf www.grundvers-direkt.de/versicherungen.html oder im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung unter 040-3766 3766 oder kunden-center@grundvers.de.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Jessica Braun (Tel.: 040 37663 131), verantwortlich.

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