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Unternehmer vor Totalverlust gerettet!


Von Verein des Wissens

Nürnberg, 11.02.2014 Ein Unternehmer schrieb uns Anfang 2013 über unsere Webseite an, ob wir ihm bei seinem Problem helfen könnten.
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Sein Problem bestand darin, dass seine Hausbank ihm das Darlehen für sein privates Haus gekündigt hatte auf Grund kurzfristiger, verspäteter Zahlung der monatlichen Raten.
Ebenfalls kündigte die Bank ihm ALLE Kredite, da die Bank auch die Finanzierung für sein Unternehmen stellte.
Somit nimmt solch ein Geschehen seinen Lauf: Die gesamten Hypotheken werden von der Bank fällig gestellt, der Unternehmer wird aufgefordert die Gesamtsumme zu begleichen, was er nicht kann und das Objekt wie auch die Firmenwerte kommen in Zwangsverwertungsabteilung der Bank: die Zwangsversteigerung wird eingeleitet.
Da der Unternehmer (wie viel deutsche Unternehmer/Selbständige) sein Haus, seine Firma, seine privaten Werte, seine Firmenwerte alle auf seinem Namen laufen und er und seine Frau bei allen Darlehens privat unterschrieben hat (wie bei vielen deutschen Unternehmerfamilien), stehen Tür und Tor offen für eine Bank die sich dann nach Lust und Laune an den Werten bedienen.

Da der Unternehmer sich bei uns rechtzeitig meldete und wir seine anstehenden Probleme frühzeitig anpacken konnten, gab es trotz der verzwickten Lage Licht im Tunnel.

Das Entscheidende in solchen oder ähnlichen Fällen ist die ZEIT. Haben wir Zeit können wir solche Probleme zu 98% lösen.
Was dem obengenannten Unternehmer fehlte und wobei wir ihm behilflich waren, war einen sehr guten Freund zu finden. Ein Freund der für ihn alles macht, wie z.B. seine Einnahmen/Umsätze und Vermögenswerte vor dem Zugriff Dritter schützt. Dieser Freund ist übersetzt eine juristische Person.
Mit dieser juristischen Person ist es in Deutschland mit Hilfe des BGB möglich seine Vermögenswerte so zu schützen, dass niemand mehr an diese herankommt – was das gute Recht eines Unternehmers ist. Damit das auch funktioniert benötigt man Zeit und sollte die nötigen juristischen Schritte kennen die dafür erforderlich sind. Mit einer kurzfristigen Hau-Ruck-Aktion wird das nicht funktionieren.
Was das private Haus des Unternehmers betrifft so ist es so, dass unsere Strategie nicht darin besteht eine Zwangsversteigerung aufzuhalten, sondern diese zu Gunsten des Schuldners zu nutzen. Somit konnten wir dem Unternehmer die nötigen Informationen zur Verfügung stellen, sodass er sich wiederum auf das BGB stützen und den dafür vorgesehenen Schutzparagraphen für sich in Anspruch nehmen konnte.

Alles in Allen dauerte dieses "Rettungsmaßnahmen" ca. 11 Monate mit dem Ergebnis, dass der Unternehmer in Zukunft nie mehr in eine solche Situation kommt, da sein "neues" Unternehmen durch einen Unternehmer - Airbag® geschützt ist.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Thilo Schneider (Tel.: 060209777624), verantwortlich.

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