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DGUV Vorschrift 3 ersetzt BGV A3


Von E+Service+Check GmbH

Mit der Änderung des Regelwerkes (seit 01.05.2014) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurde unter anderem die bekannte BGV A3 durch neue DGUV Vorschrift 3 ersetzt.
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"Alles neu macht der Mai", so könnte man denken, wenn man die aktuelle Änderung der
Nummerierung des Regelwerks der Unfallversicherungsträger liest.
Seit dem 1. Mai 2014 ist die neue Systematik der Nummerierung des Regelwerks durch den
Spitzenverband in Kraft gesetzt worden. Dies wurde notwendig, um Überschneidungen, die sich aus
der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen
Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen und zu vereinheitlichen. Durchgängig
werden die Schriften in vier Kategorien eingeteilt: DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV
Informationen und DGUV Grundsätze.
Parallel dazu wird auch das Nummerierungssystem der Schriften eine neue Ordnung bekommen.
Jede Publikation des "Vorschriften und Regelwerks der DGUV" erhält eine eigene in der Regel
sechsstellige Kennzahl; nur die Unfallverhütungsvorschriften werden ein- oder zweistellige Zahlen
erhalten. Gedruckte Exemplare werden bis zur Erarbeitung einer neuen Fassung noch mit bisheriger
Nummer ausgeliefert.
Auch im Fall der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" BGV A3 ändert
sich nur die Nummerierung auf DGUV Vorschrift 3.
Inhaltlich ergeben sich sowohl für den Paragraphentext als auch für die konkretisierenden
Durchführungsanweisungen keine Änderungen!
Damit gibt es auch keine Änderungen bei der Umsetzung der Schutzziele sowie den Anforderungen
zum Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes. Besonders das Thema "Prüfung nach BGV A3" scheint
in der Fachwelt vereinzelt zur Verwirrung zu führen. Sowohl die Kennzeichnung mit Plakette als auch
die Anforderungen an die Qualifikation erfährt durch die Umstellung der Nummerierung ebenfalls
keinerlei sachliche Änderung.
Wir empfehlen, wie bei der Umstellung von VBG 4 auf BGV A2 und später auf BGV A3, auch die
jetzige reine Änderung der Nummerierung in den betrieblichen Verfahren mit der vorherigen
Bezeichnung gleichzusetzen und bei Bedarf und Notwendigkeit, z. B. Bestellung neuer Prüfplaketten,
auf die neue Nummerierung zu achten.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass in den Unternehmen deren Mitarbeiter bei den gewerblichen
Berufsgenossenschaften versichert sind, die DGUV Vorschrift 3 und die zugehörigen
konkretisierenden Durchführungsanweisungen anzuwenden sind (DGUV-Vorschrift 3 und DA).
Gleiches gilt natürlich auch für die 1zu1-Übersetzung dieser Vorschrift ins Englische, jetzige
DGUV Vorschrift 5. Für Betriebe deren Mitarbeiter bei den öffentlichen Unfallversicherungsträgern
versichert sind, ist auch weiterhin das Pendant zur vormaligen GUV-V A3, die DGUV Vorschrift 4,
anzuwenden.
Über www.dguv-vorschrift-3.info können Sie sich gern zu allen Neuerungen informieren.




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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Marc Langguth (Tel.: 034462-6962-0), verantwortlich.

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