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"Finanzielle und wirtschaftliche Bildung stärken statt Bürokratie ausbauen"


Von Stubenrauch & Hölscher Fondsberatung GmbH

Am 01. August ist das neue Honoraranlageberatungsgesetz zur Stärkung der Beratung gegen Honorar in Kraft getreten.
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Hannover/Schortens, 08. August. Am 01. August ist das neue Honoraranlageberatungsgesetz zur Stärkung der Beratung gegen Honorar in Kraft getreten. Anleger wurden in der Vergangenheit mitunter schlecht beraten, Risiken bestimmter Produkte verschleiert. Dem hat der Gesetzgeber nun einen Riegel vorgeschoben. Aus Sicht von Finanzberater Stefan Hölscher bleibt jedoch fraglich, ob es mit dem Gesetz tatsächlich gelingt, Honoraranlageberatung im Sinne des Anlegers zu regeln: "Letztlich wurde durch die Neuregelung viel Bürokratie geschaffen. Vermutlich wird nur eine kleine Gruppe von Beratern den bürokratischen Aufwand auf sich nehmen, um den Status als Honorarberater anzustreben".

Entlang des neuen Gesetzes gibt es fortan eine gesetzliche Regelung für Honoraranlageberater und Honorar-Finanzanlageberater. Sie dürfen künftig keine Provisionen mehr von Produktanbietern behalten, deren Finanzprodukte sie vermitteln. Derjenige, der als Honorarberater tätig ist, wird in ein öffentliches Register eingetragen und darf nicht länger auf Provisionsbasis arbeiten. Das bisherige Interesse der Verbraucher an einer Honorarberatung hierzulande ist jedoch eher gering. "Viele Kunden verstehen nicht, warum sie für die Beratung zahlen müssen, auch wenn sie ihr Geld letztendlich gar nicht anlegen", so Hölscher. Aus diesem Grund sei die Honorarberatung in der Vergangenheit nur etwas für eine kleine Gruppe von Investoren gewesen, deren Transaktionsvolumen so hoch ist, dass es sich lohnt, entsprechende Honorare zu zahlen. "Für den durchschnittlich Verdienenden gibt es aus meiner Sicht keine Alternative zur provisionsbasierten Beratung. Und selbst bei der Provisionsberatung wurden in der Vergangenheit die bürokratischen Hürden so hoch gelegt, dass sich Berater zweimal überlegen müssen, ob sie bestimmte Personen noch wirtschaftlich betreuen können. Denn der bürokratische Mehraufwand kostet Zeit und somit Geld. Möchte bspw. ein Kunde einen 50-Euro-Sparplan abschließen, übersteigt der Aufwand deutlich die Kosten und ist somit für Berater wirtschaftlich im Grunde nicht tragbar. Daher werden Berater meiner Einschätzung nach eine solche Dienstleistung künftig immer weniger anbieten können. Bei allem Bestreben Missbrauch zu vermeiden und nur kompetente Berater auf Kunden loszulassen, sollte darauf geachtet werden, dass Beratung für alle Einkommensgruppen zugänglich bleibt", führt Hölscher aus.

Aus Sicht des Finanzberaters sei es unwichtig, ob Honorarberatung oder Provisionsberatung angeboten wird. "Für den Kunden ist es wichtig zu wissen, was er für welche Leistung zahlt und dies setzt Transparenz voraus. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, essentielle Grundlagen möglichst früh, idealerweise bereits in der Schule, vermittelt werden. Denn wer über ein entsprechendes Wissen verfügt und zum Beispiel die Zusammenhänge von Risiko, Rendite und Liquidität versteht, ist eher in der Lage, die Qualität der Beratung beziehungsweise des Beraters besser einschätzen zu können. Auf der anderen Seite müsste der Berater nicht auf jedes mögliche Risiko bei jeder einzelnen Anlage eingehen. Damit ließe sich die Bürokratie deutlich reduzieren", so Hölscher abschließend.

Weitere Informationen finden Sie unter www.sundh-fonds.de und www.faktwert.de


Für weitere Informationen, Bildmaterial und Interviewtermine wenden Sie sich bitte an:

Stubenrauch & Hölscher Fondsberatung GmbH
Büro Hannover
Stefan Hölscher
Hebbelstr. 3H


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Hinweis Herr Stefan Hölscher (Tel.: 05113947788)">Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Stefan Hölscher (Tel.: 05113947788), verantwortlich.

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