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Die Prüfung von Blitzschutzanlagen ist Pflicht


Von E+Service+Check GmbH

Eine Prüfung von Blitzschutzanlagen ist nach DIN VDE Pflicht und natürlich auch ratsam.
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Einige Millionen Gewitterblitze registrieren meteorologische Messstationen jährlich über Deutschland, die Mehrheit davon in den Sommermonaten Juli und August. Zehn Prozent der Blitze schlagen dabei in den Boden ein, in Bäume und auch in Gebäude.

Die Prüfung der Blitzschutzanlagen

Diese haben daher oft Blitzableiter, um sie im Fall eines Einschlags vor einem Brand zu bewahren. Die Ableiter sind dabei nur der äußere Teil einer Blitzschutzanlage. Der innere Blitzschutz erdet die gesamten metallischen Leitungen, also Strom, Gas, Wasser und Heizung. Damit besteht insbesondere ein Schutz vor sogenannten Überspannungsschäden, da elektronische Geräte im Haus auch bei einem Blitzeinschlag in ein benachbartes Haus oder eine naheliegende Wasser- oder Stromleitung zerstört werden können.

Muss jedes Haus mit einem Blitzableiter ausgestattet sein?

Ob an einem Gebäude eine Blitzschutzanlage installiert werden soll, regeln die jeweiligen Landesbauordnungen, wobei es bei diesem Punkt zwischen den Bundesländern praktisch keine Unterschiede gibt. Demnach sind lediglich "Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Zu schützen sind außerdem Hochhäuser in exponierter Lage, da Blitze in der Regel den kürzesten Weg für einen Einschlag nehmen, ebenso Gebäude, die allein stehen und deswegen schlecht geschützt sind. Für Wohnhäuser gibt es grundsätzlich keine Verpflichtung, eine Blitzschutzanlage zu installieren. Es ist Sache des Eigentümers, wird aber empfohlen. Für eine Regelmäßige Prüfung der Blitzschutzanlagen steht Ihnen daher die E+Service+Check GmbH zur Seite.

Wie nah ist ein Gewitter, und innerhalb welcher Entfernung besteht die Gefahr eines Blitzeinschlags in mein Haus?

Schall breitet sich in der Luft viel langsamer aus als Licht, daher hört man den Donnerschlag meist nach dem zugehörigen Blitz. Die Faustregel, um die Entfernung eines Gewitters abzuschätzen, lautet: Zeit in Sekunden zwischen Blitz und Donner, geteilt durch drei, ergibt die Entfernung des Gewitters in Kilometern. Geht der Blitz in einem Umkreis von weniger als 300 Metern nieder, kann es über unterirdische Leitungsverbindungen auch innerhalb des Hauses zu Überspannungsschäden an elektronischen Geräten kommen. Sind diese Geräte an mehrere Leitungen angeschlossen wie beispielsweise der Computer an das Stromnetz und das Internet, treten in Städten Schäden in bis zu 1,5 Kilometern Entfernung zum Einschlagsort auf. Befindet sich das Gebäude in einer ländlichen und vor Blitzen weniger geschützten Region, kann sich der riskante Radius bis auf drei Kilometer erhöhen.




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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Marc Langguth (Tel.: 034462-6962-0), verantwortlich.

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