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Keine Abzocke durch Gewerberegistrat und Freiberufregistrat


Von GES Registrat GmbH

GEGENDARSTELLUNG: Worum es der Kanzlei offenbar wirklich geht!

Die Kanzlei  Thomas Meier-Bading behauptet, die Firma GES Registrat GmbH würde Kunden täuschen und die Kanzlei würde diesen getäuschten Kunden helfen.

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Dabei geht es der Anwaltskanzlei offenbar nicht um Objektivität, sondern vor allem darum, Mandate zu generieren. Und dabei verschweigt die Kanzlei, dass durchaus ein Kostenrisiko besteht, wenn der Kunde nach Vertragsschluss eine vertragskonforme Rechnung nicht bezahlt.

Da das Beschädigen des Ansehens eines Unternehmens in Deutschland im gewissen Grade nicht angreifbar ist, soll diese Gegendarstellung zumindest aufzeigen, dass hier von bestimmten Kreisen offenbar gar nicht gesehen werden möchte, dass die Firma GES Registrat GmbH eine hochwertige Leistung anbietet, im Gegensatz zu manch anderen Unternehmen.

Vorneweg noch eine Anmerkung: In Deutschland gilt der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus gilt der Grundsatz, dass jemand unschuldig ist, wenn nicht von einem Gericht etwas anderes festgestellt wird.

Für die Firma GES soll das nach den Angriffen der Kanzlei offenbar nicht gelten.

Obwohl ein Unternehmen sowohl nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht, als auch des Bundesgerichtshofes eine Unternehmerpersönlichkeit hat und darüber hinaus ein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, gefällt es offenbar verschiedenen Personen,
gleichwohl mit irgendwelchen Behauptungen das Ansehen unseres Unternehmens zu schädigen.

Die Firma GES Registrat GmbH wird mit anderen Firmen in einen Topf geworfen, welche im Gegensatz zu unserem Unternehmen nichts anderes bieten, als einen einfachen Eintrag in einem Datenregister. Dies hat mit den von der GES Registrat GmbH angebotenen Leistungen nichts, aber auch gar nichts zu tun!

Wollen die Rechtsanwälte den selbstständigen Unternehmer bevormunden? Wie ist der Sachverhalt?

Der Unternehmer erhält einen Brief mit einem Angebot. Das Wort Angebot ist explizit dem Schreiben zu entnehmen. Der Brief kommt auch mit der Post, d.h. der Kunde kann sich ganz in Ruhe überlegen, ob er das Angebot annehmen möchte, oder nicht.

Auf dem Brief steht auch der Preis und welche Leistungen  der Unternehmer für diesen Preis erhält.
Jeder kann sich die auf der Internetpräsenz unseres Unternehmens dargestellte Leistungs-beschreibung im Detail ansehen.  Diese sind:

·         Bildeintrag in der Datenbank, d.h. der Unternehmer kann eigene Logos, Produktbilder etc.
hochladen, damit sein Unternehmen besser und werbewirksamer präsentiert wird.

·         Nutzung von bis zu 5.000 Firmendatensätzen pro Jahr für eigene Marketing-Aktivitäten

·         Optimierung der Auffindbarkeit des Unternehmens durch Suchmaschinenoptimierung

·         Bis zu 6 Online-Anfragen pro Jahr an angeschlossene Rechtsanwälte rund um die eigene Firma ohne Zusatzkosten

·         Bis zu 6 Bonitätsauskünfte (Firmenauskünfte) durch angeschlossene Partner 

Wie gesagt, Sie sind Unternehmer, Sie sind selbstständig und Sie können selbst entscheiden, ob von Ihnen ein Angebot angenommen wird, oder nicht. In dem Angebot steht auch kein Wort davon, dass es sich um ein kostenfreies Angebot handelt. Jeder muss nun für sich selbst entscheiden, ob er Leistungen in Anspruch nimmt, welche sein Unternehmen weiter bringen, oder aber nicht. Einer allgemeinen Belehrung durch Rechtsanwälte bedarf es hier nicht.  

Auf der mit viel Geld beworbenen Seite der Kanzlei wird auch mit keiner Silbe erwähnt, dass der Kunde ein Kostenrisiko eingeht, wenn er die Kanzlei beauftragt. Glauben Sie allen Ernstes,
die Kanzlei arbeitet umsonst und ohne jegliches Kostenrisiko für Sie? Bei einem Streitwert von
588,00 gibt es nur eine Instanz, die einen solchen Fall entscheidet, und das ist das Amtsgericht.

Dabei wird das Amtsgericht zu prüfen haben, ob tatsächlich eine Täuschung vorliegt, oder nicht. Kommt es zum Ergebnis, dass keine Täuschung vorliegt, da der Kunde ja nicht genötigt worden ist, das Angebot anzunehmen, dann trägt der Kunde nicht nur seine eigenen Anwaltskosten, sondern auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite, sowie die Gerichtskosten. Das sind vorliegend immerhin 682,60 , also mehr, als der Jahresbeitrag für die GES Registrat GmbH. Wäre hier nicht ein entsprechender Hinweis der Rechtsanwälte angebracht?

Helfen tun sich die Rechtsanwälte offenbar in erster Linie selbst. Indem sie Mandate akquirieren, und zwar mit entsprechender Gewinnabsicht. Da eine eigene Internetpräsentation geschaffen wurde, geht es offenbar darum, möglichst viele Fälle zu akquirieren.

Offenbar wollen oder können die Anwälte nicht sehen, dass dem Kunden von GES Registrat GmbH ein vollständiges Leistungspaket anbietet, welches nichts, aber auch gar nichts mit einem einfachen
oder gar kostenlosen Register zu tun hat.

Offenbar halten die Anwälte deutsche Gewerbetreibende und deutsche Freiberufler für unfähig, selbst zu beurteilen, ob ein Angebot angenommen wird, oder nicht. Als Unternehmer können Sie aber selbst entscheiden, was Ihrem Unternehmen weiterhelfen kann, und was nicht.

GES REGISTRAT GmbH                                                                                                                                    

Patrick Zilm                                            
-Geschäftsführer


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