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Der Alltagsbegleiter/ die Betreuungskraft nach §87b SGB XI – Aufgabe mit Verantwortung


Von Eubia GmbH

Qualifizierung mit Zukunft
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Alltagsbegleiter/innen und Betreuungskräfte nehmen die herausfordernde Aufgabe an, die Lebensqualität von Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung auch im Alter aufrecht zu erhalten und ggf. zu fördern.
Der individuelle und situationsangepasste Betreuungsbedarf steht bei der Erfüllung dieses Anspruches im Mittelpunkt des beruflichen Alltags.
Um sich der Qualität der eigenen beruflichen Tätigkeit immer wieder bewusst zu werden, bedarf es regelmäßiger Selbstreflexion und Evaluationsmöglichkeiten. Der beste Weg dieses Ziel zu erreichen sind regelmäßige Fortbildungen.
So sind Alltagsbegleiter/innen und Betreuungskräfte nach §87b SGB XI auch gesetzlich dazu verpflichtet mindestens einmal im Jahr an einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme teil zunehmen.
Die EuBiA GmbH versteht sich als kompetenter Wegbegleiter bei dieser Aufgabe.
In unserer zweitägigen Blockveranstaltung möchten wir bereits praktisch arbeitenden Alltagsbegleitern/innen und Betreuungskräften die Möglichkeit bieten, insbesondere für demente Menschen bereits vorhandene Handlungsstrategien und –methoden zu vertiefen oder weiterzuentwickeln.
Beispielsweise stehen praktische Übungen und der gegenseitige Austausch in Bezug auf Kommunikation- und Umgangsformen sowie Angebotsplanung ganz oben auf der Tagesordnung, um den eigenen Blickwinkel zu erweitern.
Weiterführende Informationen zum Fortbildungsprogramm der EuBiA GmbH erhalten sie unter www.eubia.de oder verwaltung@eubia.de.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Rachid Debdoubi (Tel.: 0211-91382910), verantwortlich.

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