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Wird Pflege Zuhause unbezahlbar?


Von Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH

Die Auswirkungen des Mindestlohns auf eine Branche im Schattendasein

Ab dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Dieser Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten. Und damit auch für einen Großteil der 150.000 bis 200.000 osteuropäischen Pflegekräfte, die in deutschen Haushalten tätig sind, um alte und hilfebedürftige Personen zu betreuen.

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Die Kosten für eine legale häusliche 24-Stunden-Betreuung durch angestellte Betreuungskräfte, werden daher ab dem 1. Januar 2015 erheblich ansteigen. Dies gilt sowohl für Betreuungskräfte, die in Deutschland angestellt sind, als auch für im Ausland angestellte Betreuungskräfte, die nach Deutschland entsendet werden. Dies erhöht bei Experten die Sorge, dass Senioren und Angehörige verstärkt Angebote des Schwarzmarkts nutzen. Denn legt man den gesetzlichen Mindestlohn zu Grunde, rechnet Kost und Logis, die solchen Betreuungskräften grundsätzlich gewährt werden müssen, sowie Sozialabgaben und Arbeitgeberkosten hinzu, so belaufen sich die Kosten für eine angestellte Betreuungskraft auf ca. 2.500 Euro brutto im Monat - aufwärts. Ein Betrag, den sich betroffene Familien nur in den wenigsten Fällen leisten können.

 

Die Problematik holt die Branche aus ihrem Schattendasein

 

Die Diskussionen und Beiträge über die Auswirkungen des Mindestlohns überschlagen sich in den letzten Tagen. Das ARD Magazin Monitor zeigt eindrucksvoll die perfiden Tricks von Arbeitgebern, die den Mindestlohn umgehen wollen, Thomas Öchsner, Redakteur der Süddeutschen Zeitung, bezieht die Diskussion auf ein Randthema: die häusliche Versorgung durch osteuropäische Betreuungskräfte. Auch Promedica, ein Vermittler dieser Betreuungskräfte, macht gemeinsam mit Prof. Dr. Lothar Knopp, der als Rechts-Experte auf dem Gebiet der häuslichen Betreuung gilt, auf die Misere aufmerksam. Denn der Mindestlohn steigert die Sorge vor Schwarzarbeit, mit der weder den Betreuungskräften noch den Familien geholfen wäre. Knopp weist, wie auch der Sachverständigenrat der Wirtschaft oder Thomas Öchsner in seinem Artikel in der Süddeutschen, zutreffend darauf hin, dass der Mindestlohn vor allem die Arbeitsnachfrage im Bereich einfacher Tätigkeiten belasten wird. In Bezug auf die häusliche Pflege wird damit eine Abwanderung in die Schwarzarbeit geradezu provoziert.

 

Auch Bereitschaftsdienste sind mindestlohnpflichtig

 

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12) verschärft die Situation zusätzlich. Demnach sind auch Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste mindestlohnpflichtig. Spätestens nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sollte klar sein, dass eine häusliche Versorgung in der abhängigen Beschäftigung fast unmöglich ist. Denn demnach sind nicht nur die reinen Arbeitszeiten, sondern auch die Zeiten, in denen Betreuungskräfte in Rufweite sind oder sogar schlafen, nach Mindestlohn zu vergüten, macht Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH und zweiter Vorsitzender des Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.) die Problematik deutlich.

 

Keine Mindestlohnpflicht in der Selbständigkeit

 

Auf Familien, die bei der häuslichen 24-Stunden-Versorgung ihrer Angehörigen auf die Dienstleistung einer selbstständigen Betreuungskraft zurück greifen, kommt eine solche Kostenerhöhung nicht zu. Diesen Vorteil machen sich auch die selbstständigen Franchisenehmer der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH zu nutze. Sie legen die Preise für ihre Dienstleistung eigenständig fest und sind dabei nicht an den gesetzlichen Mindestlohn gebunden. Eine Preissteigerung für die 24-Stunden-Betreuung durch Hausengel-Franchisenehmer ist daher nicht zu erwarten. In den Kosten für die Betreuungsdienstleistungen der Hausengel-Franchisenehmer sind Beiträge für eine deutsche Kranken- und Haftpflichtversicherung sowie für freiwillige Zahlungen in die gesetzliche oder private Altersvorsorge seit jeher bereits enthalten.

 

 Als Anbieter in der häuslichen Versorgung durch osteuropäische Betreuungskräfte teilen wir mit Promedica und anderen Anbietern am Markt dennoch die Sorge vor Schwarzarbeit in unserer Branche. Schwarzarbeit kann und darf niemals eine Alternative sein. Die Politik ist nun am Zug. Betreuungsdienstleistungen sollten endlich anerkannt und auch von Pflegekassen vergütet werden, macht Wenz seine Forderung klar.

 

Denn um eine optimale Versorgung von Betroffenen sicher stellen zu können, müssen alle betroffenen Parteien abgesichert sein und Hand in Hand sowie regional vernetzt arbeiten können. Eine Anerkennung von Betreuungsdienstleistungen durch osteuropäische Betreuungskräfte würde viele Familien aber auch die Leistungserbringer in der ambulanten Pflege deutlich entlasten.

 


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