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Ohne Bebauungsplan geht es nicht


Von terrakon Immobilienberatung

terrakon über wichtige Vorbereitungen für Bauherren vor dem Grundstückskauf
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Vor allem junge Familien wünschen sich zunehmend ein Haus, das von Anfang an individuell nach ihren Vorstellungen errichtet wird und im Laufe der Jahre mit ihnen wachsen kann. Zum einen wird jedoch das Grundstücksangebot immer knapper, zum anderen gibt es einige Aspekte, die Häuslebauer bei der Suche beachten sollten. Roswitha Mäding von der terrakon Immobilienberatung fasst die wichtigsten zusammen.

"Viele Kommunen bevorzugen inzwischen Bauträger und Investoren für die Erschließung und Vermarktung von neuem Bauland", weiß die erfahrene Immobilienberaterin. "Private Bauherren kommen dabei leider häufig zu kurz." Alternativen sind beispielsweise Baugrundstücke mit Häusern aus der Nachkriegszeit, die abgerissen werden können. "Dadurch entstehen natürlich erhebliche Zusatzkosten und meistens teilen Bauherren diese Grundstücke, um die finanziellen Ressourcen für den Kauf und die Bebauung aufbringen zu können."

In solchen Fällen müssen zunächst die baurechtlichen Rahmenbedingungen individuell geklärt werden. Darf ich den Altbau überhaupt abreißen? Ist es erlaubt, das Grundstück zu teilen und falls ja, wie? Besteht die Möglichkeit, nach dem Abriss mit einem oder mehreren Partnern neue Häuser zu bauen? Das zuständige Bauamt gibt Antworten auf diese und weitere baurechtliche Fragen. Eines der wichtigsten Dokumente, die es einzusehen gilt, ist der Bebauungsplan, denn er zeigt auf, was erlaubt ist und was nicht - häufig sogar ganz einfach per Mausklick, denn immer mehr Kommunen machen ihn online über ihre Homepage zugänglich.

Art der Bebauung, Größe, Höhe, maximal bebaubare Fläche, Abstände zum Nachbargrundstück, Traufhöhe - diese und viele weitere Faktoren müssen schon vor dem Hausbau berücksichtigt werden und sind im Bebauungsplan genau aufgeführt. Für Bauherren, die ihr Haus auch noch in vielen Jahren ungestört genießen möchten, sind auch die Vorschriften, die Nachbarn betreffend überaus wichtig. Erlaubt der Bebauungsplan zum Beispiel die Errichtung eines Fußballplatzes gleich nebenan, kann dies für Ruhesuchende schnell zum K.O.-Kriterium für den Bau werden.

Doch was tun, wenn es für das ins Auge gefasste Wohngebiet keinen gültigen Bebauungsplan gibt? "Dann kommt Paragraph 34 des Baugesetzbuches zur Anwendung", erklärt Roswitha Mäding. Neubauten in Gebieten ohne gültigen Bebauungsplan müssen sich diesem zufolge an den vorhandenen Bestandsbauten orientieren und die zuständige Baubehörde entscheidet anhand einer meist kostenpflichtigen Bauvoranfrage, die der potenzielle Bauherr vorab einreichen muss.

terrakon unterstützt Bauherren gern bei der Grundstückssuche und bietet auf der eigenen Homepage http://www.terrakon.de zahlreiche weitere Informationen wie beispielsweise zu Hausverkauf Rödermark, Makler Dreieich und vielem mehr an.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Roswitha Mäding (Tel.: 06159-716961), verantwortlich.

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