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Schwarze Schafe unter Gutachtern? Gibt’s das?


Von Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®

Gerade von einem Sachverständigen erwarten Bürger einen zuverlässigen und ehrlichen Fachmann, dem sie vertrauen können. Aber nicht immer können Sie dem Gutachter wirklich vertrauen. Es gibt auch hier schwarze Schafe...

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Öffentlich bestellt und vereidigt oder doch einen Privatgutachter? Wessen Weste ist sauberer? Wem kann man vertrauen? Wem eher nicht? Sind viele Büros auch wirklich viel Kompetenz? Warum spricht ein Augsburger sächsisch?

 

Nachfolgend werden Geschehnisse geschildert die tatsächlich stattgefunden haben. Abkürzungen für Personen sind rein zufällig gewählt und auch nur zu Gunster der Lesbarkeit eingesetzt.

 

Gerade von einem Sachverständigen erwarten Bürger einen zuverlässigen und ehrlichen Fachmann, dem sie vertrauen können. Schlussendlich ist ein neutraler und vor allem auch unabhängiger Sachverständiger jemand der hilft unklare Situationen, Mängel, Schäden oder auch Betrug auf die Schliche zu kommen. Was man so überhaupt nicht von einem Sachverständigen erwartet sind verschwommene oder gar völlig unwahre Aussagen. Aber eben genau dies kommt immer mehr in „Mode“. Menschen die zuvor über Jahre nur Hausmeisterdienste erledigten, vielleicht noch nicht einmal einen spezifischen Beruf erlernten  sind urplötzlich Sachverständige. Ob es das Geld ist, das viele fälschlicher Weise riechen oder die Vielzahl von Ausbildungsstätten, die das Geschäft „Sachverständigenausbildung“ erkannt haben, so genau läst es sich vielleicht gar nicht aussagen.

 

Ich kann aber schreiben, warum ich mich für den Beruf des Sachverständigen entschieden habe. Ich sehe hierin eine Möglichkeiten mein Hobby, also meinen mit Ausbildung und Studium erlernten Beruf, dafür einzusetzen, um Fairness auf die Baustelle zu bekommen. Viele scheinen aber ganz und gar nicht so zu denken, einige sind gar, ja man darf es wohl schreiben, nahezu kriminell unterwegs.

 

Seit einiger Zeit versuche ich ein wenig zu recherchieren, wie sich Sachverständige allgemein verhalten und ob der von den Kammern bestellte und vereidigte Sachverständige wirklich besser – oder sagen wir mal mehr qualifiziert ist. Letzteres nicht zuletzt, da ich auch immer einmal wieder über eine Vereidigung nachdenke aber mir persönlich meist der ungute Wind einer Abhängigkeit und vor allem einer schwindender Neutralität um die Nase weht. All das was ich nun völlig unabhängig und vollständig neutral erledige, könnte dann ganz anders sein. Ich warte noch, vielleicht später, vielleicht aber auch nie.

 

Meine Recherche drang teilweise sehr tief in das Tun mancher Sachverständige ein. Es gab sehr gute Beispiele, die tatsächlich hervorragende Arbeit abliefern aber auch ganz schlimme, zu denen man nur sagen kann, dass hilfesuchende Bauherrn hier veralbert werden. Ein sehr übles Beispiel ist das eines sächsischen Mitbürgers, der in meiner Heimatstadt Augsburg plötzlich auftrat. Ich nenne ihn nachfolgend einfach mal „ABC“. Tatsächlich auch Kontakt zu mir aufnahm und in tiefsten Ostakzent versuchte zu erklären, dass er jetzt DER Sachverständige in Augsburg ist und dass er mir einen Auftrag übergeben möchte, den er nicht ausführen kann. Kopfschüttelnd notierte ich die Sache. Denn schon die Art und Weise, wie der Herr am Telefon reagiert war sehr suspekt. Dass da etwas nicht stimmte, war irgendwie in der Luft gelegen.

