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Insolvenzsicherung für Betriebsrenten


Von Medienbüro Sohn

Umstellung auf volle Kapitaldeckung führt zu höheren Belastungen

Thumb Bonn/Berlin - Die Finanzierung der Insolvenzsicherung von Betriebsrenten über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) wird aller Voraussicht nach auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Das sieht der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsrentengesetzes vor. „Durch die Umstellung von der Teilumlagefinanzierung auf volle Kapitaldeckung soll der PSVaG und damit die Insolvenzsicherung von Betriebsrenten langfristig stabilisiert werden“, so der Bonner Wirtschaftsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kollegen http://www.justus-online.de im Gespräch mit dem Onlinemagazin NeueNachricht http://www.ne-na.de. Folge: Nicht nur der durch Insolvenz bedingte Ausfall laufender Versorgungsleistungen, sondern auch bestehende Versorgungsanwartschaften sollen bereits im Jahr der Insolvenz von den Mitgliedsunternehmen des PSVaG über Beiträge vollständig ausfinanziert werden. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die in der Vergangenheit aufgelaufenen, noch nicht ausfinanzierten „alten" Betriebsrentenanwartschaften in Höhe von circa 2,2 Milliarden Euro nachfinanziert werden. Um die betroffenen Arbeitgeber nicht zu stark zu belasten, wird diese Nachfinanzierung über einen Zeitraum von 15 Jahren gestreckt. Derzeit sind Betriebsrentenansprüche zum einen durch Rückstellungen der Firmen gedeckt, zum anderen sind 8,7 Millionen Betriebsrentner für den Insolvenzfall über den Sicherungs-Verein abgedeckt. Aktuell zahlt der Verein monatlich rund 50 Millionen Euro an 440.000 Betriebsrentner. Seine Finanzmittel erhält der PSVaG aus Beiträgen seiner rund 60.000 Mitgliedsunternehmen. Allerdings bleiben in der Beitragskalkulation längerfristige Betriebsrenten-Anwartschaften von zusammengebrochenen Betriebe außer Betracht. Deren Finanzierung wird großteils in die Zukunft verschoben. Damit soll nach den Regierungsplänen Schluss sein. Die Finanzierung soll über den Kapitalstock gewährleistet sein. „Für die Mitgliedsunternehmen des PSVaGs bringt der Systemwechsel kurz- und mittelfristig höhere Beiträge zur Insolvenzabsicherung und damit höhere Betriebsausgaben“, warnt Mingers „Zudem sind Auswirkungen auf Löhne und Preise zu erwarten“. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird dem Bundesrat zugeleitet, der dazu vor der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung nehmen kann.


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