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Erst Debeka, jetzt HUK-Coburg


Von proConcept AG

Lebensversicherungskunden sollen tiefer in die Taschen greifen

Erst vor wenigen Monaten ist bekannt geworden, dass knapp eine Million Debeka-Kunden höhere monatliche Belastungen für ihre Lebensversicherung erwarten. Der Grund: Der entsprechend zugesicherte Sofortrabatt – im Sinne einer vorgelagerten Überschussbeteiligung – „musste“ angesichts der schwierigen Marktsituation gestrichen werden. Ein gutes halbes Jahr später zieht nun auch die HUK-Coburg nach und bittet rund 20.000 Versicherte zur Kasse.

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Erst vor wenigen Monaten ist bekannt geworden, dass knapp eine Million Debeka-Kunden höhere monatliche Belastungen für ihre Lebensversicherung erwarten. Der Grund: Der entsprechend zugesicherte Sofortrabatt – im Sinne einer vorgelagerten Überschussbeteiligung – „musste“ angesichts der schwierigen Marktsituation gestrichen werden. Ein gutes halbes Jahr später zieht nun auch die HUK-Coburg nach und bittet rund 20.000 Versicherte zur Kasse.

Versicherer beruft sich Vertragsklauseln

Wie schon Debeka erachtet auch HUK-Coburg das Vorgehen als völlig legitim und verweist auf einen entsprechenden Passus in den Vertragsbedingungen. Kunden, die einst mit einem Sofortrabatt geködert wurden, werden so wieder einmal zum Opfer der Fehlwirtschaft der Assekuranzen. Immerhin müssen sie nun abwägen, was das kleinere Übel ist – höhere Prämien oder niedrigere Versicherungssummen. Versicherungsbote zitiert einen Unternehmenssprecher und führt in Einzelfällen eine mögliche Beitragsanpassung von 140 € zusätzlich im Jahr an.

Streichung nicht einfach hinnehmen und Vertrag unbedingt prüfen

LV-Doktor, das Verbraucherschutzprojekt der proConcept, das sich für die Rechte von Lebens- und Rentenversicherungskunden einsetzt, ist über das Vorgehen des Versicherers verärgert: „Die Kunden wurden mit guten Konditionen geködert. Nachdem sie die Verträge abgeschlossen haben, entpuppt sich wieder einmal alles als Schall und Rauch. Und weil der Versicherer genau für diesen Fall vorgesorgt und den Vertragsbedingungen einen entsprechenden Hinweis eingeschrieben hat, ist das alles sogar rechtens. Äußert sich der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, wird das Ganze als Zustimmung gewertet und der Kunde zahlt pauschal einfach mehr.“

Betroffene Kunden, die sich mit der Abschaffung des Sofortrabattes und der Beitragsanpassung nicht einfach zufrieden geben wollen, haben die Möglichkeit, entsprechende Verträge vorzeitig zu kündigen. Dies sollte jedoch nicht auf eigene Faust, sondern nur mit Unterstützung eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Experten geschehen. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass sich die Versicherung ein zweites Mal auf Kosten des Kunden zu bereichern versucht und einen zu geringen Rückkaufswert berechnet. Experten, wie das Anwaltsnetzwerk von LV-Doktor, kennen die aktuelle Rechtslage und haben genügend Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Assekuranzen gesammelt, um Kundenansprüche schnell und erfolgreich durchzusetzen.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Jens Heidenreich (Tel.: 0345472243000), verantwortlich.

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