 

Nach einigen Erkundigungen stellte sich heraus, dass der Herr in Fachkreisen völlig unbekannt ist. Beim angeblich vermittelten Auftrag handelte es sich um eine 100%ige Schwarzbaustelle zu der dieser Sachverständige wohl auch noch Schwarzarbeit als Sachverständiger anbot. Ob Letzteres stimmt kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ich hörte es nur vom Auftraggeber, den ich telefonisch kontaktierte. Der Auftraggeber, ein Geschäftsführers eines kleineren Unternehmens in Schwaben, klang schon fast erstaunt, als ich ihm mitteilte, dass ich in meinem Berufsbild grundsätzlich legal arbeite und Schwarzarbeit für mich in keinem Fall in Frage kommt. Noch erstaunter wirkte er als ich ihm mitteilte, dass er einen durch Schwarzarbeit erlangten Bauschaden/-Mangel wohl ohnehin nicht bezahlt bekommt (siehe diverse BGH-Urteile zu Schwarzarbeit) und wenn er vor Gericht ziehen würde, selbst mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müsste.

 

Nach diesem klärenden Telefonat, zu dem ich keinerlei Auftrag angenommen habe, informierte ich den angeblichen Sachverständigen „ABC“, der offenbar auch in Ulm, Dresden, München und anderen Städten mit Büros vertreten sein soll. Er klang fast so erstaunt wie der Geschäftsführer mit der Schwarzarbeit und meinte in der Tat, dass er 500 Euro pauschal (offenbar ohne zu wissen was wirklich zu begutachten war) für seine Arbeit angeboten hat. Unglaublich dachte ich und recherchierte weiter.

 

Dabei stellte sich heraus, dass der Herr im Internet ganz wilde Werbespielchen betreibt und wohl oder vielleicht auch eine ganze Gruppe von Sachverständigen unter einer Decke stecken könnten. Könnten wohlgemerkt - mir ist die Gruppe über den einen aufgefallen, tiefergehende Recherche dazu betrieb ich nicht. Bauexperten nennt sich der Zusammenschluss und sie bewerben sich als Gruppe, die in ganz Deutschland tätig ist. Interessant hierbei, dass sogar eine äußerst „erfahrene“ Sachverständige im Team ist, die 2009 ihr Studium abgeschlossen hat und sich seit 2011 Sachverständige nennt. Erstaunlich welch tiefgründige Berufserfahrung man in drei Jahren machen kann, nicht wahr?

 

Ansonsten sind relativ informationsfreie Internetseiten zu finden, die sich hauptsächlich durch zusammenhangslos aneinandergereihte Schlüsselwörter und kurze Textanspielungen auszeichnen. So finden man am Ende der meisten Seiten meist ellenlange Aufzählungen von Ortnamen, in denen man wohl gerne mal begutachten würde. Fachlich qualifizierte Aussagen, die nicht von etwaigen Internetseiten Dritte abgekupfert sind, finden man gar nicht. Das alles auf nicht zwei, nicht drei, nicht vier – nein ich habe mindestens 20 Internetseiten gefunden die alle samt der Bauexpertengruppe oder diesem Herrn „ABC“ zuzuordnen sind (inhaltlich sind sie fast identisch). Youtube Videos gibt es und zig Accounts von ein und der selben Person, die des Herrn „ABC“, in diversen  sozialen Netzwerken. Selbst vor Eigenbewertungen mit eigenem Gesicht im Profil aber erfundenem Namen schreckt dieser Herr offenbar gar nicht zurück. So sind zu gefakten Profilen von Ali, Bert und Co., die alle samt den Sachverständigen „ABC“ hoch loben, schon ein ganzer Pack an Screenshots auf dem Schreibtisch.

