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Pflicht für alle Arbeitgeber und der Betriebsrat spricht mit: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen


Von PraxisCampus der Deutschen Wirtschaft

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz nicht einfach. Welche Rolle der Betriebsrat einnimmt, erfahren Arbeitgeber bei den 8. Arbeitgebertagen am 1.+2.10. in Hamburg.
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Bonn, 15.07.2015 – Die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist in der Regel keine einfache Aufgabe. Denn es gibt weder Messgeräte noch Grenzwerte für den Stress am Arbeitsplatz. Zudem spricht der Betriebsrat bei der Beurteilung mit. Welche Rolle dieser genau einnimmt, erfahren Arbeitgeber und Personaler bei den 8. Arbeitgebertagen zum Brennpunkt Betriebsrat am 1. und 2. Oktober in Hamburg.

Seit über einem Jahr sind Unternehmen gemäß des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz in ihren Gefährdungsbeurteilungen zu ermitteln und zu beurteilen. Eine Aufgabe, die für Personalmitarbeiter, Betriebsräte und Arbeitgeber gleichermaßen brisant ist.

Im Rahmen der 8. Arbeitgebertage zum Brennpunkt Betriebsrat zeigt Stefan Buchner, Geschäftsführer und Gesundheitsberater der Unternehmensberatung für betriebliches Gesundheitsmanagement (UBGM) auf, welche Rolle der Betriebsrat bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen einnimmt und wie Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung optimal einbinden können. Zudem werden die einzelnen Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes aufgezeigt.


Terminhinweis – 8. Arbeitgebertage zum Brennpunkt Betriebsrat:
1. und 2. Oktober 2015
Baseler Hof, Hamburg
Vorab-Seminar im Tagungshotel: "Veränderungsprozesse und Betriebsverfassung", 30.09.2015 im Tagungshotel
www.arbeitgebertage.de


Informationen zum Referent:
Stefan Buchner ist Geschäftsführer und Gesundheitsberater der Unternehmensberatung für betriebliches Gesundheitsmanagement (UBGM). Als studierter Gesundheits¬wissenschaftler, Dipl. Erwachsenen¬pädagoge und mit seinem Studium der Arbeits- und Organisations¬psychologie berät er Unternehmen zur Organisations- und Personal-Entwicklung und ist als Berater und Trainer für zahlreiche Gro߬unternehmen tätig.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Natalie Schweizer (Tel.: 0228/ 8205-7071), verantwortlich.

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