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BGH-Urteil - Jetzt Bearbeitungsgebühren von Krediten zurückfordern


Von Best Finance GmbH

Wie auch Sie Ihre Kreditgebühren aus Bauspardarlehen, Autokrediten, Privatkrediten oder Baufinanzierungen zurückerstattet bekommen, erfahren Sie von Marco Terracciano, dem Ruhestandsplaner.
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE AUF EINEN BLICK

Der BGH hat im Mai und Oktober 2014 entschieden, dass die von vielen Banken verlangte Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig ist.

Dazu zählen insbesondere Raten- und Autokredite sowie Darlehen zur Immobilienfinanzierung.
Der Grund: Die Bearbeitungsgebühr wird unter anderem für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden erhoben (unter anderem für die Einholung einer Schufa-Auskunft). Das liegt aber allein im Interesse der Bank. Die Kosten dafür können somit nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden.

Sie können sich also die Bearbeitungsgebühren, die meist zwischen 1 und 4 Prozent der Darlehenssumme liegen, von Ihrer Bank zurückholen.

Das gilt für alle Gebühren, die Sie vor weniger als zehn Jahren gezahlt haben. Der Bundesgerichtshof hat die Verjährung eigens in einem aufsehenerregenden Urteil verlängert.
Sie müssen selbst aktiv werden, die Banken machen bislang keine Anstalten, die Gebühren freiwillig zurückzuzahlen.

Marco Terracciano, Spezialist auf dem Gebiet der Kostenstrukturen von Finanzprodukten unterstützt Sie aktiv bei der Rückforderung der Kreditgebühren und berät Sie umfassend und transparent über alle Vor- und Nachteile. Es findet keine Rechtsberatung statt, doch selbst beim Verfassen von Musterschreiben unterstützt Herr Terracciano seine Mandanten vollumfänglich.

"Jeder sollte die Möglichkeit nutzen, um überprüfen zu lassen, ob man eine Gebührenerstattung erwirken kann und wie hoch diese ist. Ich berate meine Mandanten schon seit über einer Dekade transparent im Bereich der Kostenstruktur von Finanzprodukten und stehe meinen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. In besonders kniffligen Fällen ziehen wir sogar einen unserer Fachanwälte hinzu", so Marco Terracciano, Geschäftsführer der Best Finance Vermögensmanagement GmbH aus Stuttgart.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Dennis Grosz (Tel.: 0711 / 351 686 220), verantwortlich.

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