 

Meine Recherche ist so weit gegangen, dass ich sein angebliches Büro in Augsburg besuchte, ein schmales Reihenmittelhaus mit drei völlig unterschiedlichen Namen auf einem Briefkasten und einem unbewohnten Gesamteindruck. Es riecht deutlich nach einer Briefkastenfirma, die eigentlich gar kein Büro vor Ort hat, nur zum Schein ein Schildchen am Briefkasten und für den Fall, dass doch mal Post an diese Adresse geschickt wird. Einer der Namen am Briefkasten hat den Herrn „ABC“ sogar bei Google bewertet, da „ABC“ ihm offenbar beim Hausbau geholfen hat... sein Haus? Oder das Haus der Beiden?  Keine Ahnung aber sie scheinen zusammen zu wohnen, mit einem Dritten, dessen Namen in abgewandelter Form auch als Bewerter für „ABC“ zu finden ist. Dazu kommen, wie bereits angedeutet, noch eine ganze Reihe an erfundenen Accounts, die auch fleissig den Herrn „ABC“ als besten Sachverständigen „ever“ sehen. Ich schreibe wahrscheinlich, da ich das nicht beweisen kann – ich habe nicht die IP-Adressen geprüft bzw. prüfen lassen. Aber die Tatsache, dass diese Accounts nur existieren um Herrn „ABC“ eine Bewertung (oder auch mehrere auf mehreren Accounts) zu tippen und ansonsten gar nicht im Internet zu finden sind, lässt nur wenige Schlüsse auf anderes zu. Beispielsweise wurden bei Google+ 17 Accounts mit insgesamt 29 Bewertungen gefunden, die allesamt im deutlichen Verdacht stehen, eben keine echten Kundenbewertungen zu sein. Auf der Internetseite der Gelben Seiten wurden 5 Bewertungen gefunden zu denen der Verdacht besteht, dass es keine Kundenbewertungen sind. Dies, wie beschrieben, nur als Beispiel des Gefundenen, mittlerweile ist bereits eine ordentliche Menge an Papier zusammen gekommen, die zur Beweissicherung archiviert wurde.

 

Man kann nun die Aussage treffen, dass Internetbewertungen ohnehin für die Katz sind und immer gefaked werden. Aber man muss auch schreiben, dass eine ganze Menge Menschen solche Bewertungen sehr ernst nehmen und durch selbst erfundene Erfahrungsberichte auf betrügerische Art und Weise dem Verbraucher etwas vorgespielt wird, das es gar nicht gibt. Ja, hier wird aus meiner Sicht der Dinge gar äußerst wettbewerbswidrig gehandeln.  Irgendwann habe ich auch mal den eigenen Ort in Verbindung mit diesen Sachverständiger bei Google eingetippt – hier in unserem Ort gibt es einen Sachverständigen für Naturstein, einen äußerst bekannten Dipl. Chemiker und Sachverständigen für Bauchemie und mich selbst. Ohnehin schon viel für das, dass unser Ort gerade einmal 3.600 Einwohner hat. Das Ergebnis aber war erstaunlich, 7 mal von 10 erschien der dubiose Herr „ABC“ in irgendeiner Form. Ein Herr, der mit dem Ort und der Region nichts zu tun, hat abgesehen von dem zweifelhaften Büro in Augsburg und – wie man auf der Suchergebnisseite sehen kann – einem in Ulm, wo er ebenso unbekannt ist, wie in Augsburg. Selbst mit der Suche „Sachverständiger Holzmann Welden“ kam „ABC“ ... welch Zufall! Jeder SEO-Lehrling ahnt schon was vorgeht. Man könnte altmodisch wohl auch das Schmücken mit fremden Federn hierzu einbetten.

 

Je tiefer ich die Sachlage recherchierte umso tiefer bin ich in ein Geflecht von ... naja, mir fällt dazu nur das Wort Betrug ein, gerutscht. Große Sprüche, seltsames Niveau und immer wieder dieser Hauch von Abzockerei. All das womit sich ein Sachverständiger in keinem Fall bewerben sollte aber auch das, worauf unerfahrene Bauherrn und Baudamen sehr schnell hereinfallen können. Ich kann von hier aus nur warnen und hoffen, dass entsprechende Aufsichtsbehörden diesem und auch anderen, ähnlichen Fällen schnell ein Ende setzen können.

