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Erbschaftsteuer – eine Frage der Gerechtigkeit?


Von Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)

Bundesfinanzminister Schäuble plant eine Reform der Erbschaftsteuer. Ist das gerecht?
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Sehr geehrte Leser,

während auf dem politischen Parkett über die Auswirkungen der Erbschaftsteuer auf die Einnahmeseite der öffentlichen Haushalte, die Erhebungsbürokratie und die Belastungen für die Wirtschaft diskutiert wird, geht es am Stammtisch meistens um Gerechtigkeit.

Ist es gerecht, dass Menschen ohne selber eine Leistung erbracht zu haben, in Folge von Erbschaft einen – steuerbefreiten oder gering besteuerten – erheblichen Vermögenszuwachs erhalten? Wer diese Frage mit nein beantwortet, ist nicht in der Minderheit. Dabei ist das Erben ein Massenphänomen. Mehr als die Hälfte der Deutschen hat sich bereits Gedanken über das Vererben gemacht. Deutlich geringer ist allerdings die Anzahl großer Vermögen, die vererbt werden. Das hat natürlich zwangsläufig Auswirkungen auf die Verteilung von Vermögen in unserem Land. Daraus erklärt sich die vorherrschende Neidkultur.

Wer jedoch berücksichtigt, dass jedes Vermögen und jeder Vermögensgestand, der in Deutschland vererbt wird, nicht nur einmal sondern oft mehrfach einer Besteuerung unterzogen worden ist, der kommt ins Grübeln. Nun finden sich auch andere Beispiele für Mehrfachbesteuerung, bei Kraftstoffen kennen wir mit dem Zusammenspiel von Öko- und Umsatzsteuer sogar die Besteuerung von gezahlten Steuern. Das macht die Sache nicht besser. Dennoch wird kaum einem Finanzminister wegen eines schlechten Gewissens Bauchschmerzen bekommen.

Am Ende landet die Debatte ziemlich passgenau dort, wo sie auch heute immer noch geführt wird. Es ist gesellschaftlicher Konsens das Erbschaften von engen Verwandten – Omas Häuschen – steuerfrei oder steuerreduziert vererbt werden können. Die Begründung hierfür liegt auf der Hand. Es gibt eine breite politische Mehrheit von Erben in der Gesellschaft. Auf der anderen Seite muss für die steuerfreie oder niedrigbesteuerte Vererbung von Unternehmen immer wieder in der Öffentlichkeit geworben werden. Das Argument – der Erhalt der mittelständischen wirtschaftlichen Substanz in Deutschland – liegt auf der Hand. Das und nicht mehr muss Grundlage einer neuen Erbschaftsteuer sein, um einen breiten politischen Konsens zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael H. Heinz
Präsident des BDWi

Zum Text auf der BDWi-Website: http://www.bdwi-online.de/schwerpunkt/zur-sache/kommentar/article/erbschaftsteuer-eine-frage-der-gerechtigkeit/


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Matthias Bannas (Tel.: 49302888070), verantwortlich.

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