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BDY kritisiert Vorgehen der Zentralen Prüfstelle Prävention. Wann ist Yoga Gesundheitsvorsorge?


Von BDY - Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V.

Wie lässt sich die Qualität eines Yogakurses messen? Wann ist ein Yogakurs so wirksam, dass er von den Krankenkassen als Präventionsmaßnahme bezuschusst wird?
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Göttingen,7.10.2014. Fragen rund um die Qualität des Yogaunterrichts beschäftigen den Berufsverband der Yogalehrenden (BDY), der knapp 4.000 Yogalehrer in Deutschland vertritt, zurzeit sehr intensiv.

Anfang 2014 haben zahlreiche Krankenkassen die "Zentrale Prüfstelle Prävention" (ZPP) ins Leben gerufen, die für jedes Kursangebot im Bereich der Gesundheitsvorsorge entscheiden kann, ob die Kursgebühr ganz oder teilweise erstattet wird.

Zeit für eine Bilanz nach den ersten neun Monaten: Bei der jüngsten Mitgliederversammlung des BDY berichteten viele Yogalehrer von ihren Erfahrungen mit der ZPP. Erstaunliche Unterschiede kamen dabei zutage: Während ein Kurskonzept im Süden der Republik als nicht unterstützenswert eingestuft wurde, erhielt ein vergleichbarer Kurs im Norden problemlos die Zusage, gefördert zu werden. Die Anforderungen an das einzureichende Material variierten beträchtlich. Kursanbieter, die teilweise jahrelang von vielen Krankenkassen anerkannt waren und erfolgreich gearbeitet haben, scheinen plötzlich den Maßstäben nicht mehr zu entsprechen.
Schon vor der Gründung der ZPP waren nach Ansicht des BDY einige Einschätzungen verschiedener Krankenkassen zweifelhaft. So werde Yoga als Entspannungsverfahren derzeit anerkannt, nicht jedoch als "Bewegungsprogramm zur Reduzierung gesundheitlicher Risiken". Dabei ist die heilsame Wirkung des Yoga zum Beispiel bei Rückenschmerzen längst wissenschaftlich erwiesen.

Massive Kritik übt der BDY an dem in den Präventionsleitlinien vorgeschriebenen "Grundberuf". Die vierjährige umfassende Yogalehrausbildung des BDY sei eine ausreichende Voraussetzung, um präventiv wirksame Yogakurse zu geben, so die Vorsitzende des BDY, Angelika Beßler. Derzeit muss ein Yogalehrer einen medizinischen oder pädagogischen Grundberuf (zum Beispiel Arzthelferin) haben, um den Kriterien der ZPP zu entsprechen. Gut ausgebildete und langjährige erfahrene Yogalehrer, deren erster Beruf nicht in diese Kategorie fällt, werden richtliniengemäß nicht gefördert. Der BDY setzt sich auf politischer Ebene verstärkt dafür ein, dass eine fundierte Yogalehrausbildung als Voraussetzung ausreichend ist.

Der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland vertritt seit 1967 die Interessen von Yogalehrenden in Politik und Gesellschaft. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit besteht in der Sicherung und Verbesserung der Qualität von Unterricht und Ausbildung von Yogalehrerinnen und Yogalehrern in Deutschland.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Dr. Hans-Jörg Weber (Tel.: 0551/797744-26), verantwortlich.

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