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Vaterschaftstest


Von Euronetwork

Einfach und unkompliziert

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In Deutschland werden immer mehr Fälle bekannt, bei denen der Vater anzweifelt, ob das eigene Kind auch wirklich seines ist. Oftmals endet es mit einem großen Streit vor Gericht. Doch wie kann man schnell feststellen, ob das eigene Kind auch wirklich das leibliche ist? Ein Vaterschaftstest bringt die Wahrheit ans Licht. War der Vaterschaftstest früher noch teuer und musste erst durch ein Gericht angeordnet werden, so kann heutzutage jeder einen Vaterschaftstest machen. Einfach im Internet bestellen, den Test nach Anweisung ausführen und wieder in das Labor zurückschicken, wo der Test dann durchgeführt wird.

 

Ist der Vaterschaftstest sicher?

Unsere Technik und auch die Entwicklung in der Medizin sind mittlerweile so weit voran geschritten, dass ein Vaterschaftstest als sicher gilt. Mit einer Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 0 % beim  Ausschluß der Vaterschaft oder  mit 99,9% Bestätigung wird sehr schnell mittels einer DNA-Analyse festgestellt, ob das Kind das leibliche ist. Hierzu werden Proben von Kind und Vater entnommen. Diese Proben werden in ein Labor gesendet, welches auch berechtigt ist, einen Vaterschaftstest durchzuführen. Nach ein paar Tagen bekommt man das Ergebnis per Post zugesandt und die Frage: “Bin ich wirklich der Vater?“ ist schnell geklärt. Um einen Test durchzuführen, müssen Speichelproben entnommen werden. Diese steril verpackten Wattetupfer werden mit dem Vaterschaftstest mitgeliefert.  In einer Anleitung wird erklärt, wie man die Probe aus dem Mund entnehmen muss.

 

Darf ich einfach einen Vaterschaftstest machen?

Um einen Vaterschaftstest machen zu dürfen, benötigt es der Zustimmung der Mutter. Ist das zu testende Kind volljährig, wird die Einwilligung der Mutter nicht mehr benötigt. Stimmt die Mutter, das Kind oder der mögliche Vater nicht zu, kann die fehlende Einwilligung für die Analyse von einem Gericht erteilt werden.  Denn vor Gericht gilt der Vaterschaftstest nicht nur dazu, um die Frage der Vaterschaft  oder des Unterhalts zu klären, sondern es geht auch um das Kindeswohl. Das Kind hat ein Recht darauf zu erfahren, wer der leibliche Vater ist. Daher stimmen Richter dem Vaterschaftstest in der Regel zu. Der Vaterschaftstest hat auch Bestand vor einem Gericht, wenn er mit einer dritten Person (die die Identität der Testpersonen bestätigt) ausgeführt wurde. Der Zeuge muss neutral sein.  Da der mögliche Vater immer unter Generalverdacht steht nicht seine Probe, sondern die einer anderen Person abzugeben, muss die Identität der Testpersonen bei der Entnahme der Proben schriftlich bestätigt werden. Das geht durch einen Zeugen, der die Proben nach der Entnahme direkt an das Labor versendet. Würde der Zeuge die Proben an die Testpersonen zurückgeben, könnten diese Proben austauschen. Eine solche Möglichkeit zum Betrug soll durch den Zeugen verhindert werden.

 

Vaterschaftstest - sicher wie nie!

Die DNA-Analyse ist eine sehr sichere Methode, den Vaterschaftstest durchzuführen. Vor einigen Jahren war dies nur mit  Blutproben möglich. Heutzutage kann jeder mit einem steril verpackten Mundschleimhautabstrichset und  der richtigen Handhabung anhand einer Speichelprobe relativ preiswert seine Vaterschaft aufklären. Wer einen Vaterschaftstest durchführen lässt, bekommt das Abstrichset bei einigen Laboren sogar kostenlos zugeschickt, wenn man das Set im Internet bestellt. Erst bei der nachfolgenden DNA- Analyse fallen Kosten an.

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Andreas Manoussos (Tel.: 0176-20631953), verantwortlich.

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