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Alabama Graphite kündigt vermittelte Privatplatzierung an


Von Alabama Graphite Corp.

Thumb Alabama Graphite kündigt vermittelte Privatplatzierung an NICHT ZUR VERBREITUNG ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT. JEDES ZUWIDERHANDELN KÖNNTE EINE VERLETZUNG DER US-WERTPAPIERGESETZE DARSTELLEN. Vancouver, BC / 17. Juni 2015 - Alabama Graphite Corp. (Alabama Graphite oder das Unternehmen) (TSX-V:ALP) (OTCQX:ABGPF) (FRANKFURT: 1AG WKN: A1J35M) (ISIN# CA0102931080) freut sich, bekanntzugeben, dass es First Republic Capital Corporation (First Republic) damit beauftragt hat, als Vermittler bei einer Privatplatzierung zu fungieren, in deren Rahmen bis zu 2.500.000 C$ (die Privatplatzierung) eingenommen werden sollen. First Republic wird im Rahmen der Privatplatzierung unter Einsatz wirtschaftlich angemessener Anstrengungen als Vermittler für den Verkauf von bis zu 12.500.000 Einheiten des Unternehmens (die Einheiten) zu einem Preis von 0,20 C$ pro Einheit fungieren. Hiermit soll ein Gesamterlös von bis zu 2.500.000 C$ erwirtschaftet werden. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie (eine Aktie) und einem halben Aktienkaufwarrant (ein Warrant) des Unternehmens. Jeder ganze Warrant berechtigt den Inhaber für einen Zeitraum von 36 Monaten nach Ausgabe der Einheiten (das Verfallsdatum der Warrants) zum Erwerb einer weiteren Stammaktie des Unternehmens zum Preis von 0,35 C$. Sollte der Schlusskurs der Aktien des Unternehmens an der TSX Venture Exchange (oder an jeglichen anderen Börsenplätzen, an denen die Aktien des Unternehmen gehandelt werden könnten) jederzeit nach einer Frist von vier Monaten und einem Tag ab dem Abschluss der Privatplatzierung an 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen 0,75 C$ oder mehr betragen, werden die Warrants nach eigenem Ermessen des Unternehmens um 16 Uhr PST am 30. Tag nach dem Datum, an dem das Unternehmen die Inhaber der Warrants über den vorgezogenen Verfall der Warrants unterrichtet hat, verfallen. First Republic wurde zudem eine Mehrzuteilungsoption (die Option) eingeräumt, welcher zufolge First Republic zusätzliche Einheiten, die bis zu 15 % der im Rahmen der Privatplatzierung abgesetzten Einheiten entsprechen, verkaufen darf. Diese Option kann jederzeit bis zu 48 Stunden vor Abschluss der Privatplatzierung ausgeübt werden. Der Nettoerlös aus dem Verkauf der Einheiten wird für ein Bohrprogramm bei den unternehmenseigenen Graphitprojekten Coosa und Bama im US-Bundesstaat Alabama, die Anfertigung einer aktualisierten Mineralressourcenschätzung für das Projekt Coosa, metallurgische Testarbeiten bei beiden Projekten, Untersuchungen zu Wertschöpfungsgraphit- (wie etwa Batterie- und Speicheranwendungen) und Graphenprodukten und Betriebskapitalzwecke eingesetzt werden. Das Unternehmen hat First Republic zugesagt, eine Barvergütung zu leisten, die sich folgendermaßen zusammensetzt: (i) Corporate Finance-Gebühren, die 2,5 % des Bruttoerlöses aus der Privatplatzierung entsprechen werden, und (ii) eine Verkaufsprovision, die 5 % des Bruttoerlöses aus der Privatplatzierung entsprechen wird. Zudem erklärte sich das Unternehmen bereit, Einheiten an First Republic (die Vermittler-Einheiten) auszugeben. Diese werden sich wie folgt verhalten: (i) Corporate Finance-Vermittler-Einheiten, die 2,5 % der Gesamtanzahl der im Rahmen der Privatplatzierung verkauften Einheiten entsprechen werden, und (ii) Vermittler-Einheiten als Vergütung für den Verkauf, die 5 % der Gesamtanzahl der im Rahmen der Privatplatzierung verkauften Einheiten entsprechen werden. Sämtliche im Rahmen der Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere werden einer viermonatigen Haltefrist, die ab dem Abschluss der Privatplatzierung gilt, unterliegen. Die Privatplatzierung ist der Zustimmung durch die TSX Venture Exchange vorbehalten. Die gemäß der Privatplatzierung angebotenen Wertpapiere wurden nicht und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der U.S. Securities Act) in der gültigen Fassung oder den Wertpapiergesetzen eines US-Bundesstaates registriert und dürfen daher nicht in den USA oder an US-Bürger verkauft oder angeboten werden, sofern sie nicht gemäß dem U.S. Securities Act und den geltenden Wertpapieren eines US-Bundesstaates registriert sind oder eine Ausnahme von einer solchen Registrierung vorliegt. Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Zudem dürfen diese Wertpapiere in in Rechtssystemen verkauft werden, in denen der Kauf, das Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren rechtswidrig wäre. Über Alabama Graphite: Alabama Graphite Corp. hat sich zum Ziel gesetzt, einer der umweltfreundlichsten Graphitproduzenten der Welt zu werden. Das Unternehmen führt über seine 100 %-Tochter Alabama Graphite Company Inc. Explorations- und Erschließungsarbeiten in seinem Vorzeigeprojekt, Coosa in Coosa County (Alabama, USA), und im jüngst erworbenen Bama Minen Projekt in Chilton County (Alabama, USA) durch. Alabama Graphite besitzt sämtliche Bergbaugenehmigungen für diese zwei fortgeschrittenen Projekte, die sich beide auf Privatgrund befinden. Die Projekte erstrecken sich über eine Grundfläche von mehr als 43.000 Acres und liegen in einem Gebiet, aus dem in der Vergangenheit bereits bedeutenden Mengen an kristallinem Flockengraphit gefördert wurden. Das Unternehmen verfügt auf Grundlage von Bohrungen auf 0,18 Quadratmeilen (0,3 % des Gesamtgrundbesitzes) über die größte NI 43-101-konforme angezeigte Flockengraphitressource in den Vereinigten Staaten. Die Lagerstätten in Alabama stellen insofern eine Besonderheit dar, als ein bedeutender Anteil des graphithaltigen Materials oxidiert ist und zu überaus weichem Gestein zersetzt wurde. Beide Projekte verfügen über entscheidende Infrastruktureinrichtungen und liegen in unmittelbarer Nähe zu Transportrouten. Das angenehme Klima in Alabama ermöglicht die ganzjährige Produktion. Nähere Informationen und Updates zum Unternehmen erhalten Sie unter www.alabamagraphite.com. ALABAMA GRAPHITE CORP. Ron S. RodaPresident & Chief Executive Officer(609) 785-1581rroda@alabamagraphite.com www.alabamagraphite.com FIRST REPUBLIC CAPITAL CORPORATION Richard Goldstein(416) 957-6303 oder Anthony Durkacz(416) 720-4360 Haftungsausschluss für zukunftsgerichtete Informationen Dieser Pressebericht enthält zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze (zukunftsgerichtete Aussagen), die auf den Annahmen der Unternehmensführung basieren und die aktuellen Erwartungen von Alabama Graphite Corp. widerspiegeln. Im Rahmen dieser Pressemeldung sollen mit der Verwendung von Wörtern wie schätzen, prognostizieren, glauben, erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, können oder sollten bzw. der verneinten Form dieser Wörter oder Abwandlungen davon bzw. ähnlichen Wörtern zukunftsgerichtete Aussagen ausgedrückt werden. Solche Aussagen spiegeln die aktuelle Meinung von Alabama Graphite Corp. in Bezug auf Risiken und Ungewissheiten wider, die dazu führen können, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen typischerweise bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens bzw. andere zukünftige Ereignisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Solche Faktoren beinhalten unter anderem die Interpretation und die tatsächlichen Ergebnisse von aktuellen Explorationsaktivitäten, Änderungen der Projektparameter im Zuge der Überarbeitung von Plänen, zukünftige Graphitpreise, mögliche Abweichungen beim Mineralgehalt bzw. bei den Gewinnungsgraden, unerwartet auftretende maschinelle oder verfahrenstechnische Mängel, Nichterfüllung der Leistungen durch die unter Vertrag stehenden Parteien, arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere im Bergbau typischerweise auftretende Risiken, Verzögerungen bei den behördlichen Genehmigungen, bei Finanzierungstransaktionen bzw. bei der Exploration sowie jene Faktoren, die in den öffentlich eingereichten Unterlagen des Unternehmens bekannt gegeben werden. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren außerdem auf einer Vielzahl von Annahmen, unter anderem dass: die Vertragsparteien Waren und/oder Dienstleistungen im vereinbarten Zeitrahmen erbringen; die für die Exploration benötigte Ausrüstung planmäßig verfügbar ist und keine unvorhergesehen Ausfälle eintreten; kein Arbeitskräftemangel oder keine Verzögerung eintritt; Anlagen und Ausrüstung wie angegeben funktionieren; keine ungewöhnlichen geologischen oder technischen Probleme auftreten; und Labordienste bzw. damit zusammenhängende Dienstleistungen verfügbar sind und vertragsgemäß erbracht werden. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aussagen und Alabama Graphite Corp. ist (mit Ausnahme von gesetzlichen Vorgaben) nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sofern sich diese Annahmen, Schätzungen und Meinungen bzw. die jeweiligen Umstände ändern sollten. Den Anlegern wird empfohlen, sich auf zukunftsgerichtete Aussagen nicht vorbehaltslos zu verlassen. Alabama Graphite Corp. weist darauf hin, dass die oben aufgelisteten Faktoren und Annahmen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Anleger und andere Personen sollten, wenn sie sich bei ihren Entscheidungen auf zukunftsgerichtete Aussagen von Alabama Graphite Corp. stützen, die zuvor erwähnten Faktoren und Annahmen sowie andere Unsicherheiten und mögliche Ereignisse ausreichend berücksichtigen. Alabama Graphite Corp. geht auch davon aus, dass keine wesentlichen Faktoren und Annahmen wirksam werden, die zu einer Abweichung solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Informationen von den tatsächlichen Ergebnissen oder Ereignissen führen würden. Die Liste dieser Faktoren und Annahmen ist allerdings nicht vollständig und unterliegt Änderungen, und es kann daher nicht garantiert werden, dass solche Annahmen mit dem tatsächlichen Ergebnis solcher Faktoren übereinstimmen. DIE TSX VENTURE EXCHANGE UND DEREN REGULIERUNGSORGANE (IN DEN STATUTEN DER TSX VENTURE EXCHANGE ALS REGULATION SERVICES PROVIDER BEZEICHNET) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DES INHALTS DIESER PRESSEMELDUNG. Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

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