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Pflegereform in Deutschland: Mehr als steigende Beiträge


Von Müller & Kollegen UG

Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 zeichnet sich die gesetzliche Pflegeversicherung durch ständige Pflegereformen aus. Doch sie bestehen nicht nur aus regelmäßigen Beitragserhöhungen. Auch die Leistungen haben sich von Beginn an kontinuierlich verändert. Damit will man den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen so weit wie möglich unter die Arme greifen. "Pflegereform" ist also mehr als nur eine Beitragserhöhung.

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Höhere Beiträge sind an der Tagesordnung

Als die Pflegeversicherung zum 01. Januar 1995 eingeführt wurde, lag der Beitragssatz bei einem Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts. Er teilte sich zu jeweils 50 Prozent auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer auf, Selbständige mussten die Pflegeversicherung in voller Höhe aus eigener Tasche bezahlen. Im Lauf der Jahre ist der Beitragssatz ständig gestiegen. Zum 01. Januar 2015 beträgt er 2,35 Prozent, die ebenfalls hälftig auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Kinderlose Versicherte müssen aus eigener Tasche einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent zahlen. Auf sie entfällt somit ein Beitragssatz von 1,425 während der Arbeitgeber nur 1,175 Prozent zu zahlen hat. Allein in den letzten 10 Jahren gab es neben den kontinuierlichen Beitragsanhebungen noch weitere Reformen rund um die Pflege-Pflichtversicherung. Welche das im Detail sind und wie die private Pflegeversicherung in den letzten Tests abgeschnitten hat, erfährt man auf http://www.vergleich-pflegeversicherungen.de/

 

Das Pflegestärkungsgesetz 1 von 2014

Bereits im Juli 2014 hat der Bundesrat das Pflegestärkungsgesetz 1 genehmigt. Es gilt seit dem 01. Januar 2015 und steht somit für die augenblicklich letzte Pflegereform. Das Pflegestärkungsgesetz sieht eine verbesserte Leistung in allen Pflegestufen vor. So wird die ambulante Pflege in der heimischen Wohnung finanziell besser unterstützt. Eine stationäre Pflegeeinrichtung erhält noch mehr Finanzmittel, um dadurch die Zahl der Betreuungskräfte aufzustocken. Und auch ein Pflegevorsorgefonds wurde ins Leben gerufen, um Rücklagen aufzubauen für die anstehenden Herausforderungen rund um den steigenden Pflegebedarf.

 

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz von 2012

Im März 2012 wurde das Pflege-Neuausrichtungsgesetz beschlossen, es gilt seit 01. Januar 2013. Als wichtigstes Ziel wurde damals eine Leistungsverbesserung für Versicherte vorgesehen, die an Demenz leiden. Damals wurde also die heute etablierte Pflegestufe 0 ins Leben gerufen. Außerdem sollten alternative Wohnformen in Form von Pflege-WGs besser unterstützt werden. Ein weiterer Meilenstein war die Einführung einer geförderten privaten Pflegeversicherung, der sogenannten Pflege-Bahr. Sie wird mit einer staatlichen Zulage von 60 Euro pro Jahr unterstützt, sofern der Versicherte einen festgelegten Eigenanteil einzahlt. Um diese Pflegereform zu finanzieren, musste der Beitragssatz zum 01. Januar 2013 um 0,1 Prozent erhöht werden.

 

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008

 

Im Jahr 2008 trat mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz zum 01. Juli 2008 eine weitere Neuerung in Kraft. Damals wurden die ambulanten Sachleistungen und das Pflegegeld erhöht. Dies geschah in einzelnen Schritten in den Jahren 2008, 2010 und 2012. Um diese Ausgaben zu finanzieren, musste der Beitragssatz zum 01. Juli 2008 um 0,25 Prozent angehoben werden. Er betrug ab diesem Zeitpunkt 1,95 Prozent.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Mario Müller (Tel.: +493092277527), verantwortlich.

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