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BAFA Förderprogramm LED bis zum 30.04.2015 verlängert!


Von CONPOWER Betrieb GmbH & Co. KG

CONPOWER unterstützt Sie bei der schnellen Beantragung
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Holen Sie sich 20 % Zuschuss zu Ihrem Beleuchtungsprojekt! Die BAFA Förderung wurde bis zum 30. April 2015 verlängert. Gefördert werden Ersatzinvestitionen für bestehende Immobilien und Beleuchtungsanlagen. Dabei sind nicht nur Leuchten und Steuerung, sondern auch Planungs- und Installationskosten förderfähig.

Ob Büroräume, Fertigungsstätten, Lagerbereiche, Hallen oder Besprechungsräume, die Sanierung der Beleuchtungsanlage in diesen beispielhaften Bereichen ist förderfähig.

Wenn Ihr Unternehmen ein mittelständisches Unternehmen der privaten Wirtschaft ist, dann erfüllen Sie die grundlegenden Anforderungen für einen Zuschuss durch die BAFA. Für eine detaillierte Prüfung Ihrer Antragsberechtigung steht Ihnen das CONPOWER Team im Bereich Lichtmanagement gerne zur Verfügung.

Sind Sie beitragsberechtigt, dann analysieren wir gerne kostenfrei Ihr Einsparpotenzial und entwickeln ein individuelles Beleuchtungskonzept. Wir stellen Ihnen alle zur Beantragung notwendigen Unterlagen zur Verfügung und begleiten Sie durch das Antragsverfahren. Der wesentlichste Vorteil dabei ist, dass CONPOWER Ihnen alle förderbaren Leistungen aus einer Hand anbieten kann. Unsere Konzepte beinhalten Demontage und Entsorgung der Altanlage, Lichtberechnung und neue Leuchten, Beleuchtungssteuerung und Installation aller Komponenten. Bei Bedarf übernehmen wir auch die regelmäßige Wartung.

Rufen Sie uns noch heute an oder besuchen Sie unsere Website und erhalten Sie erste Informationen zu Ihrem möglichen Effizienzprojekt, denn nur noch bis Ende April gibt es einen rückzahlungsfreien Zuschuss in Höhe von 20 % für hocheffiziente CONPOWER LED-Leuchten. Gerne können Sie auch einen persönlichen Termin mit unseren Außendienstmitarbeitern vereinbaren.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Christian Vendt (Tel.: +49 89 4161488 70), verantwortlich.

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