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BU- und Unfallversicherung: Im Doppelpack unschlagbar


Von Müller & Kollegen UG

Es ist eine Frage, die sich nur auf den ersten Blick stellt: Gebührt der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Unfallversicherung der Vorzug, wenn man sich für eine von beiden Versicherungen entscheiden muss. Im Idealfall schließt man beide Versicherungen ab, denn beide greifen bei jeweils ganz unterschiedlichen Risiken und ergänzen sich letztlich zu einem umfassenden Schutz gegen den Verlust der Arbeitskraft und gegen Unfälle. Doch wann greift eigentlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und wann ist die Unfallversicherung das Mittel der Wahl? 

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Die BU-Versicherung zum Schutz der Arbeitskraft

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder vorübergehend seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, entfällt auch das bisher gewohnte Einkommen. Vor diesem Risiko schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Versicherte nicht mehr in seinem letzten Beruf arbeiten kann. Abhängig vom gewählten Tarif ist es dabei unerheblich, ob der Versicherte die Möglichkeit der Umschulung hat und zukünftig in einem anderen Beruf arbeiten kann. Eine BU-Rente sollte in der Regel auch dann gezahlt werden, wenn der Versicherte langfristig wieder eine andere Tätigkeit aufnehmen kann und damit auch regelmäßig Geld verdient. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zur Absicherung der Arbeitskraft für Arbeitnehmer und für Selbständige eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, sie gilt nicht nur bei Versicherungsexperten als unverzichtbar. Warum Selbstständige unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben sollten, erfährt man auf http://www.berufsunfähigkeitsversicherungen-testsieger.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-selbstaendige-test/

 

Die private Unfallversicherung als Ergänzung

Die Unfallversicherung ist zu unterscheiden nach der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen. Wenn der Versicherte durch einen solchen Unfall invalide wird, leistet sie eine monatliche Unfallrente. Hinzu kommt eine Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen und insbesondere für Reha- und Wiedereingliederungsmaßnahmen. Damit möchte man den Versicherten finanziell unterstützen, damit er bald wieder am Berufsleben teilnehmen kann. Da die gesetzliche Unfallversicherung aber nur Arbeits- und Wegeunfälle auf dem Weg von und zum Arbeitsplatz abdeckt, ist der gesamte private Bereich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wer also in der Freizeit oder bei der Ausübung eines Hobbys verunglückt, genießt keinen Versicherungsschutz. Hier greift die private Unfallversicherung als Ergänzung des gesetzlichen Versicherungsschutzes und als Ergänzung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Eine Frage der Priorisierung

 

Sofern es die finanzielle Situation zulässt, sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Unfallversicherung abschließen. Ist das nicht möglich, empfiehlt sich eine Priorisierung, das heißt, eine von beiden Versicherungen sollte unbedingt abgeschlossen werden. Welcher Versicherungsschutz letztlich an erster Stelle steht, hängt von der individuellen Situation des Versicherten ab. Für Arbeitnehmer und Selbständige dürfte in der Regel die Berufsunfähigkeitsversicherung ausschlaggebend sein. Selbst Auszubildende und Studierende sollten schon eine Versicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft abschließen. Für Kinder dagegen kann die private Unfallversicherung weitaus wichtiger sein, denn sie sind beim Spielen besonders unfallgefährdet. Unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen sie nur dann, wenn ein Unfall auf dem Kindergarten- oder Schulweg passiert oder während sie in Kindergarten und Schule sind.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Mario Müller (Tel.: +493092277527), verantwortlich.

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