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Worauf das Finanzamt 2015 besonders achtet


Von Wolters Kluwer Deutschland GmbH

Auch 2015 haben sich die deutschen Finanzbehörden wieder Schwerpunkte bei der Prüfung der Steuerangelegenheiten gesetzt. Diese werden bei der Bearbeitung von im Kalenderjahr 2015 abgegebenen Steuererklärungen angewendet. ...

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Auch 2015 haben sich die deutschen Finanzbehörden wieder Schwerpunkte bei der Prüfung der Steuerangelegenheiten gesetzt. Diese werden bei der Bearbeitung von im Kalenderjahr 2015 abgegebenen Steuererklärungen angewendet. Die allermeisten Bundesländer machen ihre Prüfschwerpunkte nicht publik, nur Nordrhein-Westfalen informiert die Bürger über die sogenannten Prüffelder 2015. Die Liste aus NRW sollte daher auch ein gutes Indiz für die Schwerpunkte in den anderen Bundesländern sein. Im Folgenden werden drei Beispiele für die Prüfschwerpunkte 2015 aus der Einkommensteuer aufgeführt:

Vermietung und Verpachtung im Erstjahr

Ein zentrales Prüffeld ist im Kalenderjahr 2015 - wie auch schon in 2014 - die erstmalige Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Da im ersten Jahr der Vermietung oft die Ausgaben die Einnahmen aus dem Objekt übersteigen, wird der steuerliche Verlust genau unter die Lupe genommen.

Reisekosten

Seit 2014 gilt ein neues Reisekostenrecht, bei dem die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte für die Berechnungen von Arbeitswegen und Dienstreisen besonders relevant ist. Außerdem haben sich die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen verändert. Bis Ende 2013 galten noch andere Regeln, sodass auf die Umsetzung der Neuerungen besonders geachtet werden wird.

Doppelte Haushaltsführung

Auch die Regeln für die Anerkennung von Ausgaben wegen beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung von Arbeitnehmern haben sich ab 2014 verändert - ein Grund, warum die Finanzämter bei der jetzt anfallenden Einkommensteuererklärung für 2014 darauf achten werden, was an Ausgaben abgezogen wird.

Allgemein ist zu erwarten, dass die Finanzämter im Bereich der aktuellen Prüffelder verstärkt aussagefähige Belege einfordern, sodass sich die Steuerpflichtigen bereits bei der Erstellung der Erklärung darauf vorbereiten sollten.

Die detaillierte Liste der Prüffelder der Finanzverwaltung NRW ist auf den Seiten der Oberfinanzdirektion unter http://www.ofd.nrw.de/die_ofd_nrw/aktuelles/prueffelderliste_2015.pdf als PDF-Dokument abrufbar.

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