 

An dieser Stelle muss ich, bevor alle ehrenwerten Kollegen einen dunklen Schatten abgekommen, deutlich schreiben, dass solch Vorgehensweise nicht die eines zuverlässigen und aufrichtigen Sachverständigenkollegen ist. Vertrauenswürdige Sachverständige haben solch dubiose Werbung nicht nötig. Wir werben mit Fachkenntnis, vielleicht mit Bildern von Bauschäden und mit Aufklärung. Ganz sicher hat auch jeder ehrenwerte Kollege es nicht nötig mit eigenem Gesicht und fremden Namen zu werben, denn Authentizität ist in unserem Beruf mindestens ebenso wichtig wie die Fachkenntnis.

 

Nun habe ich viel zu einem äußerst negativen Beispiel geschrieben, ein Beispiel eines privaten Sachverständigen. Aber auch bei den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen fallen immer wieder Ungereimtheiten auf. Betrügerische Werbemethoden, das nehme ich vorweg, sind aber hier weitaus weniger aufzufinden. Das hat selbstverständlich auch einen Grund, der darin zu finden ist, dass in der Sachverständigenordnung relativ gut geregelt ist wie ein Sachverständiger werben darf. Die Werbung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen muss nämlich seiner besonderen Stellung und Verantwortung gerecht werden. Ergo etwaige Büros anzugeben, die es gar nicht gibt oder Aufgabenbereiche nennen, zu denen gar keine Qualifikation besteht etc. etc. ist hier schlicht geregelt und zwar so, dass man es einfach nicht darf. Solch Regelung hat natürlich Vor- und Nachteile, wobei die Nachteile logischer Weise vor allem beim Sachverständigen selbst liegen und die Vorteile einer klar erkenntlichen, eines Sachverständigen würdigen Werbung für den Kunden eigentlich nur positiv sind.

 

Das Thema wie man wirbt ist also eher weniger Problematisch. Natürlich gibt es Ausnahmen, die auch das nicht begreifen aber diese sind bei öffentlich bestellten Sachverständigen, wie beschrieben, eher rar. Was hingegen häufig auffällt sind äußerst lange Bearbeitungszeiten wenn es um gerichtlich beauftragte Gutachten geht. Wer das schon einmal benötigte, weiß, dass das auch gerne mal ein Jahr auf sich warten lässt. Auch das hat Gründe und diese sind hier vor allem in der relativ schlechten Bezahlung von Gerichtsgutachten zu finden. Während ein Privatgutachten, je nach Qualifikation und Fachgebiet, auch gerne mal ein Stundenhonorar von 120 bis 300 Euro netto einbringt, muss bei einem gerichtlich beauftragten Gutachten über das Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet werden. Das JVEG gibt die Honorare deutlich vor und diese sind weit geringer als diejenigen eines Privatgutachters, der sich nicht an das JVEG halten muss. Viele ö.b.u.v. Sachverständigen rechnen zwar bei gerichtlich vergebenen Aufträgen hier und da einfach mal ein paar Stunden mehr als tatsächlich benötigt (ja, das gibt es wirklich und ist auch nicht wirklich selten) und/oder gleichen mit etwaigen anderen Positionen aus - Positionen die ein Privatgutachter gar nicht erst aufnehmen würde. Am Ende ist es aber auch so, dass selbst ö.b.u.v. Sachverständige Privatgutachten mit höherer Vergütung vorziehen. Dieses Vorziehen von Privatgutachten kostet dann Zeit, die eigentlich für die Gerichtsgutachten benötigt werden würde – ergo die Gerichtsakte wird geschoben, der Privatkunde bevorzugt.

 

Ich möchte aber auch an dieser Stelle gerne erklären warum Privatgutachten teurer sind. Ein Privatgutachter der nicht öffentlich bestellt und vereidigt ist erhält relativ selten einen Auftrag von einem Gericht und er wird auch nicht von Kammern beworben. Er erhält also diese kostenfreie Akquise nicht. Das alles liegt zum Teil daran, dass den Gerichten nahegelegt wird, einen ö.b.u.v. Gutachter zu beauftragen und dieses Nahelegen von vielen fälschlicher Weise so interpretiert wird, dass sie nicht anders dürfen. Zum Teil aber auch daran, dass man vielleicht auch zu lethargisch ist, um die Gutachterlisten mit kompetenten  Privatgutachtern anzureichern. Bei den Kammern spielt selbstverständlich die Kammerzugehörigkeit eine Rolle, wer nicht dazu gehören möchte, aus welchen Gründen auch immer, wird auch nicht bestellt. Man könnte hier durchaus auch so ein wenig an Vetternwirtschaft denken, jedoch wäre dies pauschalisiert geäußert wohl einfach nicht fair. Also lassen wir Vermutungen, gehen wir in die zu bemängelnden Aktionen einiger ö.b.u.v. Sachverständiger, die oder auch deren Arbeit mir über die Jahre negativ aufgefallen sind. Ganz kurz noch: Denken Sie daran, das sind Negativbeispiele, es gibt auch sehr sehr viele positive Beispiele!

 

Chronologisch betrachtet fange ich beim jüngsten Negativfall an. Ich wurde zu einer Begutachtung nach Nordrhein-Westfalen gerufen. Die Dämmung im erdberührten Bereich war unsachgemäß verlegt worden. Gleich beim ersten Anruf deutete ich darauf hin, dass die Dämmung in mindestens einem Bereich frei gelegt sein sollte um überhaupt eine Beurteilung fertigen zu können. Vor Ort war dann natürlich alles erstklassig geöffnet, was aber wohl schon länger offen stand, egal, der Pfusch war mehr als deutlich. Die Bauherrschaft war äußerst unsicher und erzählte von Ihrer Tragödie. Nachdem die Dämmung aufgebracht wurde, wurde die Baugrube geschlossen. Da jedoch im Sockelbereich einige Dämmplatten sehr weit auseinander lagen, bemühte man sich um eine Mängelnachbesserung durch den ausführenden Unternehmer. Der Bauunternehmer weigerte sich, die Sache ist ohne einem vorab erstellten Privatgutachten vor Gericht verhandelt worden und natürlich schickte das Gericht erst einmal einen ö.b.u.v. Sachverständigen, einen Prof., offenbar von der nahegelegenen Universität. Der Kollege stand nach Beschreibung der Bauherrschaft vor dem geschlossenen Bereich der Perimeterdämmung, schaute sich wenige Minuten um und kam schriftlich zum Beschluss, dass die Dämmung ohne fachliche Mängel erstellt wurde. Eine Situation, zu der es mir allein vom Erzählen die Haare zu Berge stellte, denn wie begutachtet man eine Arbeit die man nicht sieht? Er hätte natürlich die Dämmung freilegen lassen müssen, alles andere ist Humbug. Tat er aber nicht, reichte sein Gutachten bei Gericht ein. Fall erledigt. Fall verloren. Nun stand die Bauherrschaft mit einem Urteil da, das einen außerordentlichen Baupfusch als fachlich korrekt einstufte. Keine Berufung möglich einziger Weg wäre, dem Gutachterkollegen grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und genau aus diesem Grund wurde ich dann gerufen und arbeite die Dinge nun entsprechend aus.

 

Zu einem weiteren Fall. Hier ist es um ein Reetdach in der Nähe von Hamburg gegangen, das wider jegliche Dachdeckerregel erstellt wurde. Hier beauftragte man mich noch während der Baumaßnahmen. Die Aufnahme der Regelwidrigkeiten war relativ schnell erledigt. Auch hier ist die Sache – nicht zuletzt da der Gesamtumfang aller Mängel am Haus in einem mittleren 6-stelligen Bereich lag – vor Gericht verhandelt worden und auch hier wurde ein entsprechender ö.b.u.v. Sachverständiger gerufen, der die von mir aufgenommenen Mängel prüfen sollte. Erste Hiobsbotschaft war, dass der Herr bei seinem ersten Untersuchungstermin die Dachdeckerregeln gar nicht kannte. Zur Erklärung: Es gibt nur eine anerkannte Regel in diesem Fall und das sind die „Fachregeln für Dachdeckungen mit Reet“ herausgegeben vom Deutschen Dachdeckerhandwerk. Als ich das erfuhr stellte es ... naja Sie wissen schon Haare und Berge .... Aber gut, man kann auch als Sachverständiger - wenngleich das in dieser Situation schwer hinnehmbar ist – mal eine Fachregel nicht kennen. Passiert auch mir und vielen anderen Kollegen. Erste Aktion in solchen Fällen: man sieht zu, dass man die Fachregeln schnellstmöglich vorliegen hat. Das erwartete ich eigentlich auch hier, gab aber dennoch dem Rechtsanwalt meines Klienten eine Kopie und dieser leitete das entsprechen weiter. Die Monate sind vergangen und irgendwann, ich denke es war über ein Jahr nachdem der ö.b.u.v. Sachverständige den Auftrag vom Gericht bekam das Reetdach zu prüfen, bekam ich einen Scann eines gerichtlichen Schreibens, das den Sachverständigen auffordert nun endlich einmal aktiv zu werden. Das ganze mit einer Androhung zum Ordnungsgeld wenn nicht binnen einer gesetzten Frist die gutachterliche Stellungnahme fertig ist. Die Fachregeln umfassen ohne Zeichnungen 6 DIN A 5 Seiten. Die Mängel sind dermaßen eindeutig, dass man es als Blinder ertasten könnte, ja noch nicht einmal einen Meterstab benötigt, um zu erkennen, dass sämtliche Abstandvorgaben weit ... sehr weit ... unterschritten waren. Und dafür benötigt der Kollege über 1 Jahr! Mich fuchste das natürlich, weil ich immer möchte, dass mein Kunde schnellstmöglich sein Recht auf eine mangelfreie Bauleistung und wenn das nicht klappt wenigstens einen entsprechenden monetären Schadensausgleich erhält. Ich recherchierte ein wenig. Manchmal ist man ja mehr Detektiv als Ingenieur. Das Ergebnis davon war, dass der ö.b.u.v. Sachverständige mit dem ausführenden Reetdachdecker verwandt war, also astrein befangen.

 

Apropos befangen! Da hatte ich erst letzten Jahr einen „netten“ Fall auch mit einem ö.b.u.v. Sachverständigen. Es handelte sich um ein Industriedach im bayerischen Schwaben. Sandwichplatten, also solche mit PU-Schaum gefüllten Trapezblechprofile, die für das Decken von Industriehallen häufig verwendet werden. Das Dach war undicht und an sehr vielen Stellen extrem beschädigt (Kratzer, Beulen etc.). Auch hier war ein ö.b.u.v. Sachverständiger vor mir an Ort und Stelle und bestätigte, dass das Dach in einem perfekten Zustand ist. Ich wunderte mich nicht mehr so sehr viel, denn man hat ja schon einiges erlebt. Nahm die Mängel auf und ließ das Dach künstlich beregnen um die Undichtigkeiten nachzuweisen. Im Büro schrieb ich meinen Bericht und sah natürlich auch mal im Internet nach wer der Sachverständigenkollege war, wer der Hersteller und so weiter und so fort. Es stellte sich heraus, dass der Sachverständige auch Prüfingenieur bei dem Verband war zu welchen der verarbeitende Handwerksbetrieb, wie auch der Hersteller angehörten. Alle drei also in einem Boot und selten passt das Sprichwort mit den Raben und der Augenpickerei dermaßen gut wie hier. Wir, also nicht ich sondern der Rechtsanwalt der Klientin, stellte einen Befangenheitsantrag und lief damit dann doch vollkommen auf Grund. Das Gericht meinte mit seinem Urteil, dass die Befangenheit nicht alleine dadurch gegeben ist weil Hersteller, Verarbeiter und Sachverständiger in einem Verband sind. Wie bitte? Möchte man denken. Der Prüfingenieur prüft die Verarbeiter wie auch das Produkt, vielleicht duzen sie sich gegenseitig. Man lernt sich ja nicht nur beim Prüfen kennen, es gibt ja auch Weihnachtsfeiern oder der Jahresversammlung etc. etc. Ich gestehe, ich habe es bis heute nicht verstanden und ich werde es wohl auch nicht. In meinen Augen war das ein klares Fehlurteil, ich wäre einen Schritt weiter gegangen, wäre ich der Betroffene, der ein mangelhaftes Dach hat, das viel, viel Geld kostete und kosten wird.

 

Es gäbe noch so gefühlte 5.000 weitere Vorfälle, die ich über die Jahre von den unterschiedlich positionierten Kollegen mitbekam aber es würde das Bild der Gesamtsituation kaum wesentlich verändern. Es gibt und das ist das Ergebnis meiner ganz privaten Gutachterverhaltensrecherche schwarze Schafe hier wie dort, völlig egal ob wir nun einen reinen Privatgutachter oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter betrachten. Wobei man auch deutlich machen muss, dass Fehleinschätzungen bei Gutachtern ebenso wie bei Ärzten und anderen Fachberufen vorkommen können. Man darf nicht vergessen, dass wir alle nur Menschen sind. Was aber ganz sicher nicht als Fehleinschätzung interpretiert werden kann, sind vorsätzlich gefertigte, falsche Bewertungen um Kundschaft zu locken.   So ein Vorgehen verstößt gegen jegliche gute Sitte im Geschäftsleben. Das ist keine saubere Art Wettbewerb und ganz sicher auch nicht fair gegenüber der Bauherrschaft, die, wie eingangs erwähnt, auf der Suche nach fachkompetenter und neutraler Hilfe ist.

 

Für Sie als Verbraucher, der Sie sicher jede Auftragsvergabe ganz genau überlegen, gibt es aber mit dem Medium Internet ein ganz tolles Kontrollinstrument. Nutzen Sie dieses Medium, nehmen Sie sich Zeit und hinterfragen Sie Werbesprüche nicht nur bei etwaigen Produkten sondern eben auch bei Dienstleistungen. Wenn sich heute jemand Ali nennt der morgen Klaus-Dieter heißt und nächste Woche Bert, Werner oder Jens, dann ist hier ganz klar etwas falsch. Auch bei Sachverständigen, die in Gruppen auftreten (nicht mit anerkannten Berufsverbänden verwechseln) ist meist ein übel riechender Wurm enthalten, einer der nicht wirklich an Ihre Not sondern vielmehr an Ihren Geldbeutel denkt. Zu letzt sollten Sie immer auch die angeblich vielen Büros prüfen, die dubiose Mitbürger gerne mal zum prahlen angeben. Manche schreiben zu jedem Büro die gleiche Telefonnummer, was gerne auch mal eine Handynummer ist. Andere arbeiten wie Schlüsseldienste, es gibt gar keine Filiale nur eine Rufnummer die direkt weitergeleitet wird. Die ganz großen „Spezialisten“ geben gar keine Rufnummer mehr an sondern nur eine E-Mail Adresse. Hier ist es auch sehr einfach Köln, Ulm, Dortmund, Berlin, Hannover oder München vor das @ zu schreiben. Das sieht gut aus und macht mächtig Eindruck, bringt Ihnen aber wenig. Mein ganz spezieller Tipp: Wenn Sie eine bayerische Telefonnummer, eines angeblichen bayerischen Sachverständigen anrufen und der spricht sächsisch, platt, saarländisch oder wie auch immer, dann einfach wieder auflegen und den nächsten versuchen. Im besten Fall (für Sie) strafen sie einen „Auswanderer“, indem Sie ihm keinen Auftrag erteilen. Im schlimmsten Fall vergeben Sie einen Auftrag an einen Betrüger, wie vermutlich im erstgenannten Beipiel tatsächlich vorhanden, der Ihnen skrupellos das Geld aus der Tasche zieht. Was Ihnen davon lieber ist, muss Ihnen sicher keiner tiefergehend erklären.

 

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, dann können Sie sich gerne an das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung wenden.

 

Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung 

Tel.: 08293-965648 

http://www.Baubegriffe.com 

 

 

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, G. Holzmann (Tel.: 08293-965648), verantwortlich.

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