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Stundensätze in Anwaltskanzleien weisen große Bandbreite auf


Von Soldan

(Essen – 14.07.2006) – Die von deutschen Rechtsanwälten abgerechneten Stundensätze weisen nach einer aktuellen Untersuchung des Soldan Instituts für Anwaltmanagement eine erhebliche Bandbreite auf – eine Stunde anwaltlicher Arbeitszeit kann von weniger als 75 EUR bis zu deutlich mehr als 300 EUR kosten. Die Studie des Essener Forschungsinstituts hat ergeben, dass in besonders starkem Maße die Größe der beauftragten Kanzlei, ihre Mandantenstruktur und das Rechtsgebiet, in welches das Mandat fällt, den Preis der anwaltlichen Dienstleistung beeinflusst. Weitere preisbestimmende Faktoren sind nach den Angaben von mehr als 1.000 Rechtsanwälten u.a. die Berufserfahrung, das Alter und die Spezialisierung des Rechtsanwalts sowie die Größe des Ortes und die Region, in dem seine Kanzlei liegt.
Thumb Dr. Matthias Kilian, Vorstand des Instituts: „Die von uns ermittelten Stundensätze weisen aufgrund des mittlerweile sehr stark segmentierten Anwaltsmarktes eine große Bandbreite auf. Der vom Soldan Institut erhobene Durchschnittspreis von 182 EUR pro Stunde hat daher nur statistische Bedeutung – 44% aller Rechtsanwälte berechnen etwa als Höchstsatz einen Stundenpreis zwischen 200 und 300 EUR. Wer einen spezialisierten Rechtsanwalt in einer größeren städtischen Kanzlei mit einem rechtlich anspruchsvollen Mandat betraut, muss mit einem deutlich höheren Stundensatz rechnen als der Kunde eines jüngeren Allgemeinanwalts auf dem Lande, der ein Alltagsproblem lösen soll.“ Bei Betrachtung der besonders stark preisprägenden Kanzleigröße ergibt sich, dass Einzelanwälte durchschnittlich die niedrigsten Stundensätze berechnen, sie bleiben rund 14% unter dem Durchschnittspreis. Kleine Sozietäten (bis zu fünf Anwälte) sind bereits ca. 10% teurer als der Einzelanwalt. Ein deutlicherer Preissprung ergibt sich von diesen Kleinsozietäten zu Sozietäten einer Größe von sechs bis zwanzig Anwälten. Sie sind 25% teurer als die Kleinsozietäten. Sozietäten mit mehr als 20 Anwälten berechnen die höchsten Stundensätze, bei ihren Mindestsätzen liegen sie 67% über dem statistischen Mittel. Ähnliche Spreizungen ergeben sich beim Standort der beauftragten Kanzlei: So sind die durchschnittlichen Stundensätze in Großstädten (<500.000 Einwohner) mehr als 40% teurer als die Stundensätze in kleineren Städten (>100.000 Einwohner), in Westdeutschland rund ein Viertel höher als in Ostdeutschland. Eine weitere wichtige Erkenntnis für Verbraucher: Wer einen in einem Rechtsgebiet besonders fachkundigen Rechtsanwalt mit Fachanwaltstitel beauftragt, bezahlt rund 10% höhere Stundensätze. Hintergrund der Befragung des Soldan Instituts war die vom Gesetzgeber zum 1. Juli 2006 veranlasste Aufhebung der bislang bestehenden gesetzlichen Gebühren für die anwaltlichen Tätigkeitsfelder der außergerichtlichen Beratung und Gutachtenerstellung. Rechtsanwalt und Mandant müssen für diese typischen anwaltlichen Tätigkeiten die Vergütung künftig individuell vereinbaren. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung, kann der Rechtsanwalt eine orts- und branchenübliche Vergütung beanspruchen. Dr. Matthias Kilian: „Die vom Soldan Institut erhobenen Zahlen stellen Markttransparenz her und sind wichtige Orientierungsgrößen für die Anwaltschaft, die Verbraucher, aber auch für die Gerichte und Anwaltskammern. Bei der Zugrundelegung der von uns ermittelten Stundensätzen sollte stets bedacht werden, dass im Durchschnitt 49% des Stundensatzes von den Praxiskosten des Rechtsanwalts aufgezehrt werden – der Stundensatz also nicht mit dem Unternehmergewinn des Anwalts verwechselt werden darf.“ (3.645 Zeichen) RA Dr. Matthias Kilian Tel.: 0221 – 470 2934 Mobil: 0177 – 884 5827 kilian@soldaninstitut.de Prof. Dr. Christoph Hommerich Tel.: 0201 86 12 390 hommerich@soldaninstitut.de Pressekontakt: GBS-Grosse Business Service Dr. Alfried Große Am Ruhrstein 37 c 45133 Essen Tel.: 0201 8 41 95 94 Fax: 0201 8 41 95 50 ag@gbs2004.de Über das Institut: Das Soldan Institut für Anwaltmanagement e.V. wurde 2002 als gemeinnützige und unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für ein erfolgreiches und zukunftsorientiertes Management von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Vorstände des Instituts sind Prof. Dr. Christoph Hommerich, RA Dr. Matthias Kilian und Dipl.-Kfm. René Dreske. Das Institut wird finanziell von der Hans Soldan Stiftung unterstützt.


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