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In Innenstädten werden künftig mehr Fahrradstellplätze gebaut


Von CERVOTEC KG

Chance für Radler: Ab dem 1. März 2015 müssen Bauherren mit mehr als zwei Wohnungen pro Haus je Wohneinheit zwei Stellplätze für Fahrräder schaffen. Neue Bauordnung in Baden-Württemberg ab 03.2015
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Wer in Baden-Württemberg ab dem 1. März 2015 ein Haus mit mehr als zwei Wohnungen baut, muss pro Wohneinheit zwei Stellplätze für Fahrräder schaffen. Errichtet ein Bauherr mehr Fahrradplätze als vorgeschrieben, darf er im Gegenzug auf ein Viertel der notwendigen PKW-Stellplätze verzichten. Auch bei innerstädtischen Nicht-Wohngebäuden soll nachgerüstet werden.

Die baulichen Vorgaben ergeben sich aus der Neuregelung der Landesbauordnung (LBO), die der baden-württembergische Landtag Ende vergangenen Jahres beschlossen hat. Die Innenstädte sollen fahrradfreundlicher werden, damit die "Attraktivität des Fahrrads als Verkehrsmittel erhöht" wird, sagt Jacqueline Dirr, Sachbearbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit beim Landesministerium für Verkehr und Infrastruktur.

Ganz neu ist die Herstellungspflicht von Fahrradstellplätzen indes nicht. Schon die bisher gültige LBO verlangte "leicht erreichbare und gut sowie möglichst ebenerdig zugängliche Flächen zum Abstellen von Fahrrädern". Die neue LBO konkretisiert nun diese Forderung, indem sie die Zahl der Fahrradstellplätze mit mindestens zwei pro Wohnung festlegt. Entscheidend ist das Datum der Baugenehmigung. Wurde sie vor dem 1. März erteilt, darf nach altem Recht gebaut werden. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für Senioren- und Ein-Zimmerwohnungen und "wenn in unmittelbarer Umgebung bereits eine Vielzahl von Fahrrad-Stellplätzen vorhanden ist", erklärt Jacqueline Dirr, ohne die Begriffe "unmittelbar" und "Vielzahl" exakt einzugrenzen.

Trotz der Öffnungsklausel ist der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) zuversichtlich, dass in Zukunft mehr Fahrradgaragen und -stellplätze gebaut werden. Nun behandle die neue LBO Kraftfahrzeuge und Fahrräder gleich, so ADFC-Landesvorsitzende Dr. Gudrun Zühlke. "Die Feinstaub-Problematik kann nur angegangen werden, wenn das Rad nicht mehr vor jeder Fahrt aus dem Keller die Treppe hoch getragen werden muss".

Helmar Meerheim sieht das ähnlich. Er ist Geschäftsführer der Firma Cervotec, die abschließbare Design-Fahrradgaragen herstellt: "Mehr Abstellplätze werden sicher dazu beitragen, dass die Menschen öfter aufs Fahrrad steigen. Von daher ist die Novelle umweltpolitisch sinnvoll." Er hofft, dass andere Länder sich an Baden-Württemberg ein Beispiel nehmen.

Nach bisheriger Rechtslage waren Hausbauer dazu verpflichtet, für jede Wohnung einen Autoparkplatz zu errichten. Nun dürfen Städte eine kommunale Satzung verfassen, die es jedem, der mehr als die geforderten Stellplätze für Fahrräder baut, erlaubt, im Gegenzug auf den Bau eines Teils der PKW-Plätze zu verzichten. Es wäre dann möglich, ein Viertel der Autostellplätze durch Fahrradständer oder -garagen zu ersetzen. Vier Stellplätze für Fahrräder können mit einem Autostellplatz verrechnet werden. Die Architektenkammer Baden-Württemberg begrüßt es, dass in der neuen LBO alternative Mobilitätskonzepte berücksichtigt werden. "Die ersatzweise Herstellung von Fahrradstellplätzen ist dazu ein erster Schritt", schreibt sie in einer offiziellen Stellungnahme.

Auch die Freiburger Stadtbau GmbH befürwortet die LBO-Novelle. Die Flexibilisierung der Stellplatzregelung habe sie schon länger von der Politik gefordert, so Sprecherin Frau Bergtholdt. Der Grund sei, dass in den von der Stadtbau GmbH "geförderten Mietwohnungen mit Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel nicht alle Bewohner die gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Stellplätze nutzen." Menschen, die kein Auto besitzen, müssen dennoch die Mietkosten für einen Parkplatz bezahlen.

Nicht nur Wohnhäuser sind von der Neuregelung betroffen. Für sämtliche Neubauten (z.B. Büros, Verkaufsstätten oder öffentliche Einrichtungen) müssen Fahrradstellplätze mit einer wirksamen Diebstahlsicherung geschaffen werden. Um die konkrete Anzahl an Fahrrad-Stellplätzen bei bestimmten Nutzungen festzulegen, wird derzeit eine Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV) überarbeitet.

Einen Ratgeber zur Fahrradabstellung für Bauherren und Eigenheimbesitzer steht für Interessierte zum download kostenlos zur Verfügung unter: www.cervotec.de/fileadmin/Fahrradgaragen-Ratgeber.pdf


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Jan Meerheim (Tel.: 025161899942), verantwortlich.

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