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Lebensversicherung: Doppelter Rückkaufswert aus Lebensversicherung wegen fehlerhafter Abrechnung


Von proConcept AG

Warum Kunden unbedingt ihre Verträge prüfen sollten

Wer auf Basis der aktuellen Rechtssprechung Nachzahlungen aus Lebensversicherungen geltend machen oder seinen Versicherungsvertrag vollständig widerrufen möchte, sollte sich unbedingt auf den Widerstand der jeweiligen Versicherungsgesellschaft einstellen. Geht man nämlich davon aus, dass von den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes zum Widerruf von Lebensversicherungen Millionen Verträge betroffen sind, ist es naheliegend, dass die Versicherungsbranche alles daran setzt, die finanziellen Schäden so gering wie möglich zu halten. Dass es dennoch lohnt, einen langen Atem zu behalten und seine Ansprüche beharrlich geltend zu machen, weiß das Verbraucherschutzprojekt

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Wer auf Basis der aktuellen Rechtssprechung Nachzahlungen aus Lebensversicherungen geltend machen oder seinen Versicherungsvertrag vollständig widerrufen möchte, sollte sich unbedingt auf den Widerstand der jeweiligen Versicherungsgesellschaft einstellen. Geht man nämlich davon aus, dass von den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes zum Widerruf von Lebensversicherungen Millionen Verträge betroffen sind, ist es naheliegend, dass die Versicherungsbranche alles daran setzt, die finanziellen Schäden so gering wie möglich zu halten. Dass es dennoch lohnt, einen langen Atem zu behalten und seine Ansprüche beharrlich geltend zu machen, weiß das Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor.

Nicht sofort aufgeben – auch wenn der Versicherer weitere Erstattungen zunächst ablehnt

Das Projekt, das sich für die Rechte von Lebens- und Rentenversicherungskunden stark macht, rät Kunden, nach der ersten Absage des Versicherers nicht klein beizugeben, sondern mithilfe von Experten notfalls bis vor die höchsten Instanzen zu klagen. Ein Rat, den vor Kurzem LV-Doktor-Kunde Guido V. aus Frankfurt beherzigt hat und dafür ordentlich belohnt wurde.

2.300 € Zusatzzahlung zum Rückkaufswert von 1.500 € problemlos erreicht

Aus seiner 2004 geschlossenen, fondsgebundenen Lebensversicherung erhielt der Kunde bei Kündigung im Jahr 2011 einen Rückkaufswert von 1.500 €. Eine Prüfung der LV-Doktor-Netzwerkanwälte ergab jedoch, dass die Rückerstattungssumme wesentlich höher ausfallen hätte müssen. Infolgedessen klagte Guido V. vor dem Amtsgericht Frankfurt / Oder gegen seinen ehemaligen Lebensversicherer – zunächst erfolglos. Die zuständigen Richter  erachteten die Forderungen als unbegründet und wiesen diese zurück. Zum Glück beharrte der Kunde auf sein Recht und legte, unterstützt von den LV-Doktor-Anwälten, Berufung am Landgericht Frankfurt / Oder ein. Die Richter der 2. Instanz teilten die Auffassung des Kunden und verurteilten die Assekuranz zu einer saftigen Nachzahlung. Zusätzlich zum Rückkaufswert von 1.500 € erhält der Kunde nun eine Zusatzzahlung in Höhe von 2.300 € - also noch einmal doppelt so viel, als die Versicherungsgesellschaft ursprünglich zahlen wollte.

Wer bequem sein Ziel erreichen möchte, holt sich Profis an Bord

Vielen Lebensversicherungskunden geht es ähnlich: Zeigen sie eine Neuprüfung des mitgeteilten Rückkaufswertes bei der Versicherungsgesellschaft an, fordern Informationen zur Berechnungsgrundlage oder versuchen den Versicherungsvertrag mithilfe vorgefertigter Widerrufsschreiben komplett rückabzuwickeln, stoßen sie auf den vehementen Widerstand der Assekuranzen. Mit Argumenten wie „Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes hat auf Ihren Vertrag leider keine Auswirkung“ oder „Ihr Widerrufsrecht ist längst verwirkt“ versuchen die Gesellschaften ihre Kunden abzuschrecken – in den meisten Fällen leider mit Erfolg. Denn viele Verbraucher scheuen Kosten und Aufwand eines Rechtsstreites und geben deshalb klein bei. Äußerst bedauerlich, denn Kunden verschenken auf diese Weise Tausende Euro, auf die sie berechtigten Anspruch haben.

Das Team von LV-Doktor rät deshalb vor allem Lebensversicherungskunden, die auch über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nicht den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen, sondern auf ihr Recht zu pochen. Gerade weil immer mehr Rechtsschutzversicherer aufgrund der guten Erfolgschancen die Kosten für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung tragen und sich immer mehr Gerichte auf Seiten der Verbraucher positionieren, gelingen schnelle und umfassende Erfolge für Lebensversicherungskunden. Und das, mithilfe eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltes, ohne viel Aufwand.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Jens Heidenreich (Tel.: 0345472243000), verantwortlich.

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