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Ausgangszustandsbericht (AZB) für Boden und Grundwasser: Wer, weshalb und wann?


Von weyer gruppe

Bei Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung einer IED-Anlage muss dazu ein Ausgangszustandsbericht (AZB) für Boden und Grundwasser vorgelegt werden.
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Der Ausgangszustandsbericht (AZB) beschreibt den Zustand des Bodens und Grundwassers, wenn in der Anlage bestimmte gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden und dient bei der späteren Stilllegung der IED-Anlage in Verbindung mit dem Endzustandsbericht (EZB) als Maßstab für die Rückführungspflicht nach § 5 (4) BImSchG.

Wer muss wann einen Ausgangszustandsbericht (AZB) einreichen?

Die potenzielle Pflicht einen AZB zu erstellen, ergibt sich aus § 10 (1a) BImSchG. Diese Regelung betrifft alle Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV mit einem E als IED-Anlage gekennzeichnet sind. Ausgenommen sind reine Abfallbehandlungsanlagen, da Abfälle nicht zu den gefährlichen Stoffen zählen. Für die Antragsteller gelten folgende Fristen:

1) Neuanlagen: seit dem Inkrafttreten des neugefassten BImSchG am 02.05.2013.
2) Bestandsanlagen: bei der ersten wesentlichen Änderung nach dem 07.01.2014 für die gesamte Anlage unabhängig davon, ob die beantragte Änderung die Verwendung, die Erzeugung oder die Freisetzung relevanter gefährlicher Stoffe betrifft.
3) Übergangsfrist: Anlagen, die nicht der IVU-RL (Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) Unterlagen, ab dem 07.07.2015.

Relevanzprüfung: Die Vorgehensweise

Die weyer gruppe prüft anhand anerkannter Leitlinien ob und in wie weit am Standort der Anlage bzw. durch den Betrieb der Anlage die Kriterien erfüllt sind, die die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB) erforderlich machen.

Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet über die Notwendigkeit der Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes. Alle Teilschritte dieser ersten Prüfphase werden durch die weyer gruppe nachvollziehbar dokumentiert:

1) Koordination aller erforderlichen Unterlagen mit dem Kunden und den zuständigen Genehmigungsbehörden
2) Abarbeitung des Prüfschemas zur Prüfung von Stoffen und Stoffgemischen gem. der Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht (AZB)
3) Dokumentation der Prüfung unter Berücksichtigung der Mustergliederung zum AZB

Koordination mit der Genehmigungsbehörde und Erstellung des Ausganszustandsberichtes

Der erste Schritt zeigt, ob und für welche Stoffe ein AZB zu erstellen ist. Im zweiten Schritt wird - in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde - das Untersuchungskonzept festgelegt. Nach Ausschreibung und Umsetzung dieser Untersuchungen werden die Ergebnisse im AZB beschrieben:

1) Festlegung des Untersuchungskonzeptes
2) Erstellung des Ausgangszustandsberichtes (AZB): aus der Planungspraxis wissen wir, dass nur die enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten stimmige und belastbare Antragsunterlagen ergeben. Daher stellen wir Ihnen planungsbegleitend einen fachlich versierten Koordinator der weyer gruppe zur Seite.

Ihr Nutzen: Sie sparen Zeit und Geld!

1) Verfahrens- und Rechtssicherheit durch eine koordinierende Begleitung bis zur Genehmigung durch die Behörde
2) Umfassende Beratung durch unser eingespieltes Team aus Naturwissenschaftlern, Geologen, VAwS-Sachverständigen und Fachleuten aus Technik und Wirtschaft
3) Kompetente und projektspezifische Beratung
4) Optimierung Ihrer Planung durch unsere gutachterliche Erfahrung
5) Alle Leistungen aus einer Hand, d. h. Sie sparen Zeit und Aufwand bei der Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes

Wie können wir Ihnen helfen?

Die weyer gruppe prüft die Erfordernis zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB), erstellt diesen für Sie, koordiniert dazu alle erforderlichen Maßnahmen und führt die Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde durch.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Katja Selisnik (Tel.: 02421 69 09 1 119), verantwortlich.

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