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Einheitliche Richtlinie zum Brandschutzbeauftragten veröffentlicht


Von Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)

Externe Unterstützung für klein- und mittelständische Unternehmen oft sinnvoll

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 Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten sind Unternehmen verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben wie der Arbeitssicherheit oder dem Brandschutz zu beauftragen. Aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen sind in Betrieben qualifiziert ausgebildete Brandschutzbeauftragte erforderlich. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.

 Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Im Mittelpunkt steht hierbei die betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung, aus der sich die relevanten Maßnahmen ableiten.

 Einheitliche Richtlinie legt Mindeststandards fest

 Um einen bundesweiten Mindeststandard hinsichtlich der Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten sicherzustellen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) die bundeseinheitliche DGUV Information 205-003 »Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten« (Ausgabe November 2014) herausgegeben. Dieses Gemeinschaftswerk mehrerer Fachorganisationen – unter anderem mit freundlicher Unterstützung des Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) – stellt die Zusammenführung und Überarbeitung der drei bisherigen Veröffentlichungen zur Ausbildung und Tätigkeit von Brandschutzbeauftragten (BGI/GUV-I 847, VdS 3111, vfdb 12-09/01) dar. Die Informationsbroschüre kann auf der Internetseite der DGUV unter der Rubrik „Publikationen“ heruntergeladen werden.

 Externe Unterstützung für klein- und mittelständische Betriebe

 Während größere Unternehmen vorwiegend über eigene Mitarbeiter in diesem Bereich verfügen, greifen kleinere und mittelständische Unternehmen auf externe Brandschutzberater mit einer Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten zurück. Hier empfehlen sich als kompetente Ansprechpartner die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe und -Dienstleister. Sie helfen auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen sowie Alarm-, Flucht- und Rettungswegplänen. Außerdem bieten sie praktische Löschübungen und die Durchführung betrieblicher Begehungen und Unterweisungen im Brandschutz an. Regionale Anbieter sind im Internet zum Beispiel unter www.bvbf.de abrufbar. Hier steht zudem ein Informationsblatt zum „Brandschutzbeauftragten“ zur Verfügung, das alle wesentlichen Aspekte aufzeigt.

 Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: +49 (0)561 28 86 40
Fax: +49 (0)561 28 86 429
E-Mail: info@bvbf.de



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dr. Volker Schulz (Tel.: 0221-425812), verantwortlich